Erbengemeinschaft Musterklauseln
Erbengemeinschaft. Erbengemeinschaften haben unverzüglich zur Wahrnehmung ihrer aus diesem Treuhandvertrag folgenden Rechte aus ihrer Mitte einen gemeinsamen Bevollmächtigten zu bestellen, der die Rechte der Erbengemeinschaft gemeinschaftlich auszuüben hat. Bis zur Bestellung ruhen alle Rechte der Erben mit Ausnahme der Befugnis, Erträge aus dem Treuhandvermögen zu erhalten.
