Folge von unautorisierten Benutzungsarten. Der Lizenznehmer wird die in dieser Ziffer 2.1 (Beschränkungen und Ausschlüsse) untersagten Benutzungsarten und Handlungen (sowie sämtliche Benutzungsarten und Handlungen, die mit den hierin enthaltenen Beschränkungen unvereinbar sind) (zusammen „Unautorisierte Benutzungsarten”) unterlassen und wird Dritten Unautorisierte Benutzungsarten weder gestatten noch Unautorisierte Benutzungsarten durch Dritte fördern. Jede derartige Unautorisierte Benutzung und jede Installation und jedes Aufrufen der nach diesem Vertrag bereitgestellten Lizenzierten Materialien, die nicht mehr von der einschlägigen Lizenzeinräumung gedeckt ist (insbesondere außerhalb der jeweiligen Lizenzart und/oder der Erlaubten Anzahl) oder in einer sonstigen Weise, die nicht im Einklang mit diesem Vertrag steht, stellt eine Verletzung der geistigen Eigentumsrechte von Autodesk und eine Verletzung dieses Vertrags dar. Der Lizenznehmer wird Autodesk unverzüglich von Unautorisierten Benutzungsarten oder anderen unautorisierten Installationen oder unautorisierten Aufrufen in Kenntnis setzen.
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