Common use of FFDM-System – Halbjahrestest (HT) Clause in Contracts

FFDM-System – Halbjahrestest (HT). Durchführung nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand etwa 80 % von Akzeptanztest (AT). Falls die Auswertungen des Weekly Test des FFDM-Systems seit dem letzten RefZQS-Test (Akzeptanz- oder Jahrestest) durchwegs innerhalb der Toleranz liegende Werte zeigen, ist der HT in diesem Umfang nicht erforderlich (Erfahrungen im RefZ Leuven (Belgien) und im RefZ der österreichischen Pilotprojekte) und kann durch ein funktionales Subset, welches auch von berufsrechtlich befugten Personen durchgeführt werden kann (HT-BBP), ersetzt werden: Durchführung durch BBP von 2x3 Aufnahmen mit 2x10 mm PMMA-Platten und PMMA-Block des WT und 0,2 mm Al-Plättchen. Messzeit ca. 15 min. und senden der DICOM-Files gemäß Datenflussmodell (Teil 3). Duchführungen nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand nahezu ident zu Akzeptanztest. Siehe Kommentar in „Ultraschallgerät – Akzeptanztest – AT“. In Österreich ist die gesetzlich vorgeschriebene TQS durch Normen geregelt. Für die Mammographie sind es derzeit im Wesentlichen  ÖN S 5240-12 für die Abnahmeprüfung (AP)  ÖN S 5240-7 für die Konstanzprüfung (KP), welche in 2011 mit neuen Versionen angekündigt wurden. Weiters gibt es seit 1/2012 die  ÖN S 5240-19 für die AP und KP von Laserimager mit Trockentechnologie. In diesen neuen ÖN-Versionen wird in den entsprechenden Anhängen (z.B. ÖN S 5240-7) folgendes erwähnt und weiters die einzelnen Prüfpunktentsprechungen angeführt: Alternative Prüfverfahren Als alternative Prüfverfahren kommen insbesondere die in den Mammographie Screening EUREF-Richtlinien festgelegten in Betracht. Diese Prüfverfahren sind im European Protocol for Quality Control in Mammographie Screening (EPQC) im Detail beschrieben:  EPQC Version 4 aus 2006  EPQC Supplement aus 2010. Die in diesen EPQC Dokumenten angeführten zusätzlichen Prüfverfahren bzw. Erweiterungen zu den in Tabelle C.1 angeführten EPQC Prüfverfahren, welche keine Entsprechung in der ÖN S 5240-7 haben, sind hier nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung der TQS nach den EUREF-Richtlinien die gesetzlich vorge- schriebene ÖN-TQS mit abgedeckt ist. Bei § 17-Überprüfungen (§ 17 StrSchG) können der Behörde die Berichte des RefZQS über die einzelnen EUREF-TQS-Test (Wöchentlicher Test, Akzeptanztest, Halbjahrestest, Jahrestest) vorgelegt werden. Für eine EUREF-Ö harmonisierte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der ÖN-TQS ist es nötig, in den entsprechenden ÖN-Arbeitsgruppen mitzuarbeiten um ein Auseinanderdriften zu vermeiden.

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Samples: www.aektirol.at, www.aerztekammer.at

FFDM-System – Halbjahrestest (HT). Durchführung nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand etwa 80 % von Akzeptanztest (AT). Falls die Auswertungen des Weekly Test des FFDM-Systems seit dem letzten RefZQS-Test (Akzeptanz- oder Jahrestest) durchwegs innerhalb der Toleranz liegende lie- gende Werte zeigen, ist der HT in diesem Umfang nicht erforderlich (Erfahrungen im RefZ Leuven (Belgien) und im RefZ der österreichischen Pilotprojekte) und kann durch ein funktionales Subset, welches auch von berufsrechtlich befugten Personen durchgeführt werden kann (HT-BBP), ersetzt werden: Durchführung durch BBP von 2x3 Aufnahmen mit 2x10 mm PMMA-Platten und PMMA-Block des WT und 0,2 mm Al-Plättchen. Messzeit ca. 15 min. und senden der DICOM-Files gemäß Datenflussmodell (Teil 3). Duchführungen nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand nahezu ident zu Akzeptanztest. Siehe Kommentar in „Ultraschallgerät – Akzeptanztest – AT“. In Österreich ist die gesetzlich vorgeschriebene TQS durch Normen geregelt. Für die Mammographie sind es derzeit im Wesentlichen  ÖN S 5240-12 für die Abnahmeprüfung (AP)  ÖN S 5240-7 für die Konstanzprüfung (KP), welche in 2011 mit neuen Versionen angekündigt wurden. Weiters gibt es seit 1/2012 die  ÖN S 5240-19 für die AP und KP von Laserimager mit Trockentechnologie. In diesen neuen ÖN-Versionen wird in den entsprechenden Anhängen (z.B. ÖN S 5240-7) folgendes erwähnt und weiters die einzelnen Prüfpunktentsprechungen angeführt: Alternative Prüfverfahren Als alternative Prüfverfahren kommen insbesondere die in den Mammographie Screening EUREF-EUREF- Richtlinien festgelegten in Betracht. Diese Prüfverfahren sind im European Protocol for Quality Control in Mammographie Screening (EPQC) im Detail De- tail beschrieben:  EPQC Version 4 aus 2006  EPQC Supplement aus 2010. Die in diesen EPQC Dokumenten angeführten zusätzlichen Prüfverfahren bzw. Erweiterungen Er- weiterungen zu den in Tabelle C.1 angeführten EPQC Prüfverfahren, welche keine Entsprechung in der ÖN S 5240-5240- 7 haben, sind hier nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung der TQS nach den EUREF-Richtlinien die gesetzlich ge- setzlich vorge- schriebene ÖN-TQS mit abgedeckt ist. Bei § §17-Überprüfungen (§ 17 StrSchG) können der Behörde die Berichte des RefZQS über ü- ber die einzelnen EUREF-TQS-Test (Wöchentlicher Test, Akzeptanztest, Halbjahrestest, Jahrestest) vorgelegt werden. Für eine EUREF-Ö harmonisierte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der ÖN-TQS ist es nötig, in den entsprechenden ÖN-Arbeitsgruppen mitzuarbeiten um ein Auseinanderdriften Auseinan- derdriften zu vermeiden.

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Samples: www.aerztekammer.at

FFDM-System – Halbjahrestest (HT). Durchführung nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand etwa 80 % von Akzeptanztest (AT). Falls die Auswertungen des Weekly Test des FFDM-Systems seit dem letzten RefZQS-Test (Akzeptanz- oder Jahrestest) durchwegs innerhalb der Toleranz liegende Werte zeigen, ist der HT in diesem Umfang nicht erforderlich (Erfahrungen im RefZ Leuven (Belgien) und im RefZ der österreichischen Pilotprojekte) und kann durch ein funktionales Subset, welches auch von berufsrechtlich befugten Personen durchgeführt werden kann (HT-BBP), ersetzt werden: Durchführung durch BBP von 2x3 Aufnahmen mit 2x10 mm PMMA-Platten und PMMA-Block des WT und 0,2 mm Al-Plättchen. Messzeit ca. 15 min. und senden der DICOM-Files gemäß Datenflussmodell (Teil 3). Duchführungen nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand nahezu ident zu Akzeptanztest. Siehe Kommentar in „Ultraschallgerät – Akzeptanztest – AT“. In Österreich ist die gesetzlich vorgeschriebene TQS durch Normen geregelt. Für die Mammographie sind es derzeit im Wesentlichen ÖN S 5240-12 für die Abnahmeprüfung (AP) ÖN S 5240-7 für die Konstanzprüfung (KP), welche in 2011 mit neuen Versionen angekündigt wurden. Weiters gibt es seit 1/2012 die ÖN S 5240-19 für die AP und KP von Laserimager mit Trockentechnologie. In diesen neuen ÖN-Versionen wird in den entsprechenden Anhängen (z.B. ÖN S 5240-7) folgendes erwähnt und weiters die einzelnen Prüfpunktentsprechungen angeführt: Alternative Prüfverfahren Als alternative Prüfverfahren kommen insbesondere die in den Mammographie Screening EUREF-Richtlinien festgelegten in Betracht. Diese Prüfverfahren sind im European Protocol for Quality Control in Mammographie Screening (EPQC) im Detail beschrieben: EPQC Version 4 aus 2006 EPQC Supplement aus 2010. Die in diesen EPQC Dokumenten angeführten zusätzlichen Prüfverfahren bzw. Erweiterungen zu den in Tabelle C.1 angeführten EPQC Prüfverfahren, welche keine Entsprechung in der ÖN S 5240-7 haben, sind hier nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung der TQS nach den EUREF-Richtlinien die gesetzlich vorge- schriebene vorgeschriebene ÖN-TQS mit abgedeckt ist. Bei § 17-Überprüfungen (§ 17 StrSchG) können der Behörde die Berichte des RefZQS über die einzelnen EUREF-TQS-Test (Wöchentlicher Test, Akzeptanztest, Halbjahrestest, Jahrestest) vorgelegt werden. Für eine EUREF-Ö harmonisierte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der ÖN-TQS ist es nötig, in den entsprechenden ÖN-Arbeitsgruppen mitzuarbeiten um ein Auseinanderdriften zu vermeiden.

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Samples: www.svs.at

FFDM-System – Halbjahrestest (HT). Durchführung nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand etwa 80 % von Akzeptanztest (AT). Falls die Auswertungen des Weekly Test des FFDM-Systems seit dem letzten RefZQS-Test (Akzeptanz- oder Jahrestest) durchwegs innerhalb der Toleranz liegende Werte zeigen, ist der HT in diesem Umfang nicht erforderlich (Erfahrungen im RefZ Leuven (Belgien) und im RefZ der österreichischen Pilotprojekte) und kann durch ein funktionales Subset, welches auch von berufsrechtlich befugten Personen durchgeführt werden kann (HT-BBP), ersetzt werden: Durchführung durch BBP von 2x3 Aufnahmen mit 2x10 mm PMMA-Platten und PMMA-Block des WT und 0,2 mm Al-Plättchen. Messzeit ca. 15 min. und senden der DICOM-Files gemäß Datenflussmodell (Teil 3). Duchführungen nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand nahezu ident zu Akzeptanztest. Siehe Kommentar in „Ultraschallgerät – Akzeptanztest – AT“. In Österreich ist die gesetzlich vorgeschriebene TQS durch Normen geregelt. Für die Mammographie sind es derzeit im Wesentlichen  ÖN S 5240-12 für die Abnahmeprüfung (AP)  ÖN S 5240-7 für die Konstanzprüfung (KP), welche in 2011 mit neuen Versionen angekündigt wurden. Weiters gibt es seit 1/2012 die  ÖN S 5240-19 für die AP und KP von Laserimager mit Trockentechnologie. In diesen neuen ÖN-Versionen wird in den entsprechenden Anhängen (z.B. ÖN S 5240-7) folgendes erwähnt und weiters die einzelnen Prüfpunktentsprechungen angeführt: Alternative Prüfverfahren Als alternative Prüfverfahren kommen insbesondere die in den Mammographie Screening EUREF-Richtlinien festgelegten in Betracht. Diese Prüfverfahren sind im European Protocol for Quality Control in Mammographie Screening (EPQC) im Detail beschrieben:  EPQC Version 4 aus 2006  EPQC Supplement aus 2010. Die in diesen EPQC Dokumenten angeführten zusätzlichen Prüfverfahren bzw. Erweiterungen zu den in Tabelle C.1 angeführten EPQC Prüfverfahren, welche keine Entsprechung in der ÖN S 5240-7 haben, sind hier nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung der TQS nach den EUREF-Richtlinien die gesetzlich vorge- schriebene vorgeschriebene ÖN-TQS mit abgedeckt ist. Bei § 17-Überprüfungen (§ 17 StrSchG) können der Behörde die Berichte des RefZQS über die einzelnen EUREF-TQS-Test (Wöchentlicher Test, Akzeptanztest, Halbjahrestest, Jahrestest) vorgelegt werden. Für eine EUREF-Ö harmonisierte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der ÖN-TQS ist es nötig, in den entsprechenden ÖN-Arbeitsgruppen mitzuarbeiten um ein Auseinanderdriften zu vermeiden.

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Samples: www.aektirol.at

FFDM-System – Halbjahrestest (HT). Durchführung nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand etwa 80 % von Akzeptanztest (AT). Falls die Auswertungen des Weekly Test des FFDM-Systems seit dem letzten RefZQS-Test (Akzeptanz- oder Jahrestest) durchwegs innerhalb der Toleranz liegende Werte zeigen, ist der HT in diesem Umfang nicht erforderlich (Erfahrungen im RefZ Leuven (Belgien) und im RefZ der österreichischen Pilotprojekte) und kann durch ein funktionales Subset, welches auch von berufsrechtlich befugten Personen durchgeführt werden kann (HT-BBP), ersetzt werden: Durchführung durch BBP von 2x3 Aufnahmen mit 2x10 mm PMMA-Platten und PMMA-Block des WT und 0,2 mm Al-Plättchen. Messzeit ca. 15 min. und senden der DICOM-Files gemäß Datenflussmodell (Teil 3). Duchführungen nach EPQC (4. Auflage/2006, Kapitel 2b und EPQC-Supplement 2010). Vorgangsweise und Aufwand nahezu ident zu Akzeptanztest. Siehe Kommentar in „Ultraschallgerät – Akzeptanztest – AT“. In Österreich ist die gesetzlich vorgeschriebene TQS durch Normen geregelt. Für die Mammographie sind es derzeit im Wesentlichen  ÖN S 5240-12 für die Abnahmeprüfung (AP)  ÖN S 5240-7 für die Konstanzprüfung (KP), welche in 2011 mit neuen Versionen angekündigt wurden. Weiters gibt es seit 1/2012 die  ÖN S 5240-19 -19 für die AP und KP von Laserimager mit Trockentechnologie. In diesen neuen ÖN-Versionen wird in den entsprechenden Anhängen (z.B. ÖN S 5240-7) folgendes erwähnt und weiters die einzelnen Prüfpunktentsprechungen angeführt: Alternative Prüfverfahren Als alternative Prüfverfahren kommen insbesondere die in den Mammographie Screening EUREF-Richtlinien festgelegten in Betracht. Diese Prüfverfahren sind im European Protocol for Quality Control in Mammographie Screening (EPQC) im Detail beschrieben: EPQC Version 4 aus 2006 EPQC Supplement aus 2010. Die in diesen EPQC Dokumenten angeführten zusätzlichen Prüfverfahren bzw. Erweiterungen zu den in Tabelle C.1 angeführten EPQC Prüfverfahren, welche keine Entsprechung in der ÖN S 5240-7 haben, sind hier nicht angeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Durchführung der TQS nach den EUREF-Richtlinien die gesetzlich vorge- schriebene ÖN-TQS mit abgedeckt ist. Bei § 17-Überprüfungen (§ 17 StrSchG) können der Behörde die Berichte des RefZQS über die einzelnen EUREF-TQS-Test (Wöchentlicher Test, Akzeptanztest, Halbjahrestest, Jahrestest) vorgelegt werden. Für eine EUREF-Ö harmonisierte Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der ÖN-TQS ist es nötig, in den entsprechenden ÖN-Arbeitsgruppen mitzuarbeiten um ein Auseinanderdriften zu vermeiden.

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Samples: www.aekktn.at