Übermittlung der Daten Musterklauseln

Übermittlung der Daten. Die Daten für die Veröffentlichung nach dieser Bestimmung sind gemäß § 293a Absatz 5 Satz 1 SGB V bis spätestens zum 30. Juni 2021 zu übermitteln. Anschließend sind nach § 293a Absatz 5 Satz 2 SGB V Veränderungen der Angaben nach § 293a Abs. 2 Satz 2 SGB V und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung vereinbarten Verträgen von den Krankenkassen ohne Anforderung an die Vertragstrans- parenzstelle zu übermitteln. Die Übermittlung dieser Veränderungen der Angaben wird seitens des BAS wie folgt festgelegt:
Übermittlung der Daten. 13 A) Allgemeiner Teil
Übermittlung der Daten. Die personenbezogenen Daten, die zur Suche nach Ihren Familien- angehörigen und deren Schicksalsklärung beitragen, können mit anderen Akteuren geteilt werden (z.B. andere nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften, IKRK-Delegationen, andere hu- manitäre Organisationen, Behörden oder Verwaltungsstellen).
Übermittlung der Daten. 8.1 Übermittlung intern, innerhalb von der Kulturgemeinschaft
Übermittlung der Daten. Die Anmeldevordrucke müssen als Datei elektronisch, entsprechend den Richtlinien der vertraulichen Internetanweisung, oder ausnahmsweise per Telefax oder auf einem anderen schnellen Weg so rechtzeitig an den Geschäftssitz des Clearingbüros des BCC abgesandt werden, daß sie spätestens um 8:30 Uhr an den Tagen dort eintreffen, die in dem vom Geschäftsführer des BCC den Mitgliedern am Anfang jedes Jahres übermittelten Terminkalender angegeben sind. Jedes Mitglied hat die den Anmeldungen zugrundeliegenden Dokumente jeder betroffenen Gesellschaft getrennt von der anderen Korrespondenz zu übersenden.
Übermittlung der Daten a) Übermittlung von Daten an Netz NÖ: Beim Einsatz intelligenter Messgeräte erfolgt für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 für alle Netzkunden die tägliche Übermittlung eines Tagesverbrauchswertes an Netz NÖ. Bei ent- sprechender vertraglicher Ausgestaltung bzw. bei ausdrücklicher Zustimmung des Netzkunden werden auch sämtliche in Punkt XIII. angeführten 15-Minuten-Werte für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 übermittelt. Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizien- ten Netzbetriebes können die 15-Minuten-Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Netzkunden aus- gelesen werden, wobei der Netzkunde in diesen Fällen zeitnah darüber zu informieren ist. Weiters können die 15-Minuten-Werte auf Anordnung des BMWFW oder der Regulierungsbehörde aus den in § 84a Abs. 1 ElWOG 2010 genannten Zwecken ausgelesen werden, sofern sie unmittelbar nach deren Auslesung aggregiert und anschließend anonymisiert werden Es wird gemäß § 84a Abs. 3 ElWOG 2010 darauf hingewiesen, dass bei Bestehen eines entsprechenden Vertrages, der die Aus- lesung von Viertelstundenwerten erfordert, bzw. bei Zustimmung des Netzkunden diese Viertelstundenwerte ausgelesen werden. b) Übermittlung von Daten von Netz NÖ an Dritte: 1. Die in diesen Allgemeinen Verteilernetzbedingungen vorge- sehenen Datenübermittlungen sind in der jeweiligen in den geltenden Marktregeln festgesetzten Art und Weise durchzu- führen. Netz NÖ hat Sorge zu tragen, dass die für die Abrechnung der Systemnutzungsentgelte verwendeten Daten vollinhaltlich mit jenen Daten übereinstimmen, die gemäß den sonstigen Markt- regeln an den Energielieferanten des Netzkunden zu übermitteln sind. Netz NÖ hat sämtliche Prozesse, insbesondere in Bezug auf die von ihr eingesetzte Informationstechnik, gemäß dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff und Manipulation abzusichern. Dies gilt insbesondere für alle Prozesse im Zusammenhang mit dem Einsatz intelligenter Messgeräte. Der Stand der Technik ist der auf den einschlägigen wissen- schaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fort- schrittlicher technologischer Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist; bei der Bestimmung des Standes der Technik sind ins- besondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebs- weisen heranzuziehen. 2. Netz NÖ hat dem Bilanzgruppenverantwortlichen die unter Einhaltung der sonstigen Marktregeln erforderlichen Daten zur Verfügung...
Übermittlung der Daten. Die Übermittlung der Daten erfolgt monatlich, frühestens nach Ablauf des Abgabemonats, jedoch spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats in dem die Lieferung erfolgte. Die Regelungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V nebens Anlagen (insbesondere TA 3, TA 4 und TA 6) sind einzuhalten.
Übermittlung der Daten. Spezialisierte Unternehmen oder Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen zum Zwecke der Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese unsere datenschutzrechtlichen Weisungen befolgen. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens ist zu beachten, dass wir personenbezogene Daten nur weitergeben dürfen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Vorgaben der DSGVO/des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein: Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Bonitätsauskunft zur Beurteilung des allgemeinen Zahlungsverhaltens; Datenübermittlung an Auskunfteien; Unterstützung/Wartung von EDV-IT Anwendungen; Archivierung; Call-Center-Services; Controlling; Datenvernichtung; Beitreibung; Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten etc.); Kundenverwaltung; Marketing; Telefonie; Webseitenmanagement; Zahlungsverkehr. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Übermittlung der Daten. Die Daten für die erstmalige Veröffentlichung sind bis spätestens zum 31.08.2020 der Vertragstrans- parenzstelle zu melden. Anschließend sind gem. § 293a Abs. 4 Satz 2 SGB V Veränderungen der Anga- ben nach § 293a Abs. 2 Satz 1 SGB V und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung verein- barten Verträgen von den Krankenkassen ohne Anforderung an die Vertragstransparenzstelle zu über- mitteln. Die Datenmeldungen werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen.

Related to Übermittlung der Daten

  • Übermittlung von Lastschriftdaten Bei SEPA-Firmen-Lastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

  • Herkunft der Daten Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern. Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert) ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die ein finanzielles Ausfall- risiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasingunternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1 genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-, Energieversorgungs-, Telekommu- nikations-, Versicherungs-, oder Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen).

  • Art der Daten Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten/-kategorien: • Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail) • Name, Vorname der Benutzer • Vertragsstammdaten • Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten • Nutzungs- und Verhaltensdaten (Metadaten) • Sprach- und Videoaufzeichnungen • Dokumente

  • Datenübermittlung an Rückversicherer Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.

  • Weiterübermittlungen Der Datenimporteur gibt die personenbezogenen Daten nur auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen, die dem Datenimporteur vom Datenexporteur mitgeteilt wurden, an Dritte weiter. Die Daten dürfen zudem nur an Dritte weitergegeben werden, die (in demselben Land wie der Datenimporteur oder in einem anderen Drittland) außerhalb der Europäischen Union ansässig sind (im Folgenden „Weiterübermittlung“), sofern der Dritte im Rahmen des betreffenden Moduls an diese Klauseln gebunden ist oder sich mit der Bindung daran einverstanden erklärt oder falls i) die Weiterübermittlung an ein Land erfolgt, für das ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2016/679 gilt, der die Weiterübermittlung abdeckt, ii) der Dritte auf andere Weise geeignete Garantien gemäß Artikel 46 oder Artikel 47 der Verordnung (EU) 2016/679 gewährleistet, iii) die Weiterübermittlung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit bestimmten Verwaltungs-, Gerichts- oder regulatorischen Verfahren erforderlich ist oder iv) die Weiterübermittlung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Jede Weiterübermittlung erfolgt unter der Bedingung, dass der Datenimporteur alle anderen Garantien gemäß diesen Klauseln, insbesondere die Zweckbindung, einhält.

  • Datenübermittlung in ein Drittland Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außer- halb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau be- stätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgaran- tien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutz- vorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten- schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern fin- den Sie ggf. auf unserer Dienstleisterliste.

  • Zweck der Datenverarbeitung Wir nutzen personenbezogene Daten, um unsere Geschäftstätigkeiten auszuführen. Die Zwecke, für die wir Ihre personenbezogenen Daten oder die von anderen Personen nutzen, sind je nach dem Verhältnis, in dem Sie mit uns stehen, wie der Art von Kommunikationen zwischen uns und der von uns erbrachten Dienstleistungen, unterschiedlich. Personenbezogene Daten werden für andere Zwecke genutzt, wenn Sie ein Versicherungsnehmer sind, als wenn Sie ein Versicherter oder ein Anspruchsteller aus einer Versicherungspolice, ein kommerzieller Versicherungsmakler oder ein bestellter Vertreter, ein Zeuge oder eine sonstige Person, mit der wir in Beziehung stehen, sind. Die wesentlichen Zwecke, für die wir personenbezogene Daten nutzen, sind: • mit Ihnen und anderen Personen zu kommunizieren, • Prüfungen durchzuführen und Entscheidungen zu treffen (automatisiert und nicht automatisiert, auch durch das Profiling von Personen) über: (i) die Bereitstellung und die Bedingungen einer Versicherung und (ii) die Begleichung von Forderungen und die Bereitstellung von Unterstützung und sonstigen Dienstleistungen, • Versicherungs-, Forderungs- und Unterstützungsdienstleistungen sowie sonstige Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die wir anbieten, wie Prüfung, Verwaltung, Begleichung von Forderungen und Streitbeilegung, • Ihre Teilnahmeberechtigung zu prüfen in Bezug auf Zahlungspläne und um Ihre Prämien und sonstigen Zahlungen zu bearbeiten, • die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen zu verbessern, Mitarbeitertraining bereitzustellen und die Informationssicherheit zu wahren (zum Beispiel können wir zu diesem Zweck Anrufe aufzeichnen und überwachen), • Straftaten wie Betrug und Geldwäsche zu verhindern, aufzudecken und zu ermitteln und andere kommerzielle Risiken zu analysieren und zu verwalten, • Forschung und Datenanalysen durchzuführen, wie eine Analyse unseres Kundenstamms und sonstiger Personen, deren personenbezogene Daten wir erheben, um Marktforschung durchzuführen – einschließlich Kundenzufriedenheitsumfragen – und die Risiken zu beurteilen, denen unser Unternehmen ausgesetzt ist, dies jeweils im Einklang mit dem geltenden Recht (einschließlich der Einholung von Einwilligungen, wenn dies erforderlich ist), • gemäß Ihren angegebenen Präferenzen Marketinginformationen bereitzustellen (Marketinginformationen können Produkte und Dienstleistungen betreffen, die anhand Ihrer angegebenen Präferenzen von unseren externen Partnern angeboten werden). Wir können gemäß Ihren Präferenzen Marketingaktivitäten mithilfe von E-Mails, SMS- und sonstigen Textnachrichten, per Post oder Telefon ausführen, • Ihnen die Teilnahme an Wettbewerben, Preisausschreibungen und ähnlichen Werbeaktionen zu ermöglichen und diese Aktivitäten zu verwalten. Für diese Aktivitäten gelten zusätzliche Bedingungen, die weitere Informationen darüber enthalten, wie wir Ihre personenbezogenen Daten nutzen und offenlegen, wenn dies hilfreich ist, um Ihnen ein vollständiges Bild darüber wiederzugeben, wie wir personenbezogene Daten erheben und nutzen. Diese Informationen werden wir Ihnen rechtzeitig vor der Teilnahme an solchen Wettbewerben oder zum Beispiel Preisausschreibungen zur Verfügung stellen, • Ihr Besuchererlebnis zu personalisieren, wenn Sie die Digitalen Dienste von Markel nutzen oder Websites Dritter besuchen, indem wir Ihnen auf Sie abgestimmte Informationen und Werbung anzeigen, Sie gegenüber jedem identifizieren, dem Sie über die Digitalen Dienste von Markel Nachrichten zusenden, und die Veröffentlichung in sozialen Medien erleichtern, • unsere Geschäftstätigkeiten und unsere IT-Infrastruktur zu verwalten und dies im Einklang mit unseren internen Richtlinien und Verfahren, einschließlich derjenigen in Bezug auf Finanzen und Buchhaltung, Abrechnung und Inkasso, IT-Systembetrieb, Daten- und Website-Hosting, Datenanalysen, Unternehmensfortführung, Verwaltung von Unterlagen, Dokument- und Druckmanagement und Rechnungsprüfung, • Beschwerden, Feedback und Anfragen zu bearbeiten und Anfragen bezüglich der Einsichtnahme oder Korrektur von Daten oder der Ausübung sonstiger Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten zu bearbeiten, • geltende Gesetze und regulatorische Verpflichtungen einzuhalten (einschließlich Gesetzen und Vorschriften außerhalb des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben), zum Beispiel Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche, Sanktionen und die Bekämpfung von Terrorismus, um gerichtlichen Verfahren und gerichtlichen Anordnungen nachzukommen und um Aufforderungen öffentlicher und staatlicher Behörden (einschließlich solcher außerhalb des Landes, in dem sich Ihr Wohnsitz befindet) Folge zu leisten, • gesetzliche Rechte zu begründen, durchzusetzen und zu verteidigen, um unsere Geschäftstätigkeiten und diejenigen unserer Konzernunternehmen und Geschäftspartner zu schützen und um unsere und Ihre Rechte, Privatsphäre, Sicherheit und unser und Ihr Eigentum sowie die Rechte, Privatsphäre, Sicherheit und das Eigentum unserer Konzernunternehmen und Geschäftspartner oder sonstiger Personen oder Dritter zu schützen, um unsere Bedingungen durchzusetzen und um verfügbare Abhilfemaßnahmen zu verfolgen und unsere Schäden zu begrenzen.

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens a) Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. b) Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den Kostenersatz nach a) entsprechend kürzen.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Datenübermittlung an andere Versicherer Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören z. B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder gekündigte). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern, evtl. Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum Schaden wie Schadenhöhe und Schadentag.