Besprechungen Musterklauseln

Besprechungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor.
Besprechungen. 5.6.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an Projekt bezogenen Besprechungen teil- zunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen.
Besprechungen. Meetings Alle auf der Baustelle tätigen Firmen sind verpflichtet, die auf Anforderung der HATCH KÜTTNER BL benann- ten örtlichen Bauleiter, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten zu den von der HATCH KÜTTNER BL angesetzten Montage- und Arbeitschutz- besprechungen (z.B. Toolboxmeeting, LMRA Last Mi- nute Risk Assessment = Gefährdungsbeurteilung un- mittelbar vor Ausführung von Arbeiten) zu entsenden. All companies engaged at the construction site must heed the request of the HATCH XXXXXXX SM to send the mentioned local construction supervisor, work safety experts and persons commissioned for safety inspections to the installation safety and work safety meetings convened by the HATCH KÜTTNER SM (i.e. Toolboxmeeting, LMRA Last Minute Risk Assessment).
Besprechungen. 8.1 Der Auftragnehmer hat an vom Auftraggeber oder vom Objektplaner festgesetz- ten Besprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll insoweit zu er- stellen, als die dortigen Sachverhalte seine Leistungen betreffen oder damit im Zusammenhang stehen.
Besprechungen. Die Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ergeben, können z.B. durch angekündigte Baustellenbesprechungen erfolgen. Die beteiligten Unternehmen können durch den Auftraggeber zur Teilnahme an Baubesprechungen (Bauleitersitzung oder Baubesprechungen) verpflichtet werden. Die einzelnen Unternehmen werden hierbei durch den von ihnen benannten Verantwortlichen für das Bauvorhaben vertreten. (Abweichungen hiervon sind dem Koordinator mitzuteilen.) Von diesen Vertretern wird erwartet, dass sie konstruktiv mitarbeiten und Bericht erstatten über Ergebnisse und Erfahrungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten des Unternehmens.
Besprechungen. Die Auftaktbesprechung sowie die Abschlusspräsentation finden im BSI in Bonn statt, können aber auf- grund der aktuellen Gesundheitskrise durch Covid-19 ggf. auch per Videokonferenz durchgeführt werden.- Diese sind vom AN zu organisieren. Bei Bedarf sind zusätzliche Telefon- oder Videokonferenzen einzuplanen. Darüber hinaus stattfindende Meetings zur Diskussion von Zwischenergebnissen finden nach Absprache beim Auftragnehmer oder per Videokonferenz statt.
Besprechungen. Nach Vertragsabschluss findet eine einführende Vertragsbesprechung mit dem Auftragnehmer statt, um technische Aspekte der Arbeit sowie die Gewährleistung von Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit zu besprechen. Diese Besprechung findet vor Beginn der Arbeiten am Standort statt. Der Auf- tragnehmer nimmt an der einführenden Vertragsbesprechung teil. Der Auftraggeber führt Protokoll und leitet dieses an alle Sitzungsteilnehmer weiter. Gegebenenfalls findet vor Beginn der Arbeiten auf der Baustelle ein Kick-Off-Meeting mit dem Auftrag- nehmer statt, in dem Einzelheiten zu Arbeitsschutzauflagen des Auftraggebers auf der Baustelle be- sprochen werden. Der Auftragnehmer hat dem PL auf Anfrage Kopien von Befähigungsnachweisen, Prüfbescheinigungen und Inspektionsberichten (z. B. Gabelstapler-Führerschein, Umgang mit speziellen Hebezeugen etc.) zur Inspektion vorzulegen. Ein Protokoll des Kick-Off-Meetings wird an alle Teilnehmer verteilt. Für Verträge mit einer Dauer von mehr als 3 Monaten werden regelmäßige Arbeitsschutzbesprechun- gen am Standort abgehalten. Die Häufigkeit dieser Besprechungen wird bestimmt von der Art der Ar- beiten, damit verbundenen Risiken und der Anzahl der Mitarbeiter, sie sollen jedoch mindestens einmal monatlich stattfinden. Ziel der Besprechung ist die Diskussion, Koordinierung und Beantwortung aller standortrelevanten Ar- beitsschutzfragen und die Untersuchung aktueller und zukünftiger Aktivitäten zur Gewährleistung gleichbleibend hoher Arbeitsschutzstandards auf der Baustelle. Der PL behält sich das Recht vor, an allen Besprechungen teilzunehmen, sofern diese keine wirtschaftli- chen Interna des Auftragnehmers beinhalten.
Besprechungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Einladung des Auftraggebers an projektbezogenen Besprechungen teilzunehmen und an Verhandlungen mit Behörden mitzuwirken. Diese Termine sind rechtzeitig abzustimmen. Die Besprechungen sind durch rechtzeitige Übersendung von Unterlagen zu unterstützen. Der Auftragnehmer fertigt über die Besprechungen und Verhandlungen unverzüglich Niederschriften an und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Urheberrechtlich geschützt - Nachahmung verboten Xxxxxxx Xxxxxxxx Verlag GmbH & Co KG 70.625/211.0 Architektenvertrag – Freianlagen, Verkehrsanlagen und verkehrsberuhigte Bereiche – archfreiverk 1 (2115) Der Auftragnehmer fertigt über die von ihm geführten Planungs- und Baubesprechungen Niederschriften. Diese legt er dem Auftraggeber zur Kenntnis vor.
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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.