Einzelanmeldung Musterklauseln
Einzelanmeldung. 3.1.1. Der Versicherungsnehmer meldet dem Versiche- rer unverzüglich sämtliche unter die laufende Ver- sicherung fallenden Transporte und Lagerungen einzeln mit Angabe des Versicherungswertes. Da- bei hat er das Gut, die Verpackungsart, das Trans- portmittel und den Transportweg zu bezeichnen, eine Verladung in Seeschiffsleichtern anzuzeigen sowie alle Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hat.
3.1.2. Rücktransporte infolge eines nach dieser Police versicherten Schadens müssen nicht deklariert werden.
3.1.3. Hat der Versicherungsnehmer die Anmeldung un- terlassen oder fehlerhaft vorgenommen, so ist der Versicherer, von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung durch den Ver- sicherer bedarf, es sei denn, dass der Versiche- rungsnehmer die Sorgfaltspflicht eines ordentli- chen Kaufmannes nicht verletzt hat und dass er die Anmeldung unverzüglich nach Entdeckung des Fehlers nachgeholt oder berichtigt hat.
3.1.4. Verletzt der Versicherungsnehmer die Deklarati- onspflicht vorsätzlich, so kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Dem Versicherer gebüh- ren die Prämien, die ihm im Falle gehöriger Erfül- lung des Vertrages bis zum Wirksamwerden der Kündigung zu zahlen gewesen wären.
3.1.5. Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht Ver- sicherungsschutz insbesondere für folgende Risi- ken nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung: − Versicherung, unabhängig von der Gefahrtra- gung; − Lagerungen über die gemäß Ziffer 9.1 DTV- Güter 2000/2011 hinausgehende Dauer; − Mehrwert-, Konditions- und Summendifferenz- , Schutzversicherungen sowie die separate Deckung der in Ziffer 1.1.3 DTV-Güter 2000/2011 genannten Interessen wie Zoll, Fracht usw.; − Ausstellungen, Messen und sonstige Veran- staltungen; − Aufenthalte und Lagerungen in Verpackungs- betrieben.
Einzelanmeldung. Bei Einzelanmeldung werden die Prämien nach den im Vertrag vorgesehenen Prämiensätzen zu- züglich Versicherungsteuer und sonstiger Neben- kosten für den vereinbarten Zeitraum im Nach- hinein in Rechnung gestellt.
Einzelanmeldung. Bei Einzelanmeldung werden die Prämien nach den im Vertrag vorgesehenen Prämiensätzen zuzüglich Versi- cherungsteuer und sonstiger Nebenkosten für den vereinbarten Zeitraum im Nachhinein in Rechnung ge- stellt.
Einzelanmeldung. 3.1.1 Der Versicherungsnehmer meldet dem Versicherer unverzüglich sämtliche unter die laufende Versicherung fallenden Transporte und Lagerungen einzeln mit Angabe des Versicherungswertes. Dabei hat er das Gut, die Verpackungsart, das Trans- portmittel und den Transportweg zu bezeichnen, eine Verladung in Seeschiffs- leichtern anzuzeigen sowie alle Umstände anzugeben, nach denen der Versicherer ausdrücklich gefragt hat.
3.1.2 Rücktransporte infolge eines nach dieser Police versicherten Schadens müssen nicht deklariert werden.
3.1.3 Hat der Versicherungsnehmer die Anmeldung unterlassen oder fehlerhaft vorgenommen, so ist der Versicherer, von der Verpflichtung zur Leistung frei, ohne dass es einer Kündigung durch den Versi- cherer bedarf, es sei denn, dass der Versi- cherungsnehmer die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes nicht verletzt hat und dass er die Anmeldung unverzüg- lich nach Entdeckung des Fehlers nachge- holt oder berichtigt hat.
3.1.4 Verletzt der Versicherungsnehmer die Deklarationspflicht vorsätzlich, so kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Dem Versicherer gebühren die Beiträge, die ihm im Falle gehöriger Erfüllung des Ver- trages bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung zu zahlen gewesen wären.
3.1.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, besteht Versicherungsschutz insbesondere für folgende Risiken nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung:
Einzelanmeldung. Bei Einzelanmeldung werden die Beiträge nach den im Vertrag vorgesehenen Bei- tragssätzen zuzüglich Versicherungsteuer und sonstiger Nebenkosten für den verein- barten Zeitraum im Nachhinein in Rech- nung gestellt.
