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Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht Musterklauseln

Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. 1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. 2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Lieferanten abzutreten. 3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart worden ist, gelten die Vorschriften der §§ 1 bis 80 VVG (im Rahmen des § 187 VVG) ergänzend.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. XX 0 Gegenstand der Versicherung 16 LV 2 Laufende Versicherung 16 XX 0 Deklarations- / Anmeldeverfahren 16 LV 4 Maximum 17 LV 5 Prämie 17 LV 6 Police 17 LV 7 Kündigung 17 XX 0 Insolvenz des Versicherers 18
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Es gilt ausschließlich deutsches Recht mit Ausnahme des deutschen internationalen Privatrechts, soweit es ausländisches Recht für anwendbar erklärt. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. 1 Interesse / Gegenstand der Versicherung 2 Umfang der Versicherung 3 Verschulden des Versicherungsnehmers 4 Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers 5 Gefahränderung 6 Änderung oder Aufgabe der Beförderung 7 Obliegenheiten vor Schadeneintritt 8 Dauer der Versicherung 9 Lagerungen 10 Versicherungssumme; Versicherungswert 11 Police 12 Prämie 13 Versicherung für fremde Rechnung (für Rechnung, wen es angeht) 14 Veräußerung der versicherten Sache 15 Bestimmungen für den Schadenfall 16 Andienung des Schadens, Verwirkung 17 Ersatzleistung 18 Rechtsübergang 19 Abandon des Versicherers 20 Sachverständigenverfahren 21 Grenzen der Haftung 22 Fälligkeit und Zahlung der Entschädigung 23 Übergang von Ersatzansprüchen 24 Verjährung 25 Mitversicherung 26 Schlussbestimmung
Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht. (1) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen. (2) Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist der Sitz der POLYMA (Kassel). (3) Gerichtsstand ist Kassel. POLYMA ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden Klage zu erheben. (4) Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen im Übrigen nicht.