Folgeanlagen; Verwässerungsrisiko Musterklauseln

Folgeanlagen; Verwässerungsrisiko. Der Fonds kann in Anspruch genommen werden, um Mittel für Folgeanlagen im Zusammenhang mit bestehenden Anlagen bereitzustellen. Es kann nicht garantiert werden, dass der Fonds eine Folgeanlage tätigen möchte oder dass er über ausrei- chend Kapital dafür verfügen wird. Jede Entscheidung des Fonds, eine Folgeanlage nicht zu tätigen, oder seine Unfähigkeit, sie zu tätigen, kann eine erhebliche negative Auswirkung auf eine Anlage haben, die eine solche Anlage benötigt, oder sie kann zu einer erheblichen Verwässerung des Kapitalanteils des Fonds an dieser Anlage führen.