Juristische Personen. Das Online-Banking in der Ausprägung „Trading“ (gemäß Punkt „Ausprägung“) ist für juristische Personen nur bei Einzelverfügungsbefugnis („Oder-De- pot/-Konten“) des vertretungsberechtigten Organs möglich. Jeder Einzelver- fügungsberechtigte kann somit allein mit Erfüllungswirkung für die juristische Person über das Depot/Konto online verfügen. Bei Depots/Konten für juristische Personen wird pro Verfügungsberechtigtem eine Zugangs-ID und eine PIN für das Depot/Konto vergeben. Im Rahmen des Authentifizierungsverfahrens wird/werden jedem gesetzlichen Vertreter die von ihm hinterlegte(n) Authentifizierungsinstrument(e) (gemäß Punkt „Authentifizierungsinstrumente) exklusiv zugeordnet, um eine direkte Zuweisung der Aufträge (z. B. Transaktionen) an den jeweiligen Verfügungsbe- rechtigten vornehmen zu können. Wird die Einzelverfügungsberechtigung widerrufen, wird das Depot/Konto mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (sog. „Und-Depot/-Konto“) in der Online-Banking Ausprägung „Service“ weitergeführt. Auftragserteilungen (z. B. Transaktionen) sind dann nicht mehr möglich. Ab dem Wirksamwerden des Widerrufs können Aufträge nur noch gemeinschaftlich von den Verfügungsbe- rechtigten schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis entgeltpflichtig. Die Verfügungsberechtigten behalten jedoch ihre Zugangs-ID und ihre Authentifizie- rungsinstrumente, um das Online-Banking in der Ausprägung „Service“ nutzen zu können. Depots/Konten für juristische Personen mit gemeinschaftlicher Verfügungs- berechtigung (sog. „Und-Depots/-Konten“) können nur in der Online-Banking Ausprägung „Service“ geführt werden. In diesem Fall können Aufträge von den Verfügungsberechtigten nur gemeinschaftlich schriftlich (per Brief, Telefax) er- teilt werden und sind gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leis- tungsverzeichnis entgeltpflichtig. Bei einem Wertpapierdepot gilt ein Widerruf der Einzelverfügungsberechtigung für das Wertpapierdepot und das Konto flex gemeinsam. Wird die Einzelverfü- gungsberechtigung eines vertretungsberechtigten Organs widerrufen, wird die ebase den Wertpapierdepot-/Kontovertrag gemäß Punkt „Kündigungsrechte“ der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase außerordentlich kündigen, da das Wertpapierdepot mit Konto flex ausschließlich online mit einem Zugang zum Online-Banking in der Ausprägung „Trading“ (gemäß Punkt „Ausprägung“) geführt werden kann. Über den Widerruf ist die...
Juristische Personen. Für juristische Personen kann das Online-Banking mit Online-Transaktion nur bei Einzelverfügungsbefugnis des vertretungsberechtigten Organs geführt wer- den. Für Konten für juristische Personen wird nur eine PIN vergeben. Bei der Nutzung eines TAN-Verfahrens muss aus diesem Grund bei einer Hinterlegung von mehreren Mobilfunknummern die jeweilige Nummer einem speziellen Verfü- gungsberechtigten exklusiv zugeordnet werden. Konten für juristische Personen mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (sog. „Und-Depots-/-Konten“) können nur in der Ausprägung Online-Banking ohne Online-Transaktionen ge- führt werden. In diesem Fall können Aufträge nur schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind entgeltpflichtig gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vorgenannte Regelung gilt ebenfalls, wenn die Einzelverfügungsbefugnis eines vertretungsberechtigten Organs widerrufen wird, d. h., ab diesem Zeitpunkt sind Online-Transaktionen nicht mehr möglich.
Juristische Personen. Für juristische Personen kann ein „Online-Zugang mit Transaktion“ nur bei Einzelverfügungsbefugnis des vertretungsberechtigten Or- gans geführt werden. Für Konten für juristische Personen wird nur eine PIN vergeben. Bei der Nutzung eines TAN-Verfahrens muss aus diesem Grund bei einer Hinterlegung von mehreren Mobilfunknum- mern die jeweilige Nummer einem speziellen Verfügungsberechtig- ten exklusiv zugeordnet werden. Konten für juristische Personen mit gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung (sog. „Und-Depots-/ -Konten“) können nur in der Ausprägung „Online-Zugang“ (zur Sicht), d. h. ohne Transaktionsmöglichkeit, geführt werden. In diesem Fall können Aufträge nur schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind entgeltpflichtig gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vorgenannte Regelung gilt ebenfalls, wenn die Einzelverfügungsbefugnis eines vertretungsberechtigten Organs widerrufen wird, d. h., ab diesem Zeitpunkt wird nur noch ein Online-Zugang nur „zur Sicht“ gemäß Nr. 2.1 gewährt.
Juristische Personen von gesetzlichen Vertretern versicherter juristischer Personen des privaten oder öffentlichen Rechts gegen die juristische Person. Das gleiche gilt entsprechend für nicht rechtsfähige Vereine, nicht rechtsfähige Handelsgesell- schaften (OHG, KG, GbR) sowie eingetragene Partnerschaftsgesellschaften. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, wenn sie miteinander in häuslicher Gemein- schaft leben. zwischen mehreren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrages bzw. Ansprüche des Versiche- rungsnehmers oder der unter Zif f. 5.1 und 5.6 genannten Personen gegen die Versicherten sowie Ansprüche von Versicherten untereinander. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der vorgenannten Personen, wenn sie miteinander in häuslicher Gemeinschaft leben.
Juristische Personen. (§§ 21 ff. BGB) haften selbst
Juristische Personen. Bei juristischen Personen mit Sitz oder Ort der tat- sächlichen Verwaltung im Fürstentum Liechtenstein erfolgt eine Zurechnung an den Anteilsinhaber, un- abhängig davon, ob es sich um Ertragsausschüt- tungen bzw. thesaurierte Erträge der Kollektivtreu- händerschaft bzw. allfälliger Teilfonds handelt. Da- bei können die sachlichen Ertragssteuerbefreiun- gen auf die zugerechneten Erträge angewendet werden, sofern die Zusammensetzung der Erträge nachgewiesen werden kann. Kapitalverluste können abgezogen werden, wobei solche geltend gemach- ten Verluste in der Folge bei einer allfällig späteren Wertaufholung der Besteuerung unterliegen. Für Anleger mit Domizilland ausserhalb des Fürs- tentums Liechtenstein richtet sich die Besteuerung und die übrigen steuerlichen Auswirkungen beim Halten bzw. Kaufen oder Verkaufen von Anlegeran- teilen nach den steuergesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Domizillandes bzw. eines bilateralen Steuerabkommens mit dem Fürstentum Liechten- steins.
Juristische Personen. Falls eine juristische Person für sich selbst Versicherung nimmt, so besteht der Versicherungsschutz hinsichtlich der ihren Organen und Angestellten zur Last fallenden Verstöße, soweit sie diese ge- setzlich zu vertreten hat, und zwar mit der Maßgabe, dass in der Person des Verstoßenden gegebene subjektive Um- stände, durch welche der Versiche- rungsschutz beeinflusst wird (vgl. z.B. Ziffer 4, 5 und/oder 6), als bei der Versi- cherungsnehmerin selbst vorliegend gelten.
Juristische Personen. XXXXXX nimmt keine juristischen Personen mehr als Kunden an. Für Bestandskunden, die juristische Personen sind, gilt Folgendes. Die Geschäftsführer des Kunden erteilen im Namen der juristischen Person Weisungen gemäß den für die juristische Person geltenden Anforderungen an das Gesellschaftsinteresse und die Vertretungsbefugnis.
Juristische Personen. Anträge von juristischen Personen müssen von einem Vertretungsberechtigten der Gesellschaft unterzeichnet sein und die Firma der Gesellschaft sowie die Namen der Geschäftsführer und Gesellschafter enthalten. Die Gesellschafter dürfen nicht bereits UP von nc-Vita sein.
Juristische Personen. Fü r juristische Personen kann das Online-Banking mit Online-Transaktion nur bei Einzelverfü gungsbefugnis des vertretungsberechtigten Organs gefü hrt w-er den. Fü r Konten fü r juristische Personen wird nur eine PIN vergeben. Bei der Nutzung eines TAN-Verfahrens muss aus diesem Grund bei einer Hinterlegung von mehreren Mobilfunknummern die jeweilige Nummer einem speziellen Verfü- gungsberechtigten exklusiv zugeordnet werden. Konten fü r juristische Personen mit gemeinschaftlicher Verfü gungsberechtigung (sog. „ Und-Depots-/-Konten“ ) kö nnen nur in der Ausprä gung Online-Banking ohne Online-Transaktionen g- e fü hrt werden. In diesem Fall kö nnen Aufträ ge nur schriftlich (per Brief, Telefax) erteilt werden und sind entgeltpflichtig gemäß dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis. Die vorgenannte Regelung gilt ebenfalls, wenn die Einzelverfü gungsbefugnis eines vertretungsberechtigten Organs widerrufen wird, d. h., ab diesem Zeitpunkt sind Online-Transaktionen nicht mehr mö glich.