Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.
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Erstattungsanspruch bei nicht autorisierter Kartenverfügung. Im Falle einer nicht autorisierten Verfügung hat die Bank Sparkasse gegen den Karteninhaber keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Die Bank Sparkasse ist verpflichtet, dem Karteninhaber den Betrag unverzüglich und ungekürzt zu erstatten. Wurde der Betrag dem Abrechnungskonto belastet, wird die Bank Sparkasse dieses wieder auf den Stand bringen, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Verfügung befunden hätte.
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Samples: Rahmenvertrag