Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.aok.de, www.kvwl.de, www.kvno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvsachsen.de, www.kvwl.de, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB v Diabetes Mellitus Typ 1 Auf Grundlage Von § 137f SGB V
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung Zu- lassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung Beachtung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 Regelung der DMP-A-RL.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms, Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137 F SGB v Zur Verbesserung Der Versorgungssituation Von Brustkrebspatientinnen (Dmp Brustkrebs), Vertrag Zur Durchführung Des Strukturierten Behandlungsprogramms Nach § 137f SGB V
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. Absatz 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Re- gelung des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.aok.de, www.kvwl.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Regelun- gen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvsh.de, www.kvno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz S. 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms Pro- gramms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvn.de, www.kvn.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz S. 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL.
Appears in 2 contracts
Samples: www.kvn.de, www.kvn.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Regelung des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.nkgev.info
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms Programmes sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvhh.net
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung Beachtung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvsachsen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § §137f Abs. 4 Satz S. 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL. Die medizinischen Evaluationsparameter werden in der jeweiligen Nummer 5 der Anlagen der DMP-A-RL normiert.
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Samples: www.aok.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Re- gelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des nach § 6 der Regelungen der DMP-A-RL.
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Samples: www.aekno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. Absatz 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Re- gelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvhessen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms DMP sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kv-thueringen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. Absatz 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Re- gelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvsh.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § §137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung Beachtung der jeweils gültigen Regelungen Regelun- gen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvhessen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f 137 f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des nach § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.aekno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL sowie Nummer 5 Anlage 7 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvs-sachsen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvsh.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms Pro- gramms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RLRichtlinie.
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Samples: www.kvn.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL sowie Ziffer 5 Anlage 5 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvs-sachsen.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL...
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Samples: www.kvsaarland.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V V, wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung Beachtung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvbawue.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz S. 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen des § 6 der DMP-A-RL.
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Samples: www.kvno.de
Evaluation. (1) Die Evaluation nach § 137f Abs. 4 Satz 1 SGB V wird für den Zeitraum der Zulassung des Programms sichergestellt und erfolgt unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Regelungen Re- gelungen des § 6 DMP-A-RL.
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Samples: www.kvno.de