Evaluation. (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 SGB V) a) Tod, b) Herzinfarkt c) Schlaganfall, d) Amputation, e) Erblindung, f) Nierenersatztherapie, g) Diabetische Nephropathie, h) Diabetische Neuropathie, i) Diabetisches Fußsyndrom, j) KHK, k) pAVK, l) Diabetische Retinopathie, m) Raucherquote allgemein, n) Raucherquote im Kollektiv der Raucher, o) Blutdruck bei Patienten mit Hypertonie, p) HbA1c-Werte, q) Schulungen (differenziert nach Diabetes- und Hypertonie-Schulungen) DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 2 – in der Fassung des 1. Nachtrags vom 01.10.2020 Vertragsärzte, die eine kontinuierliche qualifizierte Versorgung von Diabetikern Typ 2 im Sinne dieser Vereinbarung durchführen, müssen folgende medizinische Qualifikationen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - aufweisen: 1. Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V und Berechtigung zum Führen einer der nachfolgend genannten Weiterbildungsbezeichnungen: - Facharzt für Innere Medizin - Facharzt für Pädiatrie - Facharzt für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt 2. An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte für Innere Medizin, mit dauerhafter Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden als auch ärztlich geleitete diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind. 3. Teilnahme an einer Schulung gemäß § 21 Abs. 2 innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme (wird als Fortbildungsveranstaltung zu 4. anerkannt) oder Information durch Arzt-Manual/Wegweiser. 4. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an diabetes-spezifischer, von der Ärztekammer zertifizierten, Fortbildung (mindestens 4 Stunden bzw. 4 Punkte) und/oder regelmäßige Teilnahme an von der KV Hamburg anerkannten diabetes- spezifischem Qualitätszirkel. 5. Zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Schulungen gesondert durchgeführt werden können. Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraussetzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzahlen werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestrichen. Im Rahmen der regelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvoraussetzungen finden die gestrichenen Strukturvorausset-zungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Teilnahme am DMP erhalten haben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen Beschreibung Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraus- setzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzah- len werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestri- chen. Im Rahmen der re- gelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvo- raussetzungen finden die gestrichenen Strukturvo- raussetzungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwen- dung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Struk- turvoraussetzungen erfül- len und die Zulassung zur Teilnahme am DMP ha- ben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. • Fachrichtung Innere Medizin, Allgemeinmedizin; Prakti- sche Ärzte; Pädiater, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie und Diabetologie“ oder Zusätzliche Weiterbildung Diabetologie DDG oder Berechtigung zum Führen einer vergleichbaren Subspezi- alisierung Diabetologie nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern. • ganz überwiegend diabetologisch spezialisierte Tätigkeit • Erfahrung im relevanten Umfang in der Betreuung und Behandlung von Typ-1-Diabetikern, Gestationsdiabetike- rinnen und Patienten mit seltenen Spezialformen des Dia- betes • Schriftliche Information durch Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme • Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel Diabe- tologie – mindestens 6 x jährlich • Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort in re- gionalen Qualitätszirkeln • Zusammenarbeit mit einer für Diabetes geeigneten statio- nären Einrichtung • Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM 02311) oder Zusammenarbeit mit einer/m in der Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Ein- richtung/qualifizierten Ärztin/Arzt Ärztliche Fortbildung Teilnahme an zertifizierter diabetes-spezifischer Fortbildung mit jährlich mindestens 8 Fortbildungspunkten Voraussetzungen Beschreibung Nichtärztliche, personelle Voraussetzungen • Beschäftigung mindestens einer geeigneten Fachkraft (Diabetesberaterin DDG, Diabetesassistentin DDG, Dia- betikerberater/-innen-Hamburg nach Prüfung und Geneh- migung durch die KVH) zur ganztägigen Versorgung in Vollzeit bzw. entsprechende Anzahl Teilzeitstellen Die Fachkräfte müssen mindestens zweimal jährlich an Fort- bildungsveranstaltungen der ambulanten Diabetikerbetreu- ung (z. B. den allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Diabetesgesellschaft) teilnehmen. Die Teilnahme ist der KVH nachzuweisen. Ausstattung der Vertrags- arztpraxen: Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und thera- peutischen Verfahren (im Rahmen des Fachgebietes) Eigene Leistungen • Blutdruck-Messung (gemäß den internationalen Empfehlungen1) • EKG • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneurophatie (mindestens Stimmgabel, Reflexhammer, Monofila- ment) • Möglichkeit zur angiologischen Basisdiagnostik • jederzeit verfügbare Labormethode zur nasschemi- schen Blutglukosebestimmung im venösen Plasma beim Arzt der Einrichtung • Aceton-Bestimmung/Urin • OGT, verlängerter OGT Als Eigen- oder Auftragsleistungen • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards) • Belastungs-EKG² • Langzeit-EKG • Endoskopie • Xxxxxxx (nur als Auftragsleistung) • Echokardiographie • Qualitätskontrollierte Methode zur HbA1c-Messung • Doppler-Untersuchungen3 (EBM 30500) • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz) • Mikroalbuminurie-Diagnostik • Urinstatus • Arginin-Bestimmung/Plasma • i. v. Glukose-Toleranzbestimmungen • C-Peptid-Bestimmung/Serum/Plasma/Urin • Insulin-Bestimmung/Serum/Plasma • Proinsulin-Bestimmung/Serum/Plasma Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Diabetologisch qualifizierter Arzt, der auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisiert ist (Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes - EBM 02311) • Medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung • Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner Räumliche/Apparative Voraussetzungen • Behandlungsstuhl oder –liege • Ausstattung für angiologische und neurologische Basisdi- agnostik (z.B. Doppler-Ultraschall oder Sonografie) und Fotodokumentation • Voraussetzungen für therapeutische Maßnahmen (z.B. steriles Instrumentarium) Zusammenarbeit • mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologie, Orthopädischer Schuh- macher, Orthopädietechniker, Podologe, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung “Diabetisches Fußsyndrom“) Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Vorliegen der Schulungsberechtigung, die Durchführung der Schulungs- und Behandlungsprogramme erfolgt ge- mäß DMP-A-RL • Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an organi- sierten Seminarveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Durchführung von Diabetes-Schulungsprogrammen Räumliche Voraussetzungen Schulungsräumlichkeiten (nicht das Wartezimmer) mit erfor- derlicher Ausstattung. Es muss sich um einen Raum han- deln, der vornehmlich für die Gruppenschulung zur Verfü- gung steht und der über Unterrichtsmedien und Projektions- möglichkeiten verfügt. Ein geeigneter Raum für Einzelschu- lungen muss vorhanden sein. 1Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in den Tragenden Gründen zum Beschluss der Änderung der DMP-A-RL vom 21.01.2016: Änderung der Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Änderung der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) 2Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 3fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der „Vereinbarungen von Qualitätsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall Vereinbarung)“ in der jeweils geltenden Fassung Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx _ Name, Vorname (Kassenarztstempel) Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Das auf der Seite der KVH unter www.xxxx://xxx.xxxx.xxx eingestellte Praxismanual habe ich zur Kenntnis genommen. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrags zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassen nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß Anlage 1 DMP-A-RL, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II des DMP-Vertrages. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich • die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, • bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach der DS-GVO und die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und • bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, die Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken) sowie den Patienten die für sie vorgesehene Ausfertigung der Dokumentation aushändige. • den in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten, bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur o Ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, o Datenverarbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit und o Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen. • gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Anlage 4a „Ergänzungserklärung Leistungserbringer“ nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die Kassenärztlichen Vereinigung in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnissen oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 29 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen - der Datenstelle nach § 29 des Vertrages, - der Arbeitsgemeinschaft nach § 27 - der Gemeinsamen Einrichtung nach § 28 - den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Ich bin einverstanden mit: - der Veröffentlichung meiner Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, - der Weitergabe des Verzeichnisses “Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Krankenkassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nicht. Die in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis erklärt über • die Veröffentlichung ihrer Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, • die Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses an die teilnehmenden Leistungserbringer, an die Krankenkassen, das BAS, die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nicht. Mir und den angestellten Ärzten ist bekannt, dass • die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist, • ich meine Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVH schriftlich kündigen kann, • meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet, • Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 14 sanktioniert werden können, • die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend § 4 und § 5 dieses Vertrages von mir gegenüber der KVH bzw. den Krankenkassen nachzuweisen sind, • die Dokumentationsdaten für die Evaluation und Qualitätssicherung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden, • meine im Rahmen der DMP erhobenen Daten entsprechend der in der RSAV vorgesehenen Pseudonymisierungs-Regelungen an die Arbeitsgemeinschaft, die Gemeinsame Einrichtung, das Evaluationsinstitut, die Krankenkassen und die KVH weitergeleitet werden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrages zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und den Krankenkassen in Hamburg nehme ich teil.
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Evaluation. (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 SGB V)
a) Tod,
b) HerzinfarktRaucherquote allgemein
c) Schlaganfall,
d) Amputation,
e) Erblindung,
f) Nierenersatztherapie,
g) Diabetische Nephropathie,
h) Diabetische Neuropathie,
i) Diabetisches Fußsyndrom,
j) KHK,
k) pAVK,
l) Diabetische Retinopathie,
m) Raucherquote allgemein,
n) Raucherquote im Kollektiv der Raucher,
od) Blutdruck bei Patienten mit Hypertonie,Ungeplante notfallmäßige Behandlung wegen Asthma bronchiale (altersspezifische Auswertung)
pe) HbA1c-Werte,Asthmakontrolle (kontrolliert, teilkontrolliert, unkontrolliert) (altersspezifische Auswertung)
qf) Medikation
g) Schulungen (differenziert altersspezifische Auswertung) Eine vergleichende Evaluation nach Diabetes- und Hypertonie-Schulungen) DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ § 6 Absatz 2 – in der Fassung des 1. Nachtrags vom 01.10.2020 Vertragsärzte, die eine kontinuierliche qualifizierte Versorgung von Diabetikern Typ Nummer 2 im Sinne dieser Vereinbarung durchführen, müssen folgende medizinische Qualifikationen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - aufweisen:
1. Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V und Berechtigung zum Führen einer der nachfolgend genannten Weiterbildungsbezeichnungen: - Facharzt für Innere Medizin - Facharzt für Pädiatrie - Facharzt für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt
2. An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte für Innere Medizin, mit dauerhafter Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden als auch ärztlich geleitete diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind.
3. Teilnahme an einer Schulung gemäß § 21 Abs. 2 innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme (wird als Fortbildungsveranstaltung zu 4. anerkannt) oder Information durch Arzt-Manual/Wegweiser.
4. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an diabetes-spezifischer, von der Ärztekammer zertifizierten, Fortbildung (mindestens 4 Stunden bzw. 4 Punkte) und/oder regelmäßige Teilnahme an von der KV Hamburg anerkannten diabetes- spezifischem Qualitätszirkel.
5. Zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Schulungen gesondert durchgeführt werden können. Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraussetzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzahlen werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestrichen. Im Rahmen der regelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvoraussetzungen finden die gestrichenen Strukturvorausset-zungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Teilnahme am DMP erhalten haben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen Beschreibung Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraus- setzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzah- len werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestri- chen. Im Rahmen der re- gelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvo- raussetzungen finden die gestrichenen Strukturvo- raussetzungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwen- dung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Struk- turvoraussetzungen erfül- len und die Zulassung zur Teilnahme am DMP ha- ben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. • Fachrichtung Innere Medizin, Allgemeinmedizin; Prakti- sche Ärzte; Pädiater, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie und Diabetologie“ oder Zusätzliche Weiterbildung Diabetologie DDG oder Berechtigung zum Führen einer vergleichbaren Subspezi- alisierung Diabetologie nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern. • ganz überwiegend diabetologisch spezialisierte Tätigkeit • Erfahrung im relevanten Umfang in der Betreuung und Behandlung von Typ-1-Diabetikern, Gestationsdiabetike- rinnen und Patienten mit seltenen Spezialformen des Dia- betes • Schriftliche Information durch Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme • Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel Diabe- tologie – mindestens 6 x jährlich • Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort in re- gionalen Qualitätszirkeln • Zusammenarbeit mit einer für Diabetes geeigneten statio- nären Einrichtung • Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM 02311) oder Zusammenarbeit mit einer/m in der Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Ein- richtung/qualifizierten Ärztin/Arzt Ärztliche Fortbildung Teilnahme an zertifizierter diabetes-spezifischer Fortbildung mit jährlich mindestens 8 Fortbildungspunkten Voraussetzungen Beschreibung Nichtärztliche, personelle Voraussetzungen • Beschäftigung mindestens einer geeigneten Fachkraft (Diabetesberaterin DDG, Diabetesassistentin DDG, Dia- betikerberater/-innen-Hamburg nach Prüfung und Geneh- migung durch die KVH) zur ganztägigen Versorgung in Vollzeit bzw. entsprechende Anzahl Teilzeitstellen Die Fachkräfte müssen mindestens zweimal jährlich an Fort- bildungsveranstaltungen der ambulanten Diabetikerbetreu- ung (z. B. den allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Diabetesgesellschaft) teilnehmen. Die Teilnahme ist der KVH nachzuweisen. Ausstattung der Vertrags- arztpraxen: Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und thera- peutischen Verfahren (im Rahmen des Fachgebietes) Eigene Leistungen • Blutdruck-Messung (gemäß den internationalen Empfehlungen1) • EKG • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneurophatie (mindestens Stimmgabel, Reflexhammer, Monofila- ment) • Möglichkeit zur angiologischen Basisdiagnostik • jederzeit verfügbare Labormethode zur nasschemi- schen Blutglukosebestimmung im venösen Plasma beim Arzt der Einrichtung • Aceton-Bestimmung/Urin • OGT, verlängerter OGT Als Eigen- oder Auftragsleistungen • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards) • Belastungs-EKG² • Langzeit-EKG • Endoskopie • Xxxxxxx (nur als Auftragsleistung) • Echokardiographie • Qualitätskontrollierte Methode zur HbA1c-Messung • Doppler-Untersuchungen3 (EBM 30500) • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz) • Mikroalbuminurie-Diagnostik • Urinstatus • Arginin-Bestimmung/Plasma • i. v. Glukose-Toleranzbestimmungen • C-Peptid-Bestimmung/Serum/Plasma/Urin • Insulin-Bestimmung/Serum/Plasma • Proinsulin-Bestimmung/Serum/Plasma Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Diabetologisch qualifizierter Arzt, der auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisiert ist (Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes - EBM 02311) • Medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung • Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner Räumliche/Apparative Voraussetzungen • Behandlungsstuhl oder –liege • Ausstattung für angiologische und neurologische Basisdi- agnostik (z.B. Doppler-Ultraschall oder Sonografie) und Fotodokumentation • Voraussetzungen für therapeutische Maßnahmen (z.B. steriles Instrumentarium) Zusammenarbeit • mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologie, Orthopädischer Schuh- macher, Orthopädietechniker, Podologe, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung “Diabetisches Fußsyndrom“) Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Vorliegen der Schulungsberechtigung, die Durchführung der Schulungs- und Behandlungsprogramme erfolgt ge- mäß DMP-A-RL • Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals ist aufgrund einer fehlenden Rechtsgrundlage zur Nutzung von Daten für nicht in ein DMP eingeschriebene Versicherte derzeit nicht möglich. Daher wurden keine Parameter festgelegt. (wortwörtliche Übernahme aus den Anforderungen an organi- sierten Seminarveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Durchführung von Diabetes-Schulungsprogrammen Räumliche Voraussetzungen Schulungsräumlichkeiten (nicht das Wartezimmer) strukturierte Behandlungsprogramme für Patientinnen und Patienten mit erfor- derlicher Ausstattung. Es muss sich um einen Raum han- deln, der vornehmlich für die Gruppenschulung zur Verfü- gung steht und der über Unterrichtsmedien und Projektions- möglichkeiten verfügt. Ein geeigneter Raum für Einzelschu- lungen muss vorhanden sein. 1Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in den Tragenden Gründen zum Beschluss der Änderung chronisch obstruktiven Atemwegserkrankungen – Anlage 11 der DMP-A-RL vom 21.01.2016: Änderung der Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ 2RL) und Änderung der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) 2Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 3fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der „Vereinbarungen von Qualitätsmaßnahmen zu dem Vertrag nach § 135 Abs. 2 137f SGB V zur Ultraschalldiagnostik Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme (Ultraschall Vereinbarung)“ DMP) Asthma bronchiale sowie COPD zwischen den Krankenkassen/-verbänden in Hamburg und der KVH
1. Behandlung nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft unter Berücksichtigung von evidenzbasierten Leitlinien oder nach der jeweils geltenden Fassung Teilnahmeerklärung besten, verfügbaren Evidenz sowie unter Berücksichtigung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ jeweiligen Versorgungssektors (§ 137f Absatz 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx _ NameSatz 2 Nummer 1 SGB V)
1.2.1 Anamnese, Vorname (Kassenarztstempel) Ich bin umfassend über die Ziele Symptomatik und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele körperliche Untersuchung 1Anamnestisch sind mir transparent dargelegt worden. Das insbesondere folgende Faktoren zu berücksichtigen: 2Die körperliche Untersuchung zielt ab auf der Seite der KVH unter www.xxxx://xxx.xxxx.xxx eingestellte Praxismanual habe ich zur Kenntnis genommen. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrags zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassen nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß Anlage 1 DMP-A-RL, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II des DMP-Vertrages. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den Nachweis von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich • die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, • bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach der DS-GVO und die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und • bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, die Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken) sowie den Patienten die für sie vorgesehene Ausfertigung der Dokumentation aushändige. • den in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten, bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur o Ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, o Datenverarbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit und o Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen. • gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Anlage 4a „Ergänzungserklärung Leistungserbringer“ nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die Kassenärztlichen Vereinigung in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnissen oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 29 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen - der Datenstelle nach § 29 des Vertrages, - der Arbeitsgemeinschaft nach § 27 - der Gemeinsamen Einrichtung nach § 28 - den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Ich bin einverstanden mit: - der Veröffentlichung meiner Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, - der Weitergabe des Verzeichnisses “Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Krankenkassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am VertragZeichen einer bronchialen Obstruktion, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es Lungenüberblähung und eines Cor pulmonale. 3Bei Patientinnen und Patienten mit geringer Ausprägung der COPD kann der körperliche Untersuchungsbefund unauffällig sein. 4Bei schwerer COPD können Giemen und Brummen fehlen, in diesem Fall nicht. Die in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis erklärt über • die Veröffentlichung ihrer Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, • die Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses an die teilnehmenden Leistungserbringer, an die Krankenkassen, diesen Fällen ist das BAS, die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nicht. Mir und den angestellten Ärzten ist bekannt, dass • die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist, • ich meine Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVH schriftlich kündigen kann, • meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet, • Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 14 sanktioniert werden können, • die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend § 4 und § 5 dieses Vertrages von mir gegenüber der KVH bzw. den Krankenkassen nachzuweisen sind, • die Dokumentationsdaten für die Evaluation und Qualitätssicherung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden, • meine im Rahmen der DMP erhobenen Daten entsprechend der in der RSAV vorgesehenen Pseudonymisierungs-Regelungen an die Arbeitsgemeinschaft, die Gemeinsame Einrichtung, das Evaluationsinstitut, die Krankenkassen und die KVH weitergeleitet werden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrages zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und den Krankenkassen in Hamburg nehme ich teilExspirium deutlich verlängert.
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Samples: Vertrag Nach § 137f SGB V, Vertrag Nach § 137f SGB V
Evaluation. (( § 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 SGB VV )
a) Tod,
b) Herzinfarkt,
c) Schlaganfall,
d) Amputation,
e) Erblindung,
f) Nierenersatztherapie,
g) Diabetische Nephropathie,
h) Diabetische Neuropathie,
i) Diabetisches Fußsyndrom,
j) KHK,
k) pAVK,
l) Diabetische Retinopathie,
m) Raucherquote allgemein,
n) Raucherquote im Kollektiv der Raucher,
o) Blutdruck bei Patienten mit Hypertonie,
p) HbA1c-Werte,
q) Schulungen (differenziert nach Diabetes- und Hypertonie-Schulungen) DMP-Vertrag DMP Diabetes mellitus Typ 2 – in der Fassung des 111. Nachtrags Nachtrag vom 01.10.2020 14.06.2017 Vertragsärzte, die eine kontinuierliche qualifizierte Versorgung von Diabetikern Typ 2 im Sinne dieser Vereinbarung durchführen, müssen folgende medizinische Qualifikationen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - aufweisen:
1. Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V und Berechtigung zum Führen einer der nachfolgend genannten Weiterbildungsbezeichnungen: - Facharzt für Innere Medizin - Facharzt für Pädiatrie - Facharzt für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt
2. An Für an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte für Innere Medizin, mit dauerhafter Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden als auch ärztlich geleitete diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind, ist die folgende Voraussetzung zusätzlich zu erfüllen: - mindestens 30 PatientInnen mit Diabetes mellitus Typ 2 sollen pro Quartal dauerhaft in Betreuung sein.
3. Teilnahme an einer Schulung gemäß § 21 Abs. 2 innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme (wird als Fortbildungsveranstaltung zu 4. anerkannt) oder Information durch Arzt-Manual/Wegweiser.
4. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an diabetes-spezifischer, von der Ärztekammer zertifizierten, Fortbildung (mindestens 4 Stunden bzw. 4 Punkte) und/oder regelmäßige Teilnahme an von der KV Hamburg anerkannten diabetes- spezifischem Qualitätszirkel.
5. Zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Schulungen gesondert durchgeführt werden können. Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraussetzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzahlen werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestrichen. Im Rahmen der regelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvoraussetzungen finden die gestrichenen Strukturvorausset-zungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Teilnahme am DMP erhalten haben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen Beschreibung Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraus- setzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzah- len werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestri- chen. Im Rahmen der re- gelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvo- raussetzungen finden die gestrichenen Strukturvo- raussetzungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwen- dung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Struk- turvoraussetzungen erfül- len und die Zulassung zur Teilnahme am DMP ha- ben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. • Fachrichtung Innere Medizin, Allgemeinmedizin; Prakti- sche Ärzte; Pädiater, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie und Diabetologie“ oder Zusätzliche Weiterbildung Diabetologie DDG oder Berechtigung zum Führen einer vergleichbaren Subspezi- alisierung Subspe- zialisierung Diabetologie nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern. • ganz überwiegend diabetologisch spezialisierte Tätigkeit • Erfahrung im relevanten Umfang in der Betreuung und persönliche Behandlung von Typ-1mindestens 300 Diabetikern pro Quartal davon mindestens: a) 200 insulinbehandelt b) 50 Typ 1 Diabetiker, die mit einer intensivierten Insu- lintherapie oder Insulinpumpe behandelt werden c) 20 mit strukturierter ICT-DiabetikernErsteinstellung (Schulung) Entsprechende Nachweise sind der KVH auf Anfrage vorzulegen. Für den Punkt c) genügt zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erklärung des Arztes, Gestationsdiabetike- rinnen und Patienten mit seltenen Spezialformen des Dia- betes diese Voraus- setzungen binnen eines Jahres nach Erteilung der Ge- nehmigung zu erfüllen. Wird der Nachweis innerhalb die- ses Zeitraumes nicht erbracht, erlischt die Genehmigung. • Schriftliche Information durch Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme • Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel Diabe- tologie – mindestens 6 x jährlich • Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort in re- gionalen regionalen Qualitätszirkeln • Zusammenarbeit mit einer für Diabetes geeigneten statio- nären stati- onären Einrichtung • Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM 02311) oder Zusammenarbeit mit einer/m in der Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Ein- richtung/qualifizierten Ärztin/Arzt Voraussetzungen Beschreibung Ärztliche Fortbildung Teilnahme an zertifizierter diabetes-spezifischer Fortbildung mit jährlich mindestens 8 Fortbildungspunkten Voraussetzungen Beschreibung Nichtärztliche, personelle Voraussetzungen • Beschäftigung mindestens einer geeigneten Fachkraft (Diabetesberaterin DDG, Diabetesassistentin DDG, Dia- betikerberater/-innen-Hamburg nach Prüfung und Geneh- migung Ge- nehmigung durch die KVH) zur ganztägigen Versorgung in Vollzeit bzw. entsprechende Anzahl Teilzeitstellen Die Fachkräfte müssen mindestens zweimal jährlich an Fort- bildungsveranstaltungen der ambulanten Diabetikerbetreu- ung (z. B. den allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Diabetesgesellschaft) teilnehmen. Die Teilnahme ist der KVH nachzuweisen. Ausstattung der Vertrags- arztpraxen: Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und thera- peutischen Verfahren (im Rahmen des Fachgebietes) Eigene Leistungen • Blutdruck-Messung (gemäß den internationalen Empfehlungen1) • EKG • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneurophatie (mindestens Stimmgabel, Reflexhammer, Monofila- ment) • Möglichkeit zur angiologischen Basisdiagnostik • jederzeit verfügbare Labormethode zur nasschemi- schen Blutglukosebestimmung im venösen Plasma beim Arzt der Einrichtung • Aceton-Bestimmung/Urin • OGT, verlängerter OGT Als Eigen- oder Auftragsleistungen • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards) • Belastungs-EKG² • Langzeit-EKG • Endoskopie • Xxxxxxx (nur als Auftragsleistung) • Echokardiographie • Qualitätskontrollierte Methode zur HbA1c-Messung • Doppler-Untersuchungen3 (EBM 30500) • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz) • Mikroalbuminurie-Diagnostik • Urinstatus • Arginin-Bestimmung/Plasma • i. v. Glukose-Toleranzbestimmungen • C-Peptid-Bestimmung/Serum/Plasma/Urin Voraussetzungen Beschreibung • Insulin-Bestimmung/Serum/Plasma • Proinsulin-Bestimmung/Serum/Plasma Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Diabetologisch qualifizierter Arzt, der auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisiert ist (Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes - EBM 02311) • Medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung • Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner Räumliche/Apparative Voraussetzungen • Behandlungsstuhl oder –liege • Ausstattung für angiologische und neurologische Basisdi- agnostik (z.B. Doppler-Ultraschall oder Sonografie) und Fotodokumentation • Voraussetzungen für therapeutische Maßnahmen (z.B. steriles Instrumentarium) Zusammenarbeit • mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologie, Orthopädischer Schuh- macherSchuhmacher, Orthopädietechniker, Podologe, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung “Diabetisches Fußsyndrom“) Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Vorliegen der Schulungsberechtigung, die Durchführung der Schulungs- und Behandlungsprogramme erfolgt ge- mäß DMP-A-RL • Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an organi- sierten Seminarveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Durchführung von Diabetes-Schulungsprogrammen Räumliche Voraussetzungen Schulungsräumlichkeiten (nicht das Wartezimmer) mit erfor- derlicher Ausstattung. Es muss sich um einen Raum han- Voraussetzungen Beschreibung deln, der vornehmlich für die Gruppenschulung zur Verfü- gung steht und der über Unterrichtsmedien und Projektions- möglichkeiten verfügt. Ein geeigneter Raum für Einzelschu- lungen muss vorhanden sein. 1Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in den Tragenden Gründen zum Beschluss der Änderung der DMP-A-RL vom 21.01.2016: Änderung der Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Änderung der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) 2Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 3fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der „Vereinbarungen von Qualitätsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik Ultraschalldiag- nostik (Ultraschall Vereinbarung)“ in der jeweils geltenden Fassung DMP-Vertrag Diabetes Typ 2 vom 01.04.2006 - Leitung der Einrichtung durch einen diabetologisch qualifizierten Arzt - Podologen Angiologen, Radiologen, Gefäßchirurgen (ggf. in vertraglicher Kooperation) - Orthopädie - Schumacher /Schuhtechnik (ggf. in vertraglicher Kooperation) - Geschultes medizinisches Assistenzpersonal - Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner - Besonderer Raum mit Behandlungsstuhl ( MRSA-Keime) - Verbandmaterial - Chirurgische Ausrüstung, scharfe Löffel, Skalpelle, Pinzetten, Scheren etc. - Geprüfter Sterilisator - OP-Kleidung - Desinfektionsplan - Hygieneplan ( Berufsgenossenschaft, Vorschrift BGV C8 ) - Entlastungsschuhe, orthopädische Orthesen, Unterarmstützen usw. - Digitalkamera zur Dokumentation - Standardisierter Fuß-Erfassungsbogen (digital oder manuell) - apparative Ausstattung zur Basisdiagnostik der peripheren Neuropathie (z.B. Stimm- gabel, Reflexhammer, Monofilament) - apparative Ausstattung zur angiopathischen Basisdiagnostik Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx _ Name, Vorname (Kassenarztstempel) Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Das auf der Seite der KVH unter www.xxxx://xxx.xxxx.xxx eingestellte Praxismanual habe ich zur Kenntnis genommen. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrags zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassen nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß Anlage 1 DMP-A-RL, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II des DMP-Vertrages. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich • die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, • bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach des Bundesdatenschutzgesetzes und der DS-GVO und Spezialvorschriften für die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und • bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, die den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken) sowie den Patienten die für sie vorgesehene Ausfertigung der Dokumentation aushändige). • den in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten, genannten bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur o Ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, o Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit und o Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen. • gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Anlage 4a „Ergänzungserklärung Leistungserbringer“ nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die Kassenärztlichen Vereinigung in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnissen oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 29 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen - der Datenstelle nach § 29 des Vertrages, - der Arbeitsgemeinschaft nach § 27 - der Gemeinsamen Einrichtung nach § 28 - den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Ich bin einverstanden mit: - der Veröffentlichung meiner Daten gemäß Anlage 5 Teilnahmedaten (Name, lebenslange Arztnummer, BSNR Praxisadresse/-Fax-Nr./-E-Mail-Adresse, Teilnahmedaten von/bis, Teilnahmestatus) in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, - der Weitergabe des Verzeichnisses “Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Krankenkassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesversicherungsamt (BASBVA), die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht , - der Evaluation der Dokumentation und Verwendung der Dokumentation für die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nichtVertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Die in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis erklärt über • die Veröffentlichung ihrer Daten gemäß Anlage 5 Teilnehmerdaten (Name, lebenslange Arztnummer, BSNR, Praxisadresse/-Fax-Nr./-E-Mail-Adresse, Teilnahmedaten von/bis, Teilnahmestatus) in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, • die Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses an die teilnehmenden Leistungserbringer, an die Krankenkassen, das BASBVA, die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht , • der Verwendung der Dokumentation für die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nichtQualitätssicherung gemäß Abschnitt IV unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Mir und den angestellten Ärzten ist bekannt, dass • die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist, • ich meine Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVH schriftlich kündigen kann, • meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet, • Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 14 sanktioniert werden können, • die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend § 4 und § 5 dieses Vertrages von mir gegenüber der KVH bzw. den Krankenkassen nachzuweisen sind, • die Dokumentationsdaten für die Evaluation und Qualitätssicherung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden, • meine im Rahmen der DMP erhobenen Daten entsprechend der in der RSAV vorgesehenen Pseudonymisierungs-Regelungen an die Arbeitsgemeinschaft, die Gemeinsame Einrichtung, das Evaluationsinstitut, die Krankenkassen und die KVH weitergeleitet werden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrages zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und den Krankenkassen in Hamburg nehme ich teil.
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Samples: Vertrag Über Die Durchführung Eines Strukturierten Behandlungsprogramms
Evaluation. (§ 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 SGB V)des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Für die Evaluation nach § 6 Abs. 2 Ziffer 1 DMP-Anforderungen-Richtlinie sind mindestens folgende medizinische Parameter auszuwerten:
a) a. Tod,
b) b. Herzinfarkt
c) Schlaganfall,
d) Amputationx. Xxxxxxxxxxxx,
e) Erblindungd. Angina pectoris,
f) Nierenersatztherapiee. erstmaliges Auftreten einer Herzinsuffizienz,
g) Diabetische Nephropathie,
h) Diabetische Neuropathie,
i) Diabetisches Fußsyndrom,
j) KHK,
k) pAVK,
l) Diabetische Retinopathie,
m) Raucherquote x. Xxxxxxxxxxxx allgemein,
n) Raucherquote x. Xxxxxxxxxxxx im Kollektiv der Raucher,
o) h. Blutdruck bei Patienten mit Hypertonie,
p) HbA1c-Werte,
q) Schulungen (differenziert nach Diabetes- und Hypertonie-Schulungen) DMP-Vertrag Diabetes mellitus Typ 2 – in i. Medikation: Einhaltung der Fassung des 1Anforderungen gemäß Ziffer 1.5.2. Nachtrags vom 01.10.2020 Vertragsärzte, die eine kontinuierliche qualifizierte Versorgung von Diabetikern Typ 2 im Sinne dieser Vereinbarung durchführen, müssen folgende medizinische Qualifikationen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - aufweisen:
1. Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V und Berechtigung zum Führen einer der nachfolgend genannten Weiterbildungsbezeichnungen: - Facharzt für Innere Medizin - Facharzt für Pädiatrie - Facharzt für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt
2. An der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte für Innere Medizin, mit dauerhafter Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden als auch ärztlich geleitete diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind.
3. Teilnahme an einer Schulung gemäß § 21 Abs. 2 innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme (wird als Fortbildungsveranstaltung zu 4. anerkannt) oder Information durch Arzt-Manual/Wegweiser.
4. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an diabetes-spezifischer, von der Ärztekammer zertifizierten, Fortbildung (mindestens 4 Stunden bzw. 4 Punkte) und/oder regelmäßige Teilnahme an von der KV Hamburg anerkannten diabetes- spezifischem Qualitätszirkel.
5. Zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Schulungen gesondert durchgeführt werden können. Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraussetzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzahlen werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestrichen. Im Rahmen der regelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvoraussetzungen finden die gestrichenen Strukturvorausset-zungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Teilnahme am DMP erhalten haben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen Beschreibung Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraus- setzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzah- len werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestri- chen. Im Rahmen der re- gelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvo- raussetzungen finden die gestrichenen Strukturvo- raussetzungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwen- dung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Struk- turvoraussetzungen erfül- len und die Zulassung zur Teilnahme am DMP ha- ben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. • Fachrichtung Innere Medizin, Allgemeinmedizin; Prakti- sche Ärzte; Pädiater, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie und Diabetologie“ oder Zusätzliche Weiterbildung Diabetologie DDG oder Berechtigung zum Führen einer vergleichbaren Subspezi- alisierung Diabetologie nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern. • ganz überwiegend diabetologisch spezialisierte Tätigkeit • Erfahrung im relevanten Umfang in der Betreuung und Behandlung von Typ-1-Diabetikern, Gestationsdiabetike- rinnen und Patienten mit seltenen Spezialformen des Dia- betes • Schriftliche Information durch Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme • Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel Diabe- tologie – mindestens 6 x jährlich • Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort in re- gionalen Qualitätszirkeln • Zusammenarbeit mit einer für Diabetes geeigneten statio- nären Einrichtung • Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM 02311) oder Zusammenarbeit mit einer/m in der Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Ein- richtung/qualifizierten Ärztin/Arzt Ärztliche Fortbildung Teilnahme an zertifizierter diabetes-spezifischer Fortbildung mit jährlich mindestens 8 Fortbildungspunkten Voraussetzungen Beschreibung Nichtärztliche, personelle Voraussetzungen • Beschäftigung mindestens einer geeigneten Fachkraft (Diabetesberaterin DDG, Diabetesassistentin DDG, Dia- betikerberater/-innen-Hamburg nach Prüfung und Geneh- migung durch die KVH) zur ganztägigen Versorgung in Vollzeit bzw. entsprechende Anzahl Teilzeitstellen Die Fachkräfte müssen mindestens zweimal jährlich an Fort- bildungsveranstaltungen der ambulanten Diabetikerbetreu- ung (z. B. den allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Diabetesgesellschaft) teilnehmen. Die Teilnahme ist der KVH nachzuweisen. Ausstattung der Vertrags- arztpraxen: Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und thera- peutischen Verfahren (im Rahmen des Fachgebietes) Eigene Leistungen • Blutdruck-Messung (gemäß den internationalen Empfehlungen1) • EKG • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneurophatie (mindestens Stimmgabel, Reflexhammer, Monofila- ment) • Möglichkeit zur angiologischen Basisdiagnostik • jederzeit verfügbare Labormethode zur nasschemi- schen Blutglukosebestimmung im venösen Plasma beim Arzt der Einrichtung • Aceton-Bestimmung/Urin • OGT, verlängerter OGT Als Eigen- oder Auftragsleistungen • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards) • Belastungs-EKG² • Langzeit-EKG • Endoskopie • Xxxxxxx (nur als Auftragsleistung) • Echokardiographie • Qualitätskontrollierte Methode zur HbA1c-Messung • Doppler-Untersuchungen3 (EBM 30500) • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz) • Mikroalbuminurie-Diagnostik • Urinstatus • Arginin-Bestimmung/Plasma • i. v. Glukose-Toleranzbestimmungen • C-Peptid-Bestimmung/Serum/Plasma/Urin • Insulin-Bestimmung/Serum/Plasma • Proinsulin-Bestimmung/Serum/Plasma Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Diabetologisch qualifizierter Arzt, der auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisiert ist (Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes - EBM 02311) • Medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung • Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner Räumliche/Apparative Voraussetzungen • Behandlungsstuhl oder –liege • Ausstattung für angiologische und neurologische Basisdi- agnostik (z.B. Doppler-Ultraschall oder Sonografie) und Fotodokumentation • Voraussetzungen für therapeutische Maßnahmen (z.B. steriles Instrumentarium) Zusammenarbeit • mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologie, Orthopädischer Schuh- macher, Orthopädietechniker, Podologe, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung “Diabetisches Fußsyndrom“) Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Vorliegen der Schulungsberechtigung, die Durchführung der Schulungs- und Behandlungsprogramme erfolgt ge- mäß DMP-A-RL • Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an organi- sierten Seminarveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Durchführung von Diabetes-Schulungsprogrammen Räumliche Voraussetzungen Schulungsräumlichkeiten (nicht das Wartezimmer) mit erfor- derlicher Ausstattung. Es muss sich um einen Raum han- deln, der vornehmlich für die Gruppenschulung zur Verfü- gung steht und der über Unterrichtsmedien und Projektions- möglichkeiten verfügt. Ein geeigneter Raum für Einzelschu- lungen muss vorhanden sein. 1Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in den Tragenden Gründen zum Beschluss der Änderung der DMP-A-RL vom 21.01.2016: Änderung der Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Änderung der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) 2Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 3fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der „Vereinbarungen von Qualitätsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschall Vereinbarung)“ in der jeweils geltenden Fassung Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Koronare Herzkrankheit (KHK) Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxxxx 00 00 00 Brandenburg Xxxxxxxxxxx 0 00000 Xxxxxxx _ Name, Vorname (Kassenarztstempel) Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms Disease-Management-Programms (DMP) KHK informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele Therapie- ziele sind mir transparent dargelegt worden. Das auf der Seite der KVH unter www.xxxx://xxx.xxxx.xxx eingestellte Praxismanual habe ich zur Kenntnis genommen. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 DMP KHK zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg und den Krankenkassen im Rahmen des Vertrags zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassen Land Brandenburg nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß Anlage 1 DMP-A-RL§ 9, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II des DMP-VertragesII. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-ProgrammsDMP, dass ich • die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, • bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der für die Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach der DSEU-GVO und die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften Datenschutzgrundverordnung i.V.m. dem Bundesdatenschutzgesetz beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und • bei jeder zur Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, die den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken) sowie den Patienten die für sie vorgesehene ihm jeweils eine Ausfertigung der Dokumentation aushändige. • den in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten, bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur o Ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, o Datenverarbeitung personenbezogener Daten und der Datensicherheit und o Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen. • gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Anlage 4a „Ergänzungserklärung Leistungserbringer“ nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die Kassenärztlichen Vereinigung in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnissen oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 29 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen - der Datenstelle nach § 29 des Vertrages, - der Arbeitsgemeinschaft nach § 27 - der Gemeinsamen Einrichtung nach § 28 - den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert istDokumentationsdaten übergeben werde. Ich bin einverstanden mit: - mit • der Veröffentlichung meines Namens und meiner Praxisanschrift im „Verzeichnis der Vertragsärzte“, • der Weitergabe meiner Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten „Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, - der Weitergabe des Verzeichnisses “Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2Vertragsärzte“ an die teilnehmenden teilneh- menden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Datenstelle, die Krankenkassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesversicherungsamt (BAS), BVA) sowie die Datenstelle zuständige Aufsichtsbehörde und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nicht. Die in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis erklärt über • die Veröffentlichung ihrer Daten gemäß Anlage 5 in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, • der Weiterleitung der Dokumentationsdaten über die Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses Datenstelle an die teilnehmenden Leistungserbringer, an Gemeinsame Einrichtung und deren Verwendung für die Krankenkassen, das BAS, Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang Evaluation des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nichtVertrages unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Mir und den angestellten Ärzten ist bekannt, dass • die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist, • ich meine Teilnahme mit einer ; die Kündigungsfrist von vier beträgt 4 Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVH schriftlich kündigen kannEnde eines Kalendervierteljahres, • meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung bzw. Xxxxx meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet/ Anstellung endet bzw. ruht, • Vertragsärzte bei die Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 14 12 sanktioniert werden könnenwird, • die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend § 4 und § 5 dieses Vertrages diesem Vertrag von mir gegenüber der KVH bzw. den Krankenkassen KVBB nachzuweisen sind, • die Dokumentationsdaten für die Evaluation und Qualitätssicherung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden, • meine im Rahmen der DMP erhobenen Daten entsprechend der in der RSAV vorgesehenen Pseudonymisierungs-Regelungen an die Arbeitsgemeinschaft, die Gemeinsame Einrichtung, das Evaluationsinstitut, die Krankenkassen und die KVH weitergeleitet werden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ Meine lebenslange Arztnummer lautet: LANR
a) Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 Abs. 2 im Rahmen S. 1 des Vertrages zwischen teilnehmen. 🞏
b) Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 des Vertrages teilnehmen. 🞏 Deshalb verpflichte ich mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den Krankenkassen in Hamburg nehme vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. oder
2. Ich möchte an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 4 des Vertrages teilnehmen. 🞏 Ich verpflichte mich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP- Vertrages. tätig. Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt. oder
3. Ich möchte als koordinierender Vertragsarzt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 und an der fachärztlichen Versorgung gemäß § 4 teilnehmen. 🞏 Deshalb verpflichte ich teilmich mit dieser Teilnahmeerklärung zur Einhaltung der Regelungen des DMP-Vertrages, insbesondere der Dokumentation gemäß den Abschnitten VII und VIII. tätig. Die fachlichen, apparativen und strukturellen Anforderungen entsprechend den vertraglichen Regelungen werden von mir erfüllt.
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Samples: DMP KHK Agreement
Evaluation. (( § 137f Absatz 2 Satz 2 Nummer 6 SGB VV )
a) Tod,
b) Herzinfarkt,
c) Schlaganfall,
d) Amputation,
e) Erblindung,
f) Nierenersatztherapie,
g) Diabetische Nephropathie,
h) Diabetische Neuropathie,
i) Diabetisches Fußsyndrom,
j) KHK,
k) pAVK,
l) Diabetische Retinopathie,
m) Raucherquote allgemein,
n) Raucherquote im Kollektiv der Raucher,
o) Blutdruck bei Patienten mit Hypertonie,
p) HbA1c-Werte,
q) Schulungen (differenziert nach Diabetes- und Hypertonie-Schulungen) DMP-Vertrag DMP Diabetes mellitus Typ 2 – in der Fassung des 111. Nachtrags Nachtrag vom 01.10.2020 14.06.2017 Vertragsärzte, die eine kontinuierliche qualifizierte Versorgung von Diabetikern Typ 2 im Sinne dieser Vereinbarung durchführen, müssen folgende medizinische Qualifikationen - persönlich oder durch angestellte Ärzte - aufweisen:
1. Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V und Berechtigung zum Führen einer der nachfolgend genannten Weiterbildungsbezeichnungen: - Facharzt für Innere Medizin - Facharzt für Pädiatrie - Facharzt für Allgemeinmedizin - Praktischer Arzt
2. An Für an der fachärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte für Innere Medizin, mit dauerhafter Betreuung von Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die in Ausnahmefällen koordinierend tätig werden als auch ärztlich geleitete diabetologisch qualifizierte Einrichtungen, die für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen oder ermächtigt sind, ist die folgende Voraussetzung zusätzlich zu erfüllen: - mindestens 30 PatientInnen mit Diabetes mellitus Typ 2 sollen pro Quartal dauerhaft in Betreuung sein.
3. Teilnahme an einer Schulung gemäß § 21 Abs. 2 innerhalb des ersten Jahres der Teilnahme (wird als Fortbildungsveranstaltung zu 4. anerkannt) oder Information durch Arzt-Manual/Wegweiser.
4. Mindestens einmal jährlich Teilnahme an diabetes-spezifischer, von der Ärztekammer zertifizierten, Fortbildung (mindestens 4 Stunden bzw. 4 Punkte) und/oder regelmäßige Teilnahme an von der KV Hamburg anerkannten diabetes- spezifischem Qualitätszirkel.
5. Zur Durchführung von Schulungsmaßnahmen ist ein geeigneter Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die Schulungen gesondert durchgeführt werden können. Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraussetzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzahlen werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestrichen. Im Rahmen der regelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvoraussetzungen finden die gestrichenen Strukturvorausset-zungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwendung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Strukturvoraussetzungen erfüllen und die Zulassung zur Teilnahme am DMP erhalten haben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. Teilnahmeberechtigt für die fachärztliche bzw. diabetologisch qualifizierte Versorgung der zweiten Versorgungsstufe sind die Leistungserbringer, die folgende Strukturvoraussetzungen erfüllen. Voraussetzungen Beschreibung Diabetologisch besonders qualifizierter Arzt Die bis zum 30.06.2020 geltenden Strukturvoraus- setzungen zum Nachweis von Mindestpatientenzah- len werden mit Wirkung ab dem 01.07.2020 gestri- chen. Im Rahmen der re- gelhaften Überprüfung der Erfüllung der Strukturvo- raussetzungen finden die gestrichenen Strukturvo- raussetzungen ab diesem Zeitpunkt keine Anwen- dung mehr. Ärzte, welche die bis einschließlich 30.06.2020 gültigen Struk- turvoraussetzungen erfül- len und die Zulassung zur Teilnahme am DMP ha- ben, nehmen auch nach dem 01.07.2020 weiterhin am DMP teil. • Fachrichtung Innere Medizin, Allgemeinmedizin; Prakti- sche Ärzte; Pädiater, Ärzte ohne Gebietsbezeichnung und Schwerpunktbezeichnung „Endokrinologie und Diabetologie“ oder Zusätzliche Weiterbildung Diabetologie DDG oder Berechtigung zum Führen einer vergleichbaren Subspezi- alisierung Subspe- zialisierung Diabetologie nach dem Weiterbildungsrecht der Ärztekammern. • ganz überwiegend diabetologisch spezialisierte Tätigkeit • Erfahrung im relevanten Umfang in der Betreuung und persönliche Behandlung von Typ-1mindestens 300 Diabetikern pro Quartal davon mindestens: a) 200 insulinbehandelt b) 50 Typ 1 Diabetiker, die mit einer intensivierten Insu- lintherapie oder Insulinpumpe behandelt werden c) 20 mit strukturierter ICT-DiabetikernErsteinstellung (Schulung) Entsprechende Nachweise sind der KVH auf Anfrage vorzulegen. Für den Punkt c) genügt zum Zeitpunkt der Antragstellung die Erklärung des Arztes, Gestationsdiabetike- rinnen und Patienten mit seltenen Spezialformen des Dia- betes diese Voraus- setzungen binnen eines Jahres nach Erteilung der Ge- nehmigung zu erfüllen. Wird der Nachweis innerhalb die- ses Zeitraumes nicht erbracht, erlischt die Genehmigung. • Schriftliche Information durch Arzt-Manual zu Beginn der Teilnahme • Regelmäßige Teilnahme an einem Qualitätszirkel Diabe- tologie – mindestens 6 x jährlich • Zusammenarbeit mit Haus- und Fachärzten vor Ort in re- gionalen regionalen Qualitätszirkeln • Zusammenarbeit mit einer für Diabetes geeigneten statio- nären stati- onären Einrichtung • Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM 02311) oder Zusammenarbeit mit einer/m in der Behandlung des diabetischen Fußes qualifizierten Ein- richtung/qualifizierten Ärztin/Arzt Voraussetzungen Beschreibung Ärztliche Fortbildung Teilnahme an zertifizierter diabetes-spezifischer Fortbildung mit jährlich mindestens 8 Fortbildungspunkten Voraussetzungen Beschreibung Nichtärztliche, personelle Voraussetzungen • Beschäftigung mindestens einer geeigneten Fachkraft (Diabetesberaterin DDG, Diabetesassistentin DDG, Dia- betikerberater/-innen-Hamburg nach Prüfung und Geneh- migung Ge- nehmigung durch die KVH) zur ganztägigen Versorgung in Vollzeit bzw. entsprechende Anzahl Teilzeitstellen Die Fachkräfte müssen mindestens zweimal jährlich an Fort- bildungsveranstaltungen der ambulanten Diabetikerbetreu- ung (z. B. den allgemeinen Fortbildungsveranstaltungen der Deutschen Diabetesgesellschaft) teilnehmen. Die Teilnahme ist der KVH nachzuweisen. Ausstattung der Vertrags- arztpraxen: Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen und thera- peutischen Verfahren (im Rahmen des Fachgebietes) Eigene Leistungen • Blutdruck-Messung (gemäß den internationalen Empfehlungen1) • EKG • Möglichkeit zur Basisdiagnostik der Polyneurophatie (mindestens Stimmgabel, Reflexhammer, Monofila- ment) • Möglichkeit zur angiologischen Basisdiagnostik • jederzeit verfügbare Labormethode zur nasschemi- schen Blutglukosebestimmung im venösen Plasma beim Arzt der Einrichtung • Aceton-Bestimmung/Urin • OGT, verlängerter OGT Als Eigen- oder Auftragsleistungen • 24-Stunden Blutdruck-Messung (nach nationalen und internationalen Qualitätsstan- dards) • Belastungs-EKG² • Langzeit-EKG • Endoskopie • Xxxxxxx (nur als Auftragsleistung) • Echokardiographie • Qualitätskontrollierte Methode zur HbA1c-Messung • Doppler-Untersuchungen3 (EBM 30500) • Möglichkeit zur Bestimmung des Knöchel-Arm-Index (u.a. Doppler-Sonde 8-10 MHz) • Mikroalbuminurie-Diagnostik • Urinstatus • Arginin-Bestimmung/Plasma • i. v. Glukose-Toleranzbestimmungen • C-Peptid-Bestimmung/Serum/Plasma/Urin Voraussetzungen Beschreibung • Insulin-Bestimmung/Serum/Plasma • Proinsulin-Bestimmung/Serum/Plasma Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Diabetologisch qualifizierter Arzt, der auf die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms spezialisiert ist (Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes - EBM 02311) • Medizinisches Fachpersonal mit Kompetenz in lokaler Wundversorgung • Regelmäßige Kolloquien der in die Behandlung des Diabetischen Fußes einbezogenen Kooperationspartner Räumliche/Apparative Voraussetzungen • Behandlungsstuhl oder –liege • Ausstattung für angiologische und neurologische Basisdi- agnostik (z.B. Doppler-Ultraschall oder Sonografie) und Fotodokumentation • Voraussetzungen für therapeutische Maßnahmen (z.B. steriles Instrumentarium) Zusammenarbeit • mit entsprechend qualifizierten Fachdisziplinen und –berufen (z.B. Gefäßchirurgie, Chirurgie, Orthopädie, Mikrobiologie, Angiologie, Interventionelle Radiologie, Orthopädischer Schuh- macherSchuhmacher, Orthopädietechniker, Podologe, stationäre Einrichtung mit Spezialisierung “Diabetisches Fußsyndrom“) Voraussetzungen Beschreibung Personelle Qualifikation • Vorliegen der Schulungsberechtigung, die Durchführung der Schulungs- und Behandlungsprogramme erfolgt ge- mäß DMP-A-RL • Teilnahme des nichtärztlichen Fachpersonals an organi- sierten Seminarveranstaltungen zur Vorbereitung auf die Durchführung von Diabetes-Schulungsprogrammen Räumliche Voraussetzungen Schulungsräumlichkeiten (nicht das Wartezimmer) mit erfor- derlicher Ausstattung. Es muss sich um einen Raum han- Voraussetzungen Beschreibung deln, der vornehmlich für die Gruppenschulung zur Verfü- gung steht und der über Unterrichtsmedien und Projektions- möglichkeiten verfügt. Ein geeigneter Raum für Einzelschu- lungen muss vorhanden sein. 1Qualitätsstandards gemäß den Empfehlungen in den Tragenden Gründen zum Beschluss der Änderung der DMP-A-RL vom 21.01.2016: Änderung der Anlage 1 (DMP Diabetes mellitus Typ 2) und Änderung der Anlage 8 (Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 – Dokumentation) 2Es gelten die Voraussetzungen der Leitlinien zur Ergometrie von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie 3fachliche Voraussetzungen gemäß der Richtlinie der „Vereinbarungen von Qualitätsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik Ultraschalldiag- nostik (Ultraschall Vereinbarung)“ in der jeweils geltenden Fassung Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes zum Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2 Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx _ Name, Vorname (Kassenarztstempel) Ich bin umfassend über die Ziele und Inhalte des strukturierten Behandlungsprogramms informiert worden. Die hierbei vertraglich vereinbarten Versorgungsziele, Kooperations- und Überweisungsregeln, die zugrunde gelegten Versorgungsaufträge und die geltenden Therapieziele sind mir transparent dargelegt worden. Das auf der Seite der KVH unter www.xxxx://xxx.xxxx.xxx eingestellte Praxismanual habe ich zur Kenntnis genommen. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrags zwischen der KVH und den teilnehmenden Krankenkassen nehme ich teil. Mit dieser Teilnahmeerklärung verpflichte ich mich zur Einhaltung der Regelungen des Vertrages, insbesondere bezüglich der Versorgungsinhalte und Kooperationsregeln gemäß Anlage 1 DMP-A-RL, der Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV und der Aufgaben des Abschnitts II des DMP-Vertrages. Weiter verpflichte ich mich gegenüber den anderen Vertragsärzten, den Vertragspartnern des Vertrages und den von mir behandelten Versicherten aufgrund des Disease-Management-Programms, dass ich • die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht gewährleiste, • bei meiner Tätigkeit die für die verschiedenen Phasen der Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften nach des Bundesdatenschutzgesetzes und der DS-GVO und Spezialvorschriften für die besonderen sozialrechtlichen Vorschriften Datenverarbeitung beachte und die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffe und • bei jeder Weitergabe von Patientendaten an Dritte vorab auf der vertraglich vereinbarten Teilnahme- und Einwilligungserklärung die einmalige freiwillige schriftliche Einwilligung des Patienten einhole, die den Patienten ausreichend über Form und Folgen der beabsichtigten Datenverarbeitung sowie die Dauer der Aufbewahrung Datenerhebung und -verarbeitung unterrichte und den genehmigten Verwendungszweck im Datenkontext kennzeichne (z. B. Datenbanken) sowie den Patienten die für sie vorgesehene Ausfertigung der Dokumentation aushändige). • den in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten, genannten bei mir angestellten Ärzten, die in meiner Praxis/Einrichtung Leistungen im Rahmen des DMP erbringen, die eingangs genannten Informationen zu DMP zukommen lasse und diese Ärzte gleichermaßen die letztgenannten Verpflichtungen zur o Ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung und dem allgemeinen Strafrecht, o Datenverarbeitung (Erheben, Verarbeiten und Nutzen) personenbezogener Daten und der Datensicherheit und o Weitergabe von Patientendaten an Dritte erfüllen. • gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung mit der Anlage 4a „Ergänzungserklärung Leistungserbringer“ nachweise, dass diese bei mir angestellten Ärzte die Anforderungen an die Strukturqualität erfüllen und ich die Kassenärztlichen Vereinigung in entsprechender Weise unverzüglich über das Ende des Angestelltenverhältnissen oder der Tätigkeit des angestellten Arztes im DMP informiere. Mit der Einschaltung der Datenstelle gemäß DMP-Vertrag bin ich einverstanden. Hiermit genehmige ich den in meinem Namen mit der Datenstelle gemäß § 29 geschlossenen Vertrag, wie er in den Verträgen zwischen - der Datenstelle nach § 29 des Vertrages, - der Arbeitsgemeinschaft nach § 27 - der Gemeinsamen Einrichtung nach § 28 - den beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbänden spezifiziert ist. Ich bin einverstanden mit: - der Veröffentlichung meiner Daten gemäß Anlage 5 Teilnahmedaten (Name, lebenslange Arztnummer, BSNR Praxisadresse/-Fax-Nr./-E-Mail-Adresse, Teilnahmedaten von/bis, Teilnahmestatus) in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, - der Weitergabe des Verzeichnisses “Teilnehmer am Vertrag Diabetes mellitus Typ 2“ an die teilnehmenden Vertragsärzte, an die teilnehmenden Krankenkassen, das Bundesamt für Soziale Sicherung Bundesversicherungsamt (BASBVA), die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht , - der Evaluation der Dokumentation und Verwendung der Dokumentation für die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang Qualitätssicherung gemäß Abschnitt IV des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nichtVertrags unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Die in der Anlage 4a (Ergänzungserklärung Leistungserbringer) genannten Ärzte haben mir gegenüber ihr Einverständnis erklärt über • die Veröffentlichung ihrer Daten gemäß Anlage 5 Teilnehmerdaten (Name, lebenslange Arztnummer, BSNR, Praxisadresse/-Fax-Nr./-E-Mail-Adresse, Teilnahmedaten von/bis, Teilnahmestatus) in dem gesonderten Verzeichnis “Teilnehmer am Behandlungsprogramm Diabetes mellitus Typ 2“, • die Weitergabe des Leistungserbringerverzeichnisses an die teilnehmenden Leistungserbringer, an die Krankenkassen, das BASBVA, die Datenstelle und an die teilnehmenden Versicherten. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf berührt nicht , • der Verwendung der Dokumentation für die bis dahin erfolgte Verarbeitung. Mit dem Zugang des Widerrufs endet die Teilnahme am Vertrag, einer gesonderten Beendigungserklärung bedarf es in diesem Fall nichtQualitätssicherung gemäß Abschnitt IV unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen. Mir und den angestellten Ärzten ist bekannt, dass • die Teilnahme an diesem Vertrag freiwillig ist, • ich meine Teilnahme mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende gegenüber der KVH schriftlich kündigen kann, • meine Teilnahme an dem Vertrag mit Beendigung meiner vertragsärztlichen Tätigkeit endet, • Vertragsärzte bei Nichteinhaltung der vertraglichen Regelungen gemäß § 14 sanktioniert werden können, • die im Rahmen der Strukturqualität geforderten Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend § 4 und § 5 dieses Vertrages von mir gegenüber der KVH bzw. den Krankenkassen nachzuweisen sind, • die Dokumentationsdaten für die Evaluation und Qualitätssicherung unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen genutzt werden, • meine im Rahmen der DMP erhobenen Daten entsprechend der in der RSAV vorgesehenen Pseudonymisierungs-Regelungen an die Arbeitsgemeinschaft, die Gemeinsame Einrichtung, das Evaluationsinstitut, die Krankenkassen und die KVH weitergeleitet werden. Am Vertrag zur Umsetzung des Disease-Management-Programms Diabetes mellitus Typ 2 im Rahmen des Vertrages zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und den Krankenkassen in Hamburg nehme ich teil.
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