Ergänzende Bedingungen für die Wartung von Software. 20 Gegenstand 1. Soweit die Softwarepflege bzw. eine Nutzungsvereinbarung vereinbart ist, erbringt Softfolio die hierzu im Vertrag aufgeführten Leistungen. 2. Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, wird diese von Softfolio zunächst für ein (1) Jahr erbracht. Sie verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von Softfolio gekündigt wird. 3. Die im Rahmen der Softwarepflege bzw. Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die jeweils neueste freigegebene Standardversion der Programme und die jeweils vorhergehende Standardversion. Sie enden für die vorhergehende Standardversion frühestens sechs (6) Monate nach Freigabe der neuesten Standardversion. 4. Etwaige Gewährleistungspflichten von Softfolio bleiben von den Regelungen zur Softwarepflege unberührt. Soweit Fehlerbeseitigung als Pflegeleistung vereinbart worden ist, gilt: 1. Fehler werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die betreffende Software gemäß den Vereinbarungen der Vertragspartner haben soll oder für ihre gewöhnliche Verwendung haben muss. 2. Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung gilt § 41 entsprechend. Ist im Rahmen der Softwarepflege die Lieferung von weiterentwickelten Versionen der Software vereinbart, gelten folgende Regelungen: 1. Softfolio wird dem Kunden weiterentwickelte Standardversionen (Updates und Upgrades) einschließlich der zu diesen gehörenden Dokumentationen entsprechend § 2 Abs. 3 nach deren Freigabe durch Softfolio zur Verfügung stellen. Das gilt nicht für Erweiterungen oder neue Versionen, die Softfolio in der Preisliste von Softfolio als neue Programme gesondert anbietet; insbesondere wird Softfolio solche Versionen gesondert anbieten, die aufgrund einer Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen oder Funktionen einen Technologiesprung beinhalten. Der Kunde wird weiterentwickelte Versionen testen, bevor er sie produktiv einsetzt. 2. Der Kunde wird dafür sorgen, dass seine IT-Anlage, auf der er die zu wartenden Programme betreibt, insb. deren Systemsoftware, jeweils den technischen Stand hat, den die zu wartenden Programme in ihrer jeweiligen Version erfordern. Softfolio wird den Kunden jeweils frühzeitig davon unterrichten, ab wann welcher technische Stand für die erforderlich ist. Der Kunde darf einen neuen Stand der Systemsoftware erst einführen, nachdem Softfolio die Programme für diesen freigegeben hat. Der Kunde wird Softfolio vorab informieren, wenn der Kunde eine neue Version der benötigten Systemsoftware installieren will. 3. Softfolio verpflichtet sich, eine weiterentwickelte Version der zu wartenden Programme zu liefern, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Programme maßgeblicher Regelungen dies erfordern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Hinblick auf in Deutschland geltende Gesetze und Regelungen. 1. Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, ist Softfolio auch ohne gesonderte Pflegevereinbarung bereit, die von Softfolio erstellten Modifikationen, Erweiterungen und Individualprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu warten. 2. Wenn für die kundenspezifische Programmierung Pflege gegen pauschale Vergütung vereinbart wird, gilt: Die Pflege der kundenspezifischen Programmierung beinhaltet die Übertragung der Programmierung in weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme, bei Bedarf auch die Anpassung von kundenspezifischen Zusatzprogrammen an weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme. 1. Der Wartungspreis ist mit Beginn des Vertrages im Voraus rein netto Kasse, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Aufrechnung mit von Softfolio bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. 2. Softfolio ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die Vergütung für die Softwarepflege zu erhöhen. Softfolio darf eine solche Preiserhöhung jedoch erstmals nach Ablauf des ersten Pflegejahres vornehmen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Pflegevereinbarung zu dem Zeitpunkt schriftlich kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwertsteuer werden auch für die Preise von Softfolio entsprechend wirksam, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Der Service wird während der regulären Geschäftszeiten von Softfolio gewährleistet und durchgeführt. Der Wartungsvertrag schließt folgende Arbeiten aus: Wiederherstellung von Dateien des Auftraggebers, Beseitigung von Schäden, die durch Eingriff unberechtigter Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, Beseitigung von Störungen, die auf Verwendung anderer als von Hersteller für die Geräte zugelassener Teile, Materialien oder Zusatzgeräte zurückzuführen sind, Beseitigung von Schäden, die durch Missachtung von Aufstellungsbedingungen für die Geräte oder durch unsachgemäße Bedienung oder Behandlung entstanden sind, oder die auf sonstige Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht durch Softfolio zu vertreten sind. 1. Aufgetretene Mängel wird der Kunde Softfolio unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Fehler ist möglichst genau zu beschreiben. 2. Softfolio verpflichtet sich, die Arbeiten zur Problemlösung aufzunehmen. 3. Bei Änderungen und Erweiterungen der Hard- und Software, die nicht mit Softfolio abgestimmt wurde, entfällt die Wartungspflicht von Softfolio, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler auf diese Änderung zurückzuführen ist. Softfolio verpflichtet sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Tätigkeit Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln. Die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes werden beachtet. Die Weitergabe an Dritte ist, soweit nicht vertraglich anderweitig festgehalten, ausgeschlossen. Die Haftung von Softfolio und die ihrer Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf die pro Vertragsjahr nach dem vorliegenden Vertrag zu zahlende Wartungsgebühr je Schadensereignis beschränkt. Eine Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn ist in jedem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Softfolio, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, zwingend gehaftet wird.
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Samples: Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas, Allgemeine Vertragsbedingungen Für It Leistungen Und Saas
Ergänzende Bedingungen für die Wartung von Software. 20 Gegenstand
1. 20.1 Soweit die Softwarepflege bzw. eine Nutzungsvereinbarung vereinbart ist, erbringt Bauknecht Softfolio die hierzu im Vertrag aufgeführten Leistungen.
2. 20.2 Soweit nicht vertraglich anders vereinbarteine feste Laufzeit für die Softwarepflege vereinbart ist, wird diese von Bauknecht Softfolio zunächst zu- nächst für ein (1) Jahr erbracht. Sie verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von Bauknecht Softfolio gekündigt wird.
3. 20.3 Die im Rahmen der Softwarepflege bzw. Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die jeweils neueste freigegebene freigege- bene Standardversion der Programme und die jeweils vorhergehende Standardversion. Sie enden für die vorhergehende Standardversion frühestens sechs (6) Monate nach Freigabe der neuesten Standardversion.
4. 20.4 Etwaige Gewährleistungspflichten von Bauknecht Softfolio bleiben von den Regelungen zur Softwarepflege unberührt. Soweit Fehlerbeseitigung als Pflegeleistung vereinbart worden ist, gilt:
1. 21.1 Fehler werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die betreffende Software gemäß den Vereinbarungen der Vertragspartner haben soll oder für ihre gewöhnliche Verwendung haben muss.
2. 21.2 Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung gilt § 41 entsprechend. Ist im Rahmen der Softwarepflege die Lieferung von weiterentwickelten Versionen der Software vereinbart, gelten folgende Regelungen:
1. 22.1 Bauknecht Softfolio wird dem Kunden weiterentwickelte Standardversionen (Updates und Upgrades) einschließlich ein- schließlich der zu diesen gehörenden Dokumentationen entsprechend § 2 Abs. 3 2.3 nach deren Freigabe durch Bauknecht Softfolio zur Verfügung stellen. Das gilt nicht für Erweiterungen oder neue Versionen, die Bau- knecht Softfolio in der Preisliste von Bauknecht Softfolio als neue Programme gesondert anbietet; insbesondere insbe- sondere wird Bauknecht Softfolio solche Versionen gesondert anbieten, die aufgrund einer Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen oder Funktionen einen Technologiesprung beinhalten. Der Kunde wird weiterentwickelte Versionen testen, bevor er sie produktiv einsetzt.
2. 22.2 Der Kunde wird dafür sorgen, dass seine IT-Anlage, auf der er die zu wartenden Programme betreibt, insb. deren Systemsoftware, jeweils den technischen Stand hat, den die zu wartenden Programme in ihrer jeweiligen jeweili- gen Version erfordern. Bauknecht Softfolio wird den Kunden jeweils frühzeitig davon unterrichten, ab wann welcher technische Stand für die erforderlich ist. Der Kunde darf einen neuen Stand der Systemsoftware erst einführen, nachdem Bauknecht Softfolio die Programme für diesen freigegeben hat. Der Kunde wird Bau- knecht Softfolio vorab informieren, wenn der Kunde eine neue Version der benötigten Systemsoftware installieren instal- lieren will.
3. 22.3 Bauknecht Softfolio verpflichtet sich, eine weiterentwickelte Version der zu wartenden Programme zu liefern, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Programme maßgeblicher Regelungen dies erfordern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Hinblick auf in Deutschland geltende Gesetze und RegelungenRegelun- gen.
1. 23.1 Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, ist Bauknecht Softfolio auch ohne gesonderte ge- sonderte Pflegevereinbarung bereit, die von Bauknecht Softfolio erstellten Modifikationen, Erweiterungen und Individualprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu warten.
2. 23.2 Wenn für die kundenspezifische Programmierung Pflege gegen pauschale Vergütung vereinbart wird, gilt: Die Pflege der kundenspezifischen Programmierung beinhaltet die Übertragung der Programmierung in weiterentwickelte wei- terentwickelte Versionen der Standardprogramme, bei Bedarf auch die Anpassung von kundenspezifischen Zusatzprogrammen an weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme.
1. 24.1 Der Wartungspreis ist mit Beginn des Vertrages im Voraus rein netto Kasse, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Aufrechnung mit von Bauknecht Softfolio bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2. 24.2 Bauknecht Softfolio ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die Vergütung für die Softwarepflege zu erhöhen. Bauknecht Softfolio darf eine solche Preiserhöhung jedoch erstmals nach Ablauf des ersten Pflegejahres vornehmen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb eines
eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Pflegevereinbarung zu dem Zeitpunkt schriftlich kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwertsteuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend entspre- chend wirksam, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Der Service wird während der regulären Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio gewährleistet und durchgeführtdurch- geführt. Der Wartungsvertrag schließt folgende Arbeiten aus: Wiederherstellung von Dateien des Auftraggebers, Beseitigung Be- seitigung von Schäden, die durch Eingriff unberechtigter Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, Beseitigung von Störungen, die auf Verwendung anderer als von Hersteller für die Geräte zugelassener Teile, Materialien oder Zusatzgeräte zurückzuführen sind, Beseitigung von SchädenSchä- den, die durch Missachtung Mißachtung von Aufstellungsbedingungen für die Geräte oder durch unsachgemäße Bedienung Bedie- nung oder Behandlung entstanden sind, oder die auf sonstige Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht durch Bauknecht Softfolio zu vertreten sind.
1. 27.1 Aufgetretene Mängel wird der Kunde Bauknecht Softfolio unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Fehler ist möglichst genau zu beschreiben.
2. 27.2 Bauknecht Softfolio verpflichtet sich, die Arbeiten zur Problemlösung aufzunehmen.
3. 27.3 Bei Änderungen und Erweiterungen der Hard- und Software, die nicht mit Bauknecht Softfolio abgestimmt wurde, entfällt die Wartungspflicht von Bauknecht Softfolio, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler auf diese Änderung zurückzuführen ist. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Tätigkeit Kenntnis erlangter- langt, vertraulich zu behandeln. Die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes werden beachtet. Die Weitergabe Wei- tergabe an Dritte ist, soweit nicht vertraglich anderweitig festgehalten, ist ausgeschlossen. Die Haftung von Bauknecht Softfolio und die ihrer Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf die pro Vertragsjahr nach dem vorliegenden Vertrag zu zahlende Wartungsgebühr je Schadensereignis Schadenser- eignis beschränkt. Eine Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn ist in jedem je- dem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Bauknecht Softfolio, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen Erfüllungs-gehilfen oder das Fehlen des Fehlern zugesicherter Eigenschaften, Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
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Samples: Software and Service Agreement
Ergänzende Bedingungen für die Wartung von Software. 20 Gegenstand
1. 20.1 Soweit die Softwarepflege bzw. eine Nutzungsvereinbarung vereinbart ist, erbringt Bauknecht Softfolio die hierzu im Vertrag aufgeführten Leistungen.
2. 20.2 Soweit nicht vertraglich anders vereinbarteine feste Laufzeit für die Softwarepflege vereinbart ist, wird diese von Bauknecht Softfolio zunächst zu- nächst für ein (1) Jahr erbracht. Sie verlängert sich jeweils um ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von Bauknecht Softfolio gekündigt wird.
3. 20.3 Die im Rahmen der Softwarepflege bzw. Nutzungsvereinbarung vereinbarten Leistungen beziehen sich auf die jeweils neueste freigegebene freigege- bene Standardversion der Programme und die jeweils vorhergehende Standardversion. Sie enden für die vorhergehende Standardversion frühestens sechs (6) Monate nach Freigabe der neuesten Standardversion.
4. 20.4 Etwaige Gewährleistungspflichten von Bauknecht Softfolio bleiben von den Regelungen zur Softwarepflege unberührt. Soweit Fehlerbeseitigung als Pflegeleistung vereinbart worden ist, gilt:
1. 21.1 Fehler werden definiert als Abweichungen von den Eigenschaften, die die betreffende Software gemäß den Vereinbarungen der Vertragspartner haben soll oder für ihre gewöhnliche Verwendung haben muss.
2. 21.2 Für die Durchführung der Fehlerbeseitigung gilt § 41 entsprechend. Ist im Rahmen der Softwarepflege die Lieferung von weiterentwickelten Versionen der Software vereinbart, gelten folgende Regelungen:
1. 22.1 Bauknecht Softfolio wird dem Kunden weiterentwickelte Standardversionen (Updates und Upgrades) einschließlich ein- schließlich der zu diesen gehörenden Dokumentationen entsprechend § 2 Abs. 3 2.3 nach deren Freigabe durch Bauknecht Softfolio zur Verfügung stellen. Das gilt nicht für Erweiterungen oder neue Versionen, die Bau- knecht Softfolio in der Preisliste von Bauknecht Softfolio als neue Programme gesondert anbietet; insbesondere insbe- sondere wird Bauknecht Softfolio solche Versionen gesondert anbieten, die aufgrund einer Änderung der wesentlichen programmtechnischen Grundlagen oder Funktionen einen Technologiesprung beinhalten. Der Kunde wird weiterentwickelte Versionen testen, bevor er sie produktiv einsetzt.
2. 22.2 Der Kunde wird dafür sorgen, dass seine IT-Anlage, auf der er die zu wartenden Programme betreibt, insb. deren Systemsoftware, jeweils den technischen Stand hat, den die zu wartenden Programme in ihrer jeweiligen jeweili- gen Version erfordern. Bauknecht Softfolio wird den Kunden jeweils frühzeitig davon unterrichten, ab wann welcher technische Stand für die erforderlich ist. Der Kunde darf einen neuen Stand der Systemsoftware erst einführen, nachdem Bauknecht Softfolio die Programme für diesen freigegeben hat. Der Kunde wird Bau- knecht Softfolio vorab informieren, wenn der Kunde eine neue Version der benötigten Systemsoftware installieren instal- lieren will.
3. 22.3 Bauknecht Softfolio verpflichtet sich, eine weiterentwickelte Version der zu wartenden Programme zu liefern, wenn Änderungen gesetzlicher Vorschriften oder anderer für die Programme maßgeblicher Regelungen dies erfordern. Diese Pflicht besteht jedoch nur im Hinblick auf in Deutschland geltende Gesetze und RegelungenRegelun- gen.
1. 23.1 Solange eine Pflegevereinbarung für Standardprogramme besteht, ist Bauknecht Softfolio auch ohne gesonderte ge- sonderte Pflegevereinbarung bereit, die von Bauknecht Softfolio erstellten Modifikationen, Erweiterungen und Individualprogramme gegen Vergütung nach Aufwand zu warten.
2. 23.2 Wenn für die kundenspezifische Programmierung Pflege gegen pauschale Vergütung vereinbart wird, gilt: Die Pflege der kundenspezifischen Programmierung beinhaltet die Übertragung der Programmierung in weiterentwickelte wei- terentwickelte Versionen der Standardprogramme, bei Bedarf auch die Anpassung von kundenspezifischen Zusatzprogrammen an weiterentwickelte Versionen der Standardprogramme.
1. 24.1 Der Wartungspreis ist mit Beginn des Vertrages im Voraus rein netto Kasse, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Die Aufrechnung mit von Bauknecht Softfolio bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
2. 24.2 Bauknecht Softfolio ist berechtigt, einmal pro Kalenderjahr die Vergütung für die Softwarepflege zu erhöhen. Bauknecht Softfolio darf eine solche Preiserhöhung jedoch erstmals nach Ablauf des ersten Pflegejahres vornehmen. Beträgt die Erhöhung der Vergütung mehr als 10 %, kann der Kunde innerhalb eines
eines (1) Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung die Pflegevereinbarung zu dem Zeitpunkt schriftlich kündigen, an welchem die Erhöhung der Gebühren in Kraft treten soll. Zukünftige Erhöhungen bzw. Verminderungen der Steuersätze im Rahmen der Mehrwertsteuer werden auch für die Preise von Bauknecht Softfolio entsprechend entspre- chend wirksam, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung bedarf. Der Service wird während der regulären Geschäftszeiten von Bauknecht Softfolio gewährleistet und durchgeführtdurch- geführt. Der Wartungsvertrag schließt folgende Arbeiten aus: Wiederherstellung von Dateien des Auftraggebers, Beseitigung Be- seitigung von Schäden, die durch Eingriff unberechtigter Dritter verursacht wurden oder im Zusammenhang mit solchen Eingriffen stehen, Beseitigung von Störungen, die auf Verwendung anderer als von Hersteller für die Geräte zugelassener Teile, Materialien oder Zusatzgeräte zurückzuführen sind, Beseitigung von SchädenSchä- den, die durch Missachtung Mißachtung von Aufstellungsbedingungen für die Geräte oder durch unsachgemäße Bedienung Bedie- nung oder Behandlung entstanden sind, oder die auf sonstige Einflüsse zurückzuführen sind, die nicht durch Bauknecht Softfolio zu vertreten sind.
1. 27.1 Aufgetretene Mängel wird der Kunde Bauknecht Softfolio unverzüglich schriftlich mitteilen. Der Fehler ist möglichst genau zu beschreiben.
2. 27.2 Bauknecht Softfolio verpflichtet sich, die Arbeiten zur Problemlösung aufzunehmen.
3. 27.3 Bei Änderungen und Erweiterungen der Hard- und Software, die nicht mit Bauknecht Softfolio abgestimmt wurde, entfällt die Wartungspflicht von Bauknecht Softfolio, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Fehler auf diese Änderung zurückzuführen ist. Xxxxxxxxx Softfolio verpflichtet sich, alle Informationen, von denen sie im Rahmen der Tätigkeit Kenntnis erlangter- langt, vertraulich zu behandeln. Die gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzes werden beachtet. Die Weitergabe Wei- tergabe an Dritte ist, soweit nicht vertraglich anderweitig festgehalten, ist ausgeschlossen. Die Haftung von Bauknecht Softfolio und die ihrer Erfüllungsgehilfen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Vermögens- schäden aus positiver Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und aus unerlaubten Handlungen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Haftung ist jedoch der Höhe nach auf die pro Vertragsjahr nach dem vorliegenden Vertrag zu zahlende Wartungsgebühr je Schadensereignis Schadenser- eignis beschränkt. Eine Haftung für Produktions- und Nutzungsausfall sowie entgangenen Gewinn ist in jedem je- dem Fall ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Bauknecht Softfolio, ihres gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, zwingend gehaftet wird.
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