Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten Musterklauseln

Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Websitebetreiber erhebt, nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Als personenbezogene Daten gelten sämtliche Informationen, welche dazu dienen, Ihre Person zu bestimmen und welche zu Ihnen zurückverfolgt werden können – also beispielsweise Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Diese Website können Sie auch besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Zur Verbesserung unseres Online-Angebotes speichern wir jedoch (ohne Personenbezug) Ihre Zugriffsdaten auf diese Website. Zu diesen Zugriffsdaten gehören z. B. die von Ihnen angeforderte Datei oder der Name Ihres Internet-Providers. Durch die Anonymisierung der Daten sind Rückschlüsse auf Ihre Person nicht möglich.
Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Bakk erfasst lediglich die Ikformatiokek, die der Pflege der Kukdekbeziehukg diekek, ukd dies ukter Eikhaltukg der gesetzlichek Verpflichtukgek. Die persokekbezogekek Datek werdek beim Kukdek (z. B. bei der Koktoeröffkukg, per Fragebogek) ukd bei Drittek (je kach Diekstleistukg z. B. bevollmächtigte Rechtsakwälte, bevollmächtigte Notare oder bestimmte katiokale Behördek) erhobek. Die Weigerukg, der Bakk die persokekbezogekek Datek mitzuteilek, ukd eik der Bakk gegeküber ausgesprochekes Verbot zur Verarbeitukg dieser Datek, das im freiek Ermessek des Kukdek liegt, kökktek die Fortsetzukg eiker Geschäftsbeziehukg mit der Bakk oder die Bereitstellukg bestimmter Produkte oder Diekstleistukgek durch die Bakk verhikderk.
Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Bank erfasst lediglich die Informationen, die der Pflege der Kundenbeziehung dienen, und dies unter Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen. Die personenbezogenen Daten werden beim Kunden (z. B. bei der Kontoeröffnung, per Fragebogen) und bei Dritten (je nach Dienstleistung z. B. bevollmächtigte Rechtsanwälte, bevollmächtigte Notare oder bestimmte nationale Behörden) erhoben. Die Weigerung, der Bank die personenbezogenen Daten mitzuteilen, und ein der Bank gegenüber ausgesprochenes Verbot zur Verarbeitung dieser Daten, das im freien Ermessen des Kunden liegt, könnten die Fortsetzung einer Geschäftsbeziehung mit der Bank oder die Bereitstellung bestimmter Produkte oder Dienstleistungen durch die Bank verhindern.

Related to Erfassung und Verarbeitung personenbezogener Daten

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.