Erstbewertung auf der Ebene der Spezial-AIF. Vor dem Erwerb von Objektgesellschaften durch die Spezial-AIF werden die Objektgesellschaften bzw. die von diesen gehaltenen Photovoltaikanlagen von einem externen Bewerter bewertet. Die HEP KVG hat BKB Bayer, Kwasny, Brauer, Deutsch + Co. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Mannheim mit der Bewertung der Objektgesellschaften beauftragt. Die Bewertung wird für künftig erforderliche Erstbewertungen von Objektgesellschaften unter Beachtung des IDW Standard 1 „Grundsätze zur Durch- führung von Unternehmensbewertungen“ des Hauptfachaus- schusses des Instituts der Wirtschaftsprüfer vorgenommen. Demnach gelangt ein Discounted Cash Flow Modell zur An- wendung. Die zu diskontierenden Cash-Flows werden jeweils unter Beachtung folgender wesentlicher Parameter ermittelt: > Nennleistung > Einspeisetarif > Spezifischer Ertrag > Moduldegradation > Kosten für Managementdienstleistungen > Kosten für Wartung und Instandhaltung > Rechts- und Steuerberatungskosten > Sonstige Kosten > Steuern Veräußerungserlös nach Ablauf der vertraglich fixierten oder ge- setzlich garantierten Einspeisevergütung. Die Ermittlung des Diskontierungszinssatzes wird unter Anwen- dung des Capital-Assets-Pricing-Model (CAPM) vorgenommen. Bewertungsstichtag ist jeweils der Tag, an dem die Solaranlagen der Objektgesellschaften an das öffentliche Stromnetz gehen und erstmals Strom produzieren
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