Common use of Evaluation Clause in Contracts

Evaluation. (1) Die Vertragspartner werden ein Evaluationskonzept mit kontinuierlichen Wirtschaftlich- keitsanalysen anhand von Controllingdaten, Arzt- und Versichertenbefragungen ver- einbaren, umsetzen und erstmals nach dem Vorliegen der Ergebnisse von sechs Ab- rechnungsquartalen auswerten. Die nähere Ausgestaltung wird im Beirat nach § 15 abgestimmt. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, beinhaltet die Auswertung so- wohl die erbrachten ärztlichen als auch die verordneten, veranlassten oder sonstigen Leistungen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V

Evaluation. (1) Die Vertragspartner werden ein Evaluationskonzept mit kontinuierlichen Wirtschaftlich- keitsanalysen Wirtschaftlichkeitsanalysen anhand von Controllingdaten, Arzt- und Versichertenbefragungen ver- einbarenvereinbaren, umsetzen und erstmals nach dem Vorliegen der Ergebnisse von sechs Ab- rechnungsquartalen Abrechnungsquartalen auswerten. Die nähere Ausgestaltung wird im Beirat HzV-Ausschuss nach § 15 16 abgestimmt. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, beinhaltet die Auswertung so- wohl sowohl die erbrachten ärztlichen als auch die verordneten, veranlassten oder sonstigen Leistungen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v 15.12.2009 I. D., Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v Vom 15.12.2009 i.d.f. Der 4., Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v Vom 15.12.2009 I. D.

Evaluation. (1) Die Vertragspartner werden ein Evaluationskonzept mit kontinuierlichen Wirtschaftlich- keitsanalysen Wirtschaft- lichkeitsanalysen anhand von Controllingdaten, Arzt- und Versichertenbefragungen ver- einbarenvereinbaren, umsetzen und erstmals nach dem Vorliegen der Ergebnisse von sechs Ab- rechnungsquartalen Abrechnungsquartalen auswerten. Die nähere Ausgestaltung wird im Beirat nach § 15 abgestimmt. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, beinhaltet die Auswertung so- wohl Auswer- tung sowohl die erbrachten ärztlichen als auch die verordneten, veranlassten oder sonstigen Leistungen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V, Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V

Evaluation. (1) Die Vertragspartner werden ein Evaluationskonzept mit kontinuierlichen Wirtschaftlich- keitsanalysen Wirtschaftlichkeitsanalysen anhand von Controllingdaten, Arzt- und Versichertenbefragungen ver- einbarenvereinbaren, umsetzen und erstmals nach dem Vorliegen der Ergebnisse von sechs Ab- rechnungsquartalen Abrechnungsquartalen auswerten. Die nähere Ausgestaltung wird im Beirat HZV-Ausschuss nach § 15 16 abgestimmt. Um aussagefähige Ergebnisse zu erhalten, beinhaltet die Auswertung so- wohl sowohl die erbrachten ärztlichen als auch die verordneten, veranlassten oder sonstigen Leistungen.

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Samples: Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v 15.12.2009 I. D.