Werbliche Nutzung Musterklauseln

Werbliche Nutzung. Wir verwenden Ihre Daten, um Ihnen weitere Informationen per Post zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zukommen zu lassen. Dem Erhalt dieser weiteren Informationen können Sie jederzeit widersprechen. Ihren Widerspruch können Sie an die unter 2. ange- gebenen Kontaktdaten übermitteln. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitungen ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DSGVO.
Werbliche Nutzung. Prospekte, Broschüren, Newsletter, Mailings, Warenkataloge Zuschläge: Nutzungsdauer gilt für 3 Monate, 25 % Zuschlag für Verlängerung auf 1 Jahr, 50 % Zuschlag für Verlängerung für jedes weitere Jahr. Lizenzerweiterung: Bei Erwerb der Nutzungsrechte für ein weiteres Werbeformat 50 % Nachlass auf die jeweils niedrigere Lizenz Verwendung in elektronischen Datenträgern und in Werbe- und Imagefilmen Zuschläge: 50 % bei Erwerb von zusätzlichen Nutzungsrechten für die öffentliche Zugänglichmachung für die Dauer von 1 Jahr Zuschläge: 25 % auf die jeweilige Lizenzgebühr bei Auflösung über 1200 Pixel längste Seite 25 % bei Nutzung auf 2 bis 5 Internetseiten Abschläge: 30 % bei kleinformatiger Nutzung (180 Pixel längste Seite) Auftragsproduktionen Neuaufnahmen

Related to Werbliche Nutzung

  • Nutzung Das Leihgerät darf nur für unterrichtliche Zwecke (z.B. (Fern-)Unterricht, Unterrichtsvor- und Nachbereitung, Schulprojekte, …) genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht erlaubt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Zusätzliche Kosten Soweit vereinbart, sind über die Wiederherstellungskosten hinaus die nachfolgend genannten Kosten bis zur Höhe der jeweils hierfür vereinbarten Versicherungssumme auf erstes Risiko versichert. Die jeweils vereinbarte Versicherungssumme vermindert sich nicht dadurch, dass eine Entschädigung geleistet wird. a) Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz