Übermittlung der Daten Musterklauseln

Übermittlung der Daten. Die Daten für die Veröffentlichung nach dieser Bestimmung sind gemäß § 293a Absatz 5 Satz 1 SGB V bis spätestens zum 30. Juni 2021 zu übermitteln. Anschließend sind nach § 293a Absatz 5 Satz 2 SGB V Veränderungen der Angaben nach § 293a Abs. 2 Satz 2 SGB V und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung vereinbarten Verträgen von den Krankenkassen ohne Anforderung an die Vertragstrans- parenzstelle zu übermitteln. Die Übermittlung dieser Veränderungen der Angaben wird seitens des BAS wie folgt festgelegt: Zum einen können die Krankenkasse quartalsweise eine Datenvolllieferung ihres Vertragsbestandes, in dem dann auch die geänderten Datensätze enthalten sind, an das BAS übermitteln. Diese Mitteilung erfolgt immer spätestens zum 20. Kalendertag des Monats, der auf das Quartalsende folgt. Danach sind also die Datenmeldungen immer spätestens bis zum 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar eines jeden Jahres vorzunehmen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feier- tag, ist die Datenmeldung bis zum nächsten folgenden Werktag vorzunehmen. Zum anderen können die Krankenkassen auch die jeweiligen Vertragsänderungen einzeln melden. In diesem Fall übermittelt die Krankenkasse den vollständigen Datensatz des Vertrages, der sich geändert hat, an das BAS. Diese Mitteilung erfolgt immer spätestens zum 20. Kalendertag des Monats, der auf das Quartalsende folgt. Danach sind also die Datenmeldungen immer spätestens bis zum 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar eines jeden Jahres vorzunehmen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, ist die Datenmeldung bis zum nächsten folgenden Werktag vorzu- nehmen. Die Datenmeldungen werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen. Das BAS stellt hierfür eine REST-Schnittstelle für die automatisierte Übertragung bereit. Für die Nutzung ist zu- nächst eine Registrierung notwendig. Sofern bereits bei Übermittlung von Daten nach der ersten Be- stimmung Registrierungen bestehen, können diese weiter genutzt werden. Die Daten werden anschlie- ßend von der Vertragstransparenzstelle verarbeitet und vom Server zu Datenannahme gelöscht. Anhang
Übermittlung der Daten. Die Daten für die erstmalige Veröffentlichung sind bis spätestens zum 31.08.2020 der Vertragstrans- parenzstelle zu melden. Anschließend sind gem. § 293a Abs. 4 Satz 2 SGB V Veränderungen der Anga- ben nach § 293a Abs. 2 Satz 1 SGB V und die Angaben zu nach der erstmaligen Übermittlung verein- barten Verträgen von den Krankenkassen ohne Anforderung an die Vertragstransparenzstelle zu über- mitteln. Die Datenmeldungen werden ausschließlich in elektronischer Form entgegengenommen. Das BAS stellt hierfür eine REST-Schnittstelle für die automatisierte Übertragung bereit. Für die Nut- zung ist zunächst eine Registrierung notwendig. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Soziale Sicherung unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxx- transparenzstelle. Die Daten werden anschließend von der Vertragstransparenzstelle verarbeitet und vom Server zur Datenannahme gelöscht. Als Alternative stellt das BAS ein Webformular zur Verfügung. Sofern aus technischen Gründen die Übertragung der Daten im XML-Format über die Schnittstelle nicht möglich sein sollte, können die Krankenkassen über das Webformular die Meldungen selbst erfassen. Die erfassten Daten werden an- schließend in das XML-Format umgewandelt und von der Vertragstransparenzstelle verarbeitet.
Übermittlung der Daten. Die Anmeldevordrucke müssen als Datei elektronisch, entsprechend den Richtlinien der vertraulichen Internetanweisung, oder ausnahmsweise per Telefax oder auf einem anderen schnellen Weg so rechtzeitig an den Geschäftssitz des Clearingbüros des BCC abgesandt werden, daß sie spätestens um 8:30 Uhr an den Tagen dort eintreffen, die in dem vom Geschäftsführer des BCC den Mitgliedern am Anfang jedes Jahres übermittelten Terminkalender angegeben sind. Jedes Mitglied hat die den Anmeldungen zugrundeliegenden Dokumente jeder betroffenen Gesellschaft getrennt von der anderen Korrespondenz zu übersenden.
Übermittlung der Daten. (1) Die Übermittlung der Daten erfolgt monatlich, frühestens nach Ablauf des Abgabemonats, jedoch spätestens einen Monat nach Ablauf des Kalendermonats in dem die Lieferung erfolgte. Die Regelungen der Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Abs. 3 SGB V nebens Anlagen (insbesondere TA 3, TA 4 und TA 6) sind einzuhalten.
Übermittlung der Daten a) Übermittlung von Daten an Netz NÖ: Beim Einsatz intelligenter Messgeräte erfolgt für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 für alle Netzkunden die tägliche Übermittlung eines Tagesverbrauchswertes an Netz NÖ. Bei ent- sprechender vertraglicher Ausgestaltung bzw. bei ausdrücklicher Zustimmung des Netzkunden werden auch sämtliche in Punkt XIII. angeführten 15-Minuten-Werte für den Zweck gemäß § 84 Abs. 2 ElWOG 2010 übermittelt. Für die Zwecke der Aufrechterhaltung eines sicheren und effizien- ten Netzbetriebes können die 15-Minuten-Werte in begründeten lokalen Einzelfällen auch ohne Zustimmung des Netzkunden aus- gelesen werden, wobei der Netzkunde in diesen Fällen zeitnah darüber zu informieren ist. Weiters können die 15-Minuten-Werte auf Anordnung des BMWFW oder der Regulierungsbehörde aus den in § 84a Abs. 1 ElWOG 2010 genannten Zwecken ausgelesen werden, sofern sie unmittelbar nach deren Auslesung aggregiert und anschließend anonymisiert werden Es wird gemäß § 84a Abs. 3 ElWOG 2010 darauf hingewiesen, dass bei Bestehen eines entsprechenden Vertrages, der die Aus- lesung von Viertelstundenwerten erfordert, bzw. bei Zustimmung des Netzkunden diese Viertelstundenwerte ausgelesen werden.
Übermittlung der Daten. Spezialisierte Unternehmen oder Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen zum Zwecke der Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Auch von uns eingesetzte Dienstleister können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese unsere datenschutzrechtlichen Weisungen befolgen. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens ist zu beachten, dass wir personenbezogene Daten nur weitergeben dürfen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben und/oder von uns beauftragte Auftragsverarbeiter gleichgerichtet die Vorgaben der DSGVO/des Bundesdatenschutzgesetzes gewährleisten. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein: Auftragsverarbeiter, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln. Im Einzelnen: Bonitätsauskunft zur Beurteilung des allgemeinen Zahlungsverhaltens; Datenübermittlung an Auskunfteien; Unterstützung/Wartung von EDV-IT Anwendungen; Archivierung; Call-Center-Services; Controlling; Datenvernichtung; Beitreibung; Zahlkartenabwicklung (Kreditkarten etc.); Kundenverwaltung; Marketing; Telefonie; Webseitenmanagement; Zahlungsverkehr. Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt haben.
Übermittlung der Daten. Die personenbezogenen Daten, die zur Suche nach Ihren Familien- angehörigen und deren Schicksalsklärung beitragen, können mit anderen Akteuren geteilt werden (z.B. andere nationale Rotkreuz- oder Rothalbmondgesellschaften, IKRK-Delegationen, andere hu- manitäre Organisationen, Behörden oder Verwaltungsstellen). Bitte geben Sie an, ob Einschränkungen bezüglich der Übermitt- lung personenbezogener Daten gelten sollen: In order to assist you in your search, the Tracing Service of the Austrian Red Cross collects personal data from you and the fami- ly members you are looking for. We treat these data confidential- ly and in compliance with the data protection obligations and the Data Protection Code of Conduct of the Restoring Family Links Net- work of the International Red Cross and Red Crescent Movement. Transfer of data Personal data may be shared with other parties involved in the search for your family members and clarification of their fate (e.g. other National Red Cross and Red Crescent Societies, ICRC delegations, other humanitarian organisations, authorities or administrative bodies). Please indicate whether restrictions on the transmission of personal data should apply: Bezüglich Ihrer eigenen Daten: Keine Einschränkungen Einschränkungen (Bitte konkret benennen, wohin Daten nicht übermittelt werden sollen z.B. bestimmte Länder oder Behörden/Verwaltungsstel- len mit Länderangabe): O O Regarding your own data: No restrictions Restrictions (Please specify if there are any countries or authorities/admi- nistrative bodies in a certain country that your data shouldn’t be submitted to): Einschränkungen bezüglich der Weitergabe Ihrer Adresse an die gesuchte Person oder Angehörige (Ihre Adresse wird nicht übermittelt): O Restrictions regarding submission of your address to the sought person or family members (Your address will not be passed on): Bezüglich der Daten des/der Gesuchten: Regarding data of sought person(s): Keine Einschränkungen O No restrictions Einschränkungen (Bitte konkret benennen, wohin Daten nicht übermittelt werden sollen z.B. bestimmte Länder oder Behörden/Verwaltungsstel- len mit Länderangabe): O Restrictions (Please specify if there are any countries or authorities/admi- nistrative bodies in a certain country that your data shouldn’t be submitted to): Veröffentlichung der Daten Publication of data Trace the Face Trace the Face Ich möchte an Trace the Face teilnehmen I would like to participate in the Trace the Face project (ab 15 Jahren)...
Übermittlung der Daten. 8.1 Übermittlung intern, innerhalb von der Kulturgemeinschaft

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.