Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Musterklauseln

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Hauptsitz des Verkäufers, wenn beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des HGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind (§ 38 ZPO). Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Käufers.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischen uns und dem Käufer ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen uns und ihm geschlossenen Kaufverträgen ist unser Firmensitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch an seinem Wohn- und/oder Geschäftssitz zu verklagen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 30.1 Der Erfüllungsort ist für alle Beteiligten der Ort derjenigen Niederlassung des Spediteurs, an die der Auftrag gerichtet ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 12.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für beide Seiten der Sitz unseres Unternehmens.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 65 Speditionsversicherungsschein SVS § 1 Versicherter § 2 Haftpflicht im allgemeinen § 3 Umfang der Versicherung im allgemeinen § 4
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 21.1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens bzw. der von uns genannte Leistungsort.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 30.1 Für die Rechtsbeziehung zwischen Spediteur und Auftraggeber gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 1. Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht. 10.01 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zah- lungen (einschließlich Scheck-und Wechselklagen) sowie sämtliche sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.