Common use of Ermittlung der Zielerreichung Clause in Contracts

Ermittlung der Zielerreichung. Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit ermittelt der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung für die Erfolgsziele wie folgt: • Absolute Kursentwicklung Verschlechtert sich der Aktienkurs innerhalb der vierjährigen Wartezeit, beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels absolute Kursentwicklung 0 %. Bei einer Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG von 0 % beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels 50 %. Anschließend steigt der Zielerreichungsgrad linear an. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG während der vierjährigen Wartezeit um 32 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Steigt der Aktienkurs während der vierjährigen Wartezeit um 64 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Steigt der Aktienkurs während der vierjährigen Wartezeit um 96 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Eine weitere Erhöhung des Zielerreichungsgrads ist nicht möglich (Obergrenze). • Relative Kursentwicklung Verschlechtert sich der Aktienkurs gegenüber dem Vergleichsindex innerhalb der vierjährigen Wartezeit, beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels relative Kursentwicklung 0 %. Bei einer Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG von 0 % gegenüber dem Vergleichsindex beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels 100 %. Anschließend steigt der Zielerreichungsgrad linear an. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG um 32 % gegenüber dem Vergleichsindex, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG um 64 % gegenüber dem Vergleichsindex, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Eine weitere Erhöhung des Zielerreichungsgrads ist nicht möglich (Obergrenze). • ESG-Ziel Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit bestimmt der Aufsichtsrat anhand der festgelegten Zielvorgaben den Grad der Zielerreichung (in Prozent) für das festgelegte ESG-Ziel. Hierbei kann ebenfalls ein Zielerreichungsgrad von bis zu 200 % erreicht werden (Obergrenze). Schließlich bildet der Aufsichtsrat aus den prozentualen Zielerreichungsgraden der einzelnen Erfolgszielen einen Gesamtzielerreichungsgrad (in Prozent), wobei die Erfolgsziele der absoluten und der relativen Kursentwicklung mit jeweils 40 % und das ESG-Ziel mit 20 % gewichtet werden. Der Aufsichtsrat kann die Gewichtung der Erfolgsziele in zukünftigen Performance Share Unit Programs anpassen, sofern dies erforderlich sein sollte, um sicherzustellen, dass ESG-Ziele innerhalb der langfristig variablen Vergütung stets mit mindestens 20 % gewichtet werden, etwa bei gleichzeitiger Ausgabe von Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan. Anhand des Gesamtzielerreichungsgrads wird die finale Anzahl der Performance Share Units eines jeden Vorstandsmitglieds bestimmt, indem die Anzahl der nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit unverfallbar gewordenen Performance Share Units mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert werden. Den Mitgliedern des Vorstands können ferner Aktienoptionen unter einem Aktienoptionsplan gewährt werden. Der Aufsichtsrat legt hierzu im Rahmen der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied einen Zielwert in Euro als Zuteilungswert fest, der, dividiert durch den anhand eines Optionspreismodells ermittelten Fair-Value einer Aktienoption, die anfängliche Zahl an Aktienoptionen ergibt, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied gewährt wird. Die finale Anzahl der Aktienoptionen knüpft an den Gesamtzielerreichungsgrad zweier nachfolgend dargestellter Erfolgsziele während einer Wartezeit von vier Jahren an. Hierzu wird der Zielerreichungsgrad des jeweiligen Erfolgsziels während der vierjährigen Wartezeit jeweils für einen Beurteilungszeitraum von einem Jahr festgestellt. Aus den hierbei für jedes der beiden Erfolgsziele ermittelten Zielerreichungsgraden wird am Ende der vierjährigen Wartezeit ein Gesamtzielerreichungsgrad gebildet und die finale Anzahl der Aktienoptionen eines jeden Vorstandsmitglieds bestimmt. Hierzu wird die Anzahl der ursprünglich gewährten Aktienoptionen mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Die hieraus folgende endgültige Zahl der Aktienoptionen ist auf 200 % der ursprünglich gewährten Aktienoptionen begrenzt. Zudem ist der tatsächliche maximale wirtschaftliche Zufluss nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit auf 250 % des Zuteilungsbetrags begrenzt (Obergrenze). Bei Überschreiten der Obergrenze verfällt eine entsprechende Anzahl an Aktienoptionen ersatzlos. Sind nicht alle Aktienoptionen nach Ablauf der Wartezeit unverfallbar geworden, reduziert sich der vorstehende Betrag anteilig. Aktienoptionen sind nur ausübbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebene vierjährige (Mindest-) Wartezeit abgelaufen ist und der jeweils festgelegte Minimalwert für den Zielerreichungsgrad eines Erfolgsziels überschritten wurde. Aktienoptionen können ferner nur innerhalb eines festgelegten Ausübungszeitraums von drei Jahren nach dem Zeitpunkt ausgeübt werden, zu dem sowohl der Konzernabschluss der Gesellschaft für das letzte Geschäftsjahr vor Ablauf der Wartezeit gebilligt worden als auch die Wartezeit abgelaufen ist. Die Bedienung der Aktienoptionen erfolgt in neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft, wobei je eine Aktienoption im Umfang der endgültigen Zahl der Aktienoptionen zum Bezug von je einer Aktie berechtigt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ganz oder teilweise anstelle der Lieferung von (neuen oder eigenen) Aktien den Wert der bei Ausübung der Aktienoptionen zu liefernden Aktien abzüglich des Ausübungspreises in bar auszuzahlen. Bei Ausübung der Aktienoptionen ist für jede zu beziehende Aktie ein Ausübungspreis zu zahlen. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der MorphoSys AG während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag, an dem die Aktienoptionen ausgegeben wurden.

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Samples: www.morphosys.com, www.constellationpharma.com

Ermittlung der Zielerreichung. Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit ermittelt der Aufsichtsrat den Grad der Zielerreichung für die Erfolgsziele wie folgt: • Absolute Kursentwicklung Verschlechtert sich der Aktienkurs innerhalb der vierjährigen Wartezeit, beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels absolute Kursentwicklung 0 %. Bei einer Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG von 0 % beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels 50 %. Anschließend steigt der Zielerreichungsgrad linear an. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG während der vierjährigen Wartezeit um 32 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 100 %. Steigt der Aktienkurs während der vierjährigen Wartezeit um 64 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Steigt der Aktienkurs während der vierjährigen Wartezeit um 96 %, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Eine weitere Erhöhung des Zielerreichungsgrads ist nicht möglich (Obergrenze). • Relative Kursentwicklung Verschlechtert sich der Aktienkurs gegenüber dem Vergleichsindex innerhalb der vierjährigen Wartezeit, beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels relative Kursentwicklung 0 %. Bei einer Kursentwicklung der Aktie der MorphoSys AG von 0 % gegenüber dem Vergleichsindex beträgt der Zielerreichungsgrad des Erfolgsziels im Einklang mit der europäische Marktpraxis für die Ermittlung der relativen Aktienkursentwicklung 100 %. Anschließend steigt der Zielerreichungsgrad linear an. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG um 32 % gegenüber dem Vergleichsindex, beträgt der Zielerreichungsgrad 150 %. Steigt der Aktienkurs der Aktie der MorphoSys AG um 64 % gegenüber dem Vergleichsindex, beträgt der Zielerreichungsgrad 200 %. Zwischen den Prozentpunkten steigt die Zielerreichung linear an. Eine weitere Erhöhung des Zielerreichungsgrads ist nicht möglich (ObergrenzeCap). • Entwicklungsmeilensteine Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit legt der Aufsichtsrat die Zielerreichung (in Prozent) für die definierten Entwicklungsmeilensteine auf der Grundlage der Anzahl der behördlich genehmigten NDA/BLA- und/oder SBLA-Anträge in den USA während der Wartezeit fest. Wird kein Antrag genehmigt, beträgt die Zielerreichung 0 %. Ein genehmigter Antrag entspricht einer Zielerreichung von 100 %. Zwei genehmigte Anträge entsprechen einer Zielerreichung von 150 %. Drei genehmigte Anträge am Ende der Wartezeit entsprechen einer Zielerreichung von 200 %. Eine weitere Erhöhung der Zielerreichung ist nicht möglich (Cap). • ESG-Ziel Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit bestimmt der Aufsichtsrat anhand der festgelegten Zielvorgaben den Grad der Zielerreichung (in Prozent) für das festgelegte ESG-Ziel. Hierbei kann ebenfalls ein Zielerreichungsgrad von bis zu 200 % erreicht werden (ObergrenzeCap). Schließlich Da ein Fokus der Gesellschaft derzeit insbesondere auf der Zufriedenheit der Mitarbeiter der MorphoSys AG und der MorphoSys-Gruppe liegt, hat der Aufsichtsrat für das Performance Share Unit Program 2022 das ESG-Ziel „Mitarbeiterzufriedenheit innerhalb der MorphoSys- Gruppe“ festgelegt. Zukünftig beabsichtigt der Aufsichtsrat jedoch, auch andere ESG-Ziele (neben oder anstelle der Mitarbeiterzufriedenheit) im Rahmen der langfristig variablen Vergütung zu berücksichtigen. Die MorphoSys AG wird sich auch weiterhin mit den Aktionären zur angemessenen Auswahl von Zielen im Einklang mit der ESG-Strategie der Gesellschaft austauschen. Der Aufsichtsrat ermittelt die Mitarbeiterzufriedenheit am Ende der vierjährigen Wartezeit im Vergleich zu einem vorab festgelegten Vergleichswert wie folgt: Beträgt die Mitarbeiterzufriedenheit am Ende der vierjährigen Wartezeit weniger als 55 %, ist die Zielerreichung für die Mitarbeiterzufriedenheit 0 %. Beträgt die Mitarbeiterzufriedenheit 55 %, ist die Zielerreichung 50 %. Bei einer Mitarbeiterzufriedenheit von 65 % beträgt die Zielerreichung 100 %. Bei einer Mitarbeiterzufriedenheit von 75 % beträgt die Zielerreichung 200 %. Eine weitere Erhöhung der Zielerreichung ist nicht möglich (Cap). Zwischen den Prozentpunkten steigt die Zielerreichung linear an. Nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit bildet der Aufsichtsrat aus den prozentualen Zielerreichungsgraden der einzelnen Erfolgszielen Erfolgsziele einen Gesamtzielerreichungsgrad (in Prozent), wobei die Erfolgsziele der absoluten relative Kursentwicklung und der relativen Kursentwicklung die Entwicklungsmeilensteine mit jeweils 40 % und das ESG-Ziel mit 20 % gewichtet werden. Der Aufsichtsrat kann die Gewichtung der Erfolgsziele in zukünftigen Performance Share Unit Programs anpassen, sofern dies erforderlich sein sollte, um sicherzustellen, dass ESG-Ziele innerhalb der langfristig variablen Vergütung stets mit mindestens 20 % gewichtet werden, etwa bei gleichzeitiger Ausgabe von Aktienoptionen unter dem Aktienoptionsplan. Anhand des Gesamtzielerreichungsgrads wird die finale Anzahl der Performance Share Units eines jeden Vorstandsmitglieds bestimmt, indem die Anzahl der nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit unverfallbar gewordenen Performance Share Units mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert werden. Den Mitgliedern des Vorstands können ferner Aktienoptionen unter einem Aktienoptionsplan gewährt werden. Der Aufsichtsrat legt hierzu im Rahmen der Ziel-Gesamtvergütung für jedes Vorstandsmitglied einen Zielwert in Euro als Zuteilungswert fest, der, dividiert durch den anhand eines Optionspreismodells ermittelten Fair-Value einer Aktienoption, die anfängliche Zahl an Aktienoptionen ergibt, die dem jeweiligen Vorstandsmitglied gewährt wird. Die finale Anzahl der Aktienoptionen knüpft an den Gesamtzielerreichungsgrad zweier nachfolgend dargestellter Erfolgsziele während einer Wartezeit von vier Jahren an. Hierzu wird der Zielerreichungsgrad des jeweiligen Erfolgsziels während der vierjährigen Wartezeit jeweils für einen Beurteilungszeitraum von einem Jahr festgestellt. Aus den hierbei für jedes der beiden Erfolgsziele ermittelten Zielerreichungsgraden wird am Ende der vierjährigen Wartezeit ein Gesamtzielerreichungsgrad gebildet und die finale Anzahl der Aktienoptionen eines jeden Vorstandsmitglieds bestimmt. Hierzu wird die Anzahl der ursprünglich gewährten Aktienoptionen mit dem Gesamtzielerreichungsgrad multipliziert und auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Die hieraus folgende endgültige Zahl der Aktienoptionen ist auf 200 % der ursprünglich gewährten Aktienoptionen begrenzt. Zudem ist der tatsächliche maximale wirtschaftliche Zufluss nach Ablauf der vierjährigen Wartezeit auf 250 % des Zuteilungsbetrags begrenzt (Obergrenze). Bei Überschreiten der Obergrenze verfällt eine entsprechende Anzahl an Aktienoptionen ersatzlos. Sind nicht alle Aktienoptionen nach Ablauf der Wartezeit unverfallbar geworden, reduziert sich der vorstehende Betrag anteilig. Aktienoptionen sind nur ausübbar, wenn die gesetzlich vorgeschriebene vierjährige (Mindest-) Wartezeit abgelaufen ist und der jeweils festgelegte Minimalwert für den Zielerreichungsgrad eines Erfolgsziels überschritten wurde. Aktienoptionen können ferner nur innerhalb eines festgelegten Ausübungszeitraums von drei Jahren nach dem Zeitpunkt ausgeübt werden, zu dem sowohl der Konzernabschluss der Gesellschaft für das letzte Geschäftsjahr vor Ablauf der Wartezeit gebilligt worden als auch die Wartezeit abgelaufen ist. Die Bedienung der Aktienoptionen erfolgt in neuen oder eigenen Aktien der Gesellschaft, wobei je eine Aktienoption im Umfang der endgültigen Zahl der Aktienoptionen zum Bezug von je einer Aktie berechtigt. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ganz oder teilweise anstelle der Lieferung von (neuen oder eigenen) Aktien den Wert der bei Ausübung der Aktienoptionen zu liefernden Aktien abzüglich des Ausübungspreises in bar auszuzahlen. Bei Ausübung der Aktienoptionen ist für jede zu beziehende Aktie ein Ausübungspreis zu zahlen. Der Ausübungspreis entspricht dem durchschnittlichen Schlusskurs der Aktie der MorphoSys AG während der letzten 30 Handelstage vor dem Tag, an dem die Aktienoptionen ausgegeben wurden.

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