Familienzweck Musterklauseln

Familienzweck. Rechtsprechung Die Stiftung bezweckt überwiegend die Vornahme von Aus- schüttungen an Angehörige einer oder mehrerer bestimmter Familien zur Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung oder Unterstützung des Lebensunterhaltes oder ähnlichen Familieninteressen im Allgemeinen sowie deren wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinne. Hierzu zählen wei- tere Ausschüttungen an juristische Personen, Institutionen und dergleichen, welche dem oben angeführten Personenkreis wirt- schaftlich zuzurechnen oder diesem förderlich sind.