Ziele Musterklauseln

Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Ziele. Die Ziele dieses Kapitels bestehen darin,
Ziele. Mit der Vereinbarung verfolgen die verantwortlichen Ministerien in NRW zusammen mit dem Bund und der BA das Ziel, die berufliche Bildung zu stärken und den Anteil der beruflich orientierten jungen Menschen mit passenden Anschlussoptionen zu erhöhen. Dazu soll im Interesse der jungen Menschen die Heranführung an eine Ausbildung oder ein (duales) Stu- dium sowie ihr Übergang in die Berufswelt erleichtert und zugleich der Fachkräftenach- wuchs gesichert werden. In diesem Zusammenhang kommt einer verstärkten Elterneinbin- dung eine besondere Bedeutung zu. Die Berufliche Orientierung, Bildung und Qualifizierung sollen noch wirkungsvoller durch aufeinander abgestimmte Förderprogramme, die in dieser Vereinbarung zusammengefasst und systematisiert werden, organisiert werden. Xxxxx jungen Menschen soll eine bessere Unterstützung für einen möglichst direkten Übergang in eine Ausbildung oder in ein (duales) Studium mit anschließendem Berufseinstieg eröffnet werden. Vor diesem Hintergrund agieren in NRW die Akteurinnen und Akteure auf der lokalen, schu- lischen, regionalen sowie Landesebene aufeinander bezogen und kohärent. Der Bund unter- stützt den systematischen Ausbau der Strukturen im Rahmen der Landesinitiative „Kein Ab- schluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf“ (KAoA) in NRW durch den in der Ver- einbarung gemeinsam festgelegten Einsatz von Förderangeboten und Finanzmitteln.
Ziele. Die Partner dieser Vereinbarung verfolgen das Ziel, dass die Umsetzung der DMP durch ein möglichst optimales Datenmanagement vereinfacht wird. Auch eine möglichst hohe Zielerreichung von Qualitätssicherungsindikatoren soll durch das Datenmanagement unterstützt werden. Arztpraxen sollen zudem zielgerichtete Hilfen erhalten, damit der Arbeitsaufwand weiter reduziert werden kann.
Ziele. Die Parteien kommen überein, den Handel mit Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in ihren Hoheitsgebieten nach den Bestimmungen dieses Anhangs auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung und der Gegenseitigkeit zu erleichtern und zu fördern.
Ziele. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Bereiche Zoll- und Handelserleichterung in dem sich weiterentwickelnden Welthandelskontext von großer Bedeutung sind. Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit in diesen Bereichen intensivieren, um sicherzustellen, dass ihr jeweiliges Zollrecht und ihre jeweiligen Zollverfahren den Zielen der Förderung von Handelserleichterungen bei gleichzeitiger Gewährleistung wirksamer Zollkontrollen gerecht werden.
Ziele. Die Universität ist bestrebt, das vom Ministerrat am 14.2.2012 beschlossene Konzept zur inklusiven Hochschule im Rahmen ihrer Möglichkeiten und Res- sourcen umzusetzen. Darüber hinaus versteht sie sich als Arbeits- und Le- bensraum für alle Hochschulmitglieder. Daher bemüht sie sich aktiv um die Umsetzung der „Teilhaberichtlinien Inklusion behinderter Angehöriger des Öf- fentlichen Dienstes in Bayern“ und ergreift in Zusammenarbeit mit der Schwerbehindertenvertretung wirksame Maßnahmen zur Inklusion für Be- schäftigte aller Statusgruppen mit Behinderung: • Ausweitung der Studienberatung, des Informationsangebots über Hoch- schulzulassung, Einschreibung und Nachteilsausgleich Das bestehende Beratungsangebot auf zentraler Ebene und auf Ebene der Studiengänge wird ergänzt um eine noch bessere Gestaltung der In- formationen auf den Internetseiten der Universität. Auch die Informationen über das Verfahren zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs bzw. be- sondere Voraussetzungen zur Teilnahme an Veranstaltungen werden in- tensiviert. • Es ist vorgesehen, in der Grundordnung der Universität, voraussichtlich im Wintersemester 2013/2014, die Verpflichtung sämtlicher Entscheidungs- gremien zu verankern, Anregungen und Initiativen des oder der Beauftrag- ten für Studierende mit Behinderung zu behandeln. • Die Universität ist bemüht, Studierenden mit Behinderung die aktive Teil- nahme an entsprechenden Lehrveranstaltungen zu ermöglichen. Dazu steht entsprechende Infrastruktur (Scanner, Umsetzungssoftware für Dar- stellung in Braille, Lesegerät für Sehbehinderte) zur Verfügung. Die in den meisten Hörsälen bestehende Multimediaausstattung erleichtert den Stu- dierenden mit Behinderung (insbesondere Hörbehinderung) das Studium. Teilweise besteht entsprechende Ausstattung für sehbehinderte und blin- de Studierende (vgl. xxxx://xxx.xxxxxxxxxx.xxx- xxxxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxx/). In den gene- ralsanierten Hörsälen werden hörbehinderte Studierende mittels Indukti- onsschleifen und Funksendern unterstützt. Eine Erweiterung des Angebots an technischen Hilfsmitteln soll in Abhän- gigkeit von der weiteren Entwicklung des Bedarfs und den vorhandenen Ressourcen erfolgen. • Die Gebäude und die Räumlichkeiten der Universität sind weitgehend bar- rierefrei erreichbar. Teilweise sind noch angemietete Gebäude (Maximili- anstraße, Wintergasse) und ältere Gebäudebestände (Schillstraße) vor- handen, die nur eingeschränkt oder nicht barrierefrei sind. Die genannt...
Ziele. (1) Zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits wird eine Assoziation gegründet.
Ziele. Die Kapitalanlage nutzt Investmentfonds, an deren Wertentwicklung Sie im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipieren. Die Leis­ tungen ergeben sich gemäß den Anteilseinheiten der Investmentfonds und hängen von der Wertentwicklung der Fonds ab. Die Kapitalanlage erfolgt in Investmentfonds Ihrer Xxxx aus unserem Fonds-Angebot. Sie zielt auf langfristigen Vermögensaufbau ab. Sie profitieren von Kurssteigerungen der gewählten Fonds, tragen jedoch auch das Anlagerisiko und investieren, je nach Ihrer Anlage- und Risikoneigung, zum Beispiel in Aktien, Anleihen oder Geldmarktfonds. Spezifische Informationen zu den einzelnen Fonds finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. Zusätzlich kann sich eine Überschussbeteiligung ergeben. Diese fließt unmittelbar in die Kapitalanlage ein. In der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage durch uns. Bei den Vermögenswerten handelt es sich dann im We­ sentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Ziele. 1.1 Ziele dieses Vertrags sind im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit.