Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Musterklauseln

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Verbraucherschlichtungs- stelle „Ombudsmann der privaten Banken“ (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xx) teil. Dort hat der Verbraucher die Möglichkeit, zur Beilegung einer Streitigkeit mit der Bank den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§675f des Bürgerlichen Gesetzbuches), können auch Kunden, die kein Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankge- werbe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird oder im Internet unter xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abruЫar ist. Die Beschwerde ist in Textform (z.B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e. V., Xxxxxxxx 00 00 00, 00000 Xxxxxx, Fax: (000) 0000-0000, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxx.xx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- sicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx und Xxxxx-Xxxxx-Xxx. 00–28, 60439 Frankfurt über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für eine Beilegung von Streitigkeiten mit der Ikano Bank kann sich der Kunde an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher bezeichnete Streitschlichtungs- oder Beschwerdestelle wenden.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Karteninhaber an die im Preis- und Leistungsverzeichnis näher bezeichnete(n) Streitschlichtungsstelle(n) wenden.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten verbleibt es bei der Regelung in Ziffer 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden. Sonderbedingungen für die VR-SparCard1
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Fassung: September 2019
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Ikano Bank kann der Kunde sich an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. Fax 00000 000 000, E-Mail xxxxxxx@xxxxx.xx, Amtsgericht Wiesbaden, HRB 28399; Eingetragener Sitz der Ikano Bank AB (publ): Älmhult, Schweden, Schwedisches Gesellschaftsregister (Bolagsverket) 516406-0922; Mitglieder des Vorstands (Styrelse): Xxxx Xxxxxxx, Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxxxxx van Xxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx; Vorstandsvorsitzender (Styrelseordförande): Xxxx Xxxxxxxxx; Geschäftsführer (Verkställande Direktör): Xxxxxx Xxxxxxxx
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Kun- den die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzu- rufen. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit über einen Zahlungsdienstevertrag (§ 675f des Bürgerlichen Gesetz- buches), können auch Kunden, die keine Verbraucher sind, den Ombudsmann der privaten Banken anrufen. Näheres regelt die »Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwer- den im deutschen Bankgewerbe«, die auf Wunsch zur Verfü- gung gestellt wird oder im Internet unter www.bankenverband. de abruЫar ist. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kunden- beschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V., Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx, zu richten. Ferner besteht für den Kunden die Möglichkeit, sich jederzeit schriftlich oder zur dortigen Niederschrift bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx, über Verstöße der Bank gegen das Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetz (ZAG), die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB) oder gegen Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zu beschweren.
Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Teilnehmer an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ näher bezeichneten Streitschlichtungs- oder Beschwerdestellen wenden. 953511 Stand: 07/2017 Die Bank bietet dem Kunden die Möglichkeit eines Zugangs zu seinen bei der Bank geführten Konten und Depots über das Internet. Im Rahmen der Geschäfts- beziehung zwischen der Bank und dem Kunden, der für die Nutzung des elektronischen Postfachs freigeschaltet ist, gilt das elektronische Postfach als Kommunikationsweg. Der Kunde kann das elektronische Postfach im bereitgestellten Funktionsumfang nutzen. Wenn der Bevollmächtigte Zugang zum Online Banking hat, ist ihm die Nutzung des elektronischen Postfachs in gleicher Weise wie dem Kontoinhaber bzw. den Kontoinhabern gestattet.