Fingierte Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 16.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien als von der Bewilligungsempfängerin bzw. vom Bewilligungsempfänger angenom- men, wenn der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schrift- lich widersprochen wurde. Widerspricht die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilli- gungsempfänger, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.
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Samples: Förderverträge, Fördervertrag, Fördervertrag
Fingierte Zustimmung, Widerspruchsrecht. Im Fall einer Änderung im Sinne von Ziff. 16.1 15.1 gelten die geänderten Verwendungsricht- linien als von der Bewilligungsempfängerin bzw. vom Bewilligungsempfänger angenom- men, wenn der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der E-Mail schrift- lich widersprochen wurde. Widerspricht die Bewilligungsempfängerin bzw. der Bewilli- gungsempfänger, dann haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Kalendermonat schriftlich zu kündigen (Änderungskündigung). Nach widerspruchslosem Ablauf dieser Frist werden die geänderten Regelungen Ver- tragsbestandteil des Fördervertrages. Ein Widerspruch ist immer an folgende Adresse zu richten: Deutsche Forschungsge- meinschaft (DFG), Justitiariat, 00000 Xxxx.
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