Ziele. Die Vereinbarung untersteht dem Grundsatz von Treu und Glauben und verpflich- tet die Vertragsparteien, die beidseitigen Interessen verständnisvoll zu würdigen. Die Vertragsparteien vereinbaren • die Unternehmer und Mitarbeiter in ihrer Konkurrenzfähigkeit in sozialer Markt- wirtschaft zu fördern • zeitgemässe arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten festzulegen • den Arbeitsfrieden zu wahren • Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Ziele. Die Ziele dieses Kapitels bestehen darin,
Ziele. Mit der Vereinbarung verfolgen die verantwortlichen Ministerien in NRW zusammen mit dem Bund und der BA das Ziel, die berufliche Bildung zu stärken und den Anteil der beruflich orientierten jungen Menschen mit passenden Anschlussoptionen zu erhöhen. Dazu soll im Interesse der jungen Menschen die Heranführung an eine Ausbildung oder ein (duales) Stu- dium sowie ihr Übergang in die Berufswelt erleichtert und zugleich der Fachkräftenach- wuchs gesichert werden. In diesem Zusammenhang kommt einer verstärkten Elterneinbin- dung eine besondere Bedeutung zu. Die Berufliche Orientierung, Bildung und Qualifizierung sollen noch wirkungsvoller durch aufeinander abgestimmte Förderprogramme, die in dieser Vereinbarung zusammengefasst und systematisiert werden, organisiert werden. Xxxxx jungen Menschen soll eine bessere Unterstützung für einen möglichst direkten Übergang in eine Ausbildung oder in ein (duales) Studium mit anschließendem Berufseinstieg eröffnet werden. Vor diesem Hintergrund agieren in NRW die Akteurinnen und Akteure auf der lokalen, schu- lischen, regionalen sowie Landesebene aufeinander bezogen und kohärent. Der Bund unter- stützt den systematischen Ausbau der Strukturen im Rahmen der Landesinitiative „Kein Ab- schluss ohne Anschluss – Übergang Schule – Beruf“ (KAoA) in NRW durch den in der Ver- einbarung gemeinsam festgelegten Einsatz von Förderangeboten und Finanzmitteln.
Ziele. Die Partner dieser Vereinbarung verfolgen das Ziel, dass die Umsetzung der DMP durch ein möglichst optimales Datenmanagement vereinfacht wird. Auch eine möglichst hohe Zielerreichung von Qualitätssicherungsindikatoren soll durch das Datenmanagement unterstützt werden. Arztpraxen sollen zudem zielgerichtete Hilfen erhalten, damit der Arbeitsaufwand weiter reduziert werden kann.
Ziele. Bei der im Inventar der überkommunalen Schutzobjekte aufgenom- menen ehemaligen Schlossanlage in Wädenswil handelt es sich um ein Kulturgut. Aufgrund der teilweise betrieblichen Nutzung der Anlage durch die Xxxxxxx Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) dient das Schloss derzeit der unmittelbaren öffentlichen Aufgabenerfül- lung und ist entsprechend als Betriebsliegenschaft des Kantons weiter zu betreiben. Es ist vorgesehen, sämtliche landwirtschaftlich genutzten Grundstücke in Stäfa (Betrieb «Sternenhalde») und einen Grossteil der landwirtschaft- lich genutzten Grundstücke in Wädenswil dem Weinbauzentrum Wädens- wil AG (WBZW AG) zu verpachten. Drei Obstbauflächen in Wädenswil werden weiterhin durch die Agroscope bewirtschaftet und sind dem Bun- desamt für Bauten und Logistik (BBL) in Pacht abzugeben. Die Bauland- parzelle Kat.-Nr. WE12966 soll der Stiftung Technische Obstverwertung (STOV) zur Realisierung eines Bauprojektes für zeitlich befristetes Woh- nen im Baurecht abgegeben werden. Das Bauprojekt soll Studierenden und Gastdozierenden der Agroscope und der ZHAW dienen. Die Bau- eingabe erfolgte im Dezember 2018 und die Baubewilligung wurde im Juni 2019 erteilt. Die STOV plant eine Erweiterung des Bauprojektes auf der Baulandparzelle Kat.-Nr. WE4138. Sofern die Finanzierung des Erwei- terungsbaus gesichert ist, wird die STOV auch dieses Grundstück im Bau- recht übernehmen. Die Pachtverträge (Agroscope und WBZW AG) bzw. der Baurechtsvertrag (STOV) sind nach der grundbuchlichen Eigentums- übertragung an den Kanton zu verhandeln und abzuschliessen. Die zu erwartenden Erträge aus Pacht und Baurecht sind noch nicht bekannt. Die entsprechenden Verträge liegen noch nicht vor und können daher noch nicht genehmigt werden. Die Baurechtszinsen und Baurechtskon- ditionen werden sich an der geplanten Nutzung im öffentlichen Interesse orientieren (§ 56 Abs. 3 Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [CRG, LS 611]).
Ziele. Die Parteien kommen überein, den Handel mit Weinbauerzeugnissen mit Ursprung in ihren Hoheitsgebieten nach den Bestimmungen dieses Anhangs auf der Grundlage der Nichtdiskriminierung und der Gegenseitigkeit zu erleichtern und zu fördern.
Ziele. 1. Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Bereiche Zoll- und Handelserleichterung in dem sich weiterentwickelnden Welthandelskontext von großer Bedeutung sind. Die Vertragsparteien werden die Zusammenarbeit in diesen Bereichen intensivieren, um sicherzustellen, dass ihr jeweiliges Zollrecht und ihre jeweiligen Zollverfahren den Zielen der Förderung von Handelserleichterungen bei gleichzeitiger Gewährleistung wirksamer Zollkontrollen gerecht werden.
Ziele. (1) Zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits wird eine Assoziation gegründet.
Ziele. Die Kapitalanlage nutzt Investmentfonds, an deren Wertentwicklung Sie im Versicherungsanlageprodukt direkt partizipieren. Die Leis tungen ergeben sich gemäß den Anteilseinheiten der Investmentfonds und hängen von der Wertentwicklung der Fonds ab. Die Kapitalanlage erfolgt in Investmentfonds Ihrer Xxxx aus unserem Fonds-Angebot. Sie zielt auf langfristigen Vermögensaufbau ab. Sie profitieren von Kurssteigerungen der gewählten Fonds, tragen jedoch auch das Anlagerisiko und investieren, je nach Ihrer Anlage- und Risikoneigung, zum Beispiel in Aktien, Anleihen oder Geldmarktfonds. Spezifische Informationen zu den einzelnen Fonds finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxx. Zusätzlich kann sich eine Überschussbeteiligung ergeben. Diese fließt unmittelbar in die Kapitalanlage ein. In der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage durch uns. Bei den Vermögenswerten handelt es sich dann im We sentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien.
Ziele. 1.1 Ziele dieses Vertrags sind die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zur Erreichung einer nachhaltigen Landwirtschaft und Ernährungssicherheit im Einklang mit dem Übereinkommen über die biologische Vielfalt.