Erreichbare BIC-Inhaber. (1) RTGS-DCA-Kontoinhaber, bei denen es sich um Kreditinstitute gemäß Teil I Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a oder b oder Teil I Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e handelt, können erreichbare BIC- Inhaber registrieren. RTGS-Kontoinhaber können erreichbare BIC-Inhaber, die durch Zeichnung des SEPA Instant Credit Transfer Adherence Agreements dem SEPA Instant Credit Transfer Scheme beigetreten sind, nur dann registrieren, wenn diese Stellen entweder als TIPS-DCA-Kontoinhaber oder als erreichbare Partei über einen TIPS-DCA-Kontoinhaber erreichbar sind. (2) RTGS-DCA-Kontoinhaber, bei denen es sich um Stellen gemäß Teil I Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis d handelt, dürfen nur BICs, die derselben rechtlichen Einheit angehören, als erreichbare BIC-Inhaber registrieren. (3) Ein erreichbarer BIC-Inhaber kann über einen RTGS-DCA-Kontoinhaber Geldübertragungsaufträge einreichen und empfangen. (4) Ein erreichbarer BIC-Inhaber darf nicht von mehr als einem RTGS-DCA-Kontoinhaber registriert werden. (5) Von erreichbaren BIC-Inhabern eingereichte Geldübertragungsaufträge oder empfangene Geldübertragungen gelten als vom Teilnehmer selbst eingereicht oder empfangen. (6) Der Teilnehmer ist an diese Geldübertragungsaufträge und alle sonstigen Handlungen gebunden, die von den erreichbaren BIC-Inhabern vorgenommen werden, ungeachtet des Inhalts oder der vertraglichen oder sonstigen Vereinbarungen zwischen diesem Teilnehmer und diesen Stellen und deren Einhaltung.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank