Fotografieren Musterklauseln

Fotografieren. Mit der Anfertigung von Fotos, Film- oder Videoaufnahmen im Auftrag der Aussteller sollten während der täglichen Öffnungs- zeiten nur von der Messe Berlin zugelassene und mit einem entsprechenden Ausweis ver- sehene Fotografen oder Film- und Videopro- duktionsgesellschaften beauftragt werden. Vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeiten dürfen nur diese beauftragt werden. Andere Fotografen oder Produktionsgesell- schaften haben keinen Zugang zum Messe- gelände. Auskünfte erteilt die MB Capital Services GmbH.
Fotografieren. Das gewerbsmäßige Fotografieren innerhalb der Messe- /Ausstellungsgeländes ist nur den von der Messe- /Ausstellungsleitung zugelassenen Fotografen gestattet.
Fotografieren. Während des Betreuungsalltags werden gelegentlich Foto-/Filmaufnahmen erstellt. Ich/wir erkläre/n hiermit mein/unser Einverständnis, das Foto-/Filmaufnahmen für folgende Zwecke erstellt werden dürfen. • Zum Zwecke der Entwicklungsdokumentation des Kindes • Zur Verbesserung der Tätigkeit der Kindertagespflegeperson • Zum Aushang in den Betreuungsräumen • Zum Erstellen eines Portfolios • Zur Weitergabe an Eltern mittels Stick • Zur Verwendung für Geschenke an Eltern Ich/Wir erkläre/n mich/uns einverstanden, dass erstellte Foto-/Filmaufnahmen, auf denen mein/unser Kind nicht zu erkennen ist, in folgenden Medien veröffentlicht werden darf (personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht). (Zutreffendes bitte ankreuzen): Homepage der Kindertagespflegeperson Flyer (Printmedium) der Kindertagespflegeperson Ich/Wir erkläre/n mich/uns einverstanden, dass Foto-/Filmaufnahmen mit dem Smartphone gemacht werden mit dem Smartphone verschickt werden Bemerkungen: ........................................................................... ......................................................... (Ort) (Datum) ........................................................................ ........................................................................ (Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten) ........................................................................ (Unterschrift der Kindertagespflegeperson) Ich/wir sind darüber informiert, dass die Betreuung durch die Tagesmutter folgendes umfasst: • Benutzung öffentlicher Spielplätze • Teilnahme an einer Musikgruppe • Ausflüge (zum Bauernhof -Landwehrhof Hultsch, Bauernhof in Kleestadt - Funk) • Spielen mit Wasser/ im Planschbecken Im Haushalt der Kindertagespflegeperson sind folgende Haustiere vorhanden: Zwei griechische Landschildkröten (Dodo und Emma). Sonstiges: ........................................................................... ......................................................... (Ort) (Datum) ........................................................................ ........................................................................ (Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten) (Unterschrift der/des Personensorgeberechtigten) ........................................................................ (Unterschrift der Kindertagespflegeperson) Die Personensorgeberechtigten bevollmächtigen die Kindertagespflegeperson, in Notfällen eine ärztlich...
Fotografieren wir/ich sind/bin damit einverstanden, dass Fotos unseres/meines Kindes innerhalb der Schulräume oder auf der Internetseite der OGS bzw. in örtlichen Presseberichten ohne Namensnennung abgebildet werden. wir/ich sind/bin damit einverstanden, dass meine/unsere Telefonnummer(n) zur Erstellung von Elternlisten verwendet wird, die nur innerhalb der Elternschaft der OGS weitergegeben werden. Hiermit melde ich mein Kind für die Betreuung bis 17:00 Uhr verbindlich an. Ich bin damit einverstanden, dass der monatliche Beitrag in Höhe von 20 Euro mittels des Lastschriftmandates eingezogen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen nicht. Datum Unterschrift 1. Sorgeberechtigte(r) Datum Unterschrift 2. Sorgeberechtigte(r) Datum Unterschrift Trägervertreter - Stempel
Fotografieren. Gewerbsmäßige Film-und Fotoaufnahmen auf dem Ausstellungsgelände sind nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen und Personen gestattet.
Fotografieren wir/ich sind/bin damit einverstanden, dass Fotos unseres/meines Kindes innerhalb der Schulräume oder auf der Internetseite der OGS bzw. in örtlichen Presseberichten ohne Namensnennung abgebildet wird/werden. wir/ich sind/bin damit einverstanden, dass meine/unsere Telefonnummer(n) sowie meine/unsere E-Mail- Adresse(n) zur Erstellung von Elternlisten verwendet werden, die nur innerhalb der Elternschaft der OGS weitergegeben werden. Somit erhalte ich auch wichtige Information des OGS-Elternbeirats. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen nicht. Datum Unterschrift 1. Sorgeberechtigte(r) Datum Unterschrift 2. Sorgeberechtigte(r) Datum Unterschrift Trägervertreter - Stempel Name des Kindes: Klasse: _ Schule:
Fotografieren. Die Messe Dornbirn ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Film- aufnahmen von Ausstellungsständen und Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und zur eigenen Dokumentation sowie zur Veröffent- lichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet diesbezüglich auf urheber- rechtliche Ansprüche.
Fotografieren. Die Messe-/Ausstellungsleitung ist berechtigt, durch autorisierte Partner Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstel- lungsgegenständen, ausgestellten Gegenstände und Standpersonal anfertigen zu lassen und diese für Werbeveröffentlichungen zu nut- zen. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus den Eigen- tümer- und Nutzungsrecht.
Fotografieren. Das Fotografieren und Filmen auf der Baustelle ist nur mit Einwilligung des AG gestattet. Entsprechende Anträge sind schriftlich an den AG zu stellen.
Fotografieren. 20.1 Der Veranstalter ist unbeschadet der rechte Dritter berechtigt Fotografien, Zeichnungen und Film- und Videoaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen von den Ausstellungsbauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller aus irgendwelchen Gründen Einwendungen dagegen erheben kann. Das gilt auch für Aufnahmen, die Presse oder das Fernsehen mit Zustim- mung des Veranstalters direkt anfertigen. 20.2 Für Aufträge zum Fotografieren oder für Videoaufnahmen des Ausstellungsstandes gegen Entgelt stehen dem Aussteller die vom Veranstalter zugelassenen und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Fotografen bzw. Agenturen zur Verfügung. Aufnahmen vor Beginn und nach Schluss der täglichen Öffnungszeit dürfen nur an diese Autorisierten vergeben werden; andere erhalten um diese Zeit keinen Einlass. 20.3 Alle Personen, welche die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch diese Besonderen Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können, ohne dass es einer Einwilligung des Betroffenen bedarf, nach der Vorschrift des § 23 des Gesetzes betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (KunstUrhG) veröffentlicht werden.