Evaluierung und Indikatoren Musterklauseln

Evaluierung und Indikatoren. Die Evaluierung der Richtlinie erfolgt auf Basis der Wirkungsorientierten Folgenabschätzung gemäß BHG 2013. Der Evaluierungszeitpunkt ist das Jahr 2027. Neben den Zielindikatoren bzw. Meilensteinen, die in der WFA formuliert sind und sich auf die Inhalte der Richtlinie fokussieren, werden in der Evaluierung folgende Aspekte berücksich- tigt: Ergebnisse von Prüfungen der beihilfe- und förderrechtlich konformen Vergabe von För- derungen durch die Europäische Kommission oder den Rechnungshof Einhaltung der Prinzipien des Bewertungsverfahrens Mittelbindungen und Zusagen für Förderungen, die in der Richtlinie getätigt wurden Ergebnisse der Berichterstattung im Gesamtbericht gemäß Rahmenvereinbarung mit der FFG