FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE Musterklauseln
FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE. Der Lieferant garantiert, dass die Vertragsprodukte keine Free und Open Source Software enthalten, es sei denn, dies wurde in einer Einzelvereinbarung ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart.
FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE. FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE darf in den LIEFERGEGENSTÄNDEN nur enthalten sein, wenn der AG dem zuvor in TEXTFORM zustimmt. Dies gilt auch dann, wenn die für die FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE einschlägigen Lizenzbe- dingungen diese Verwendung sowohl in ursprünglicher als auch in bearbeiteter oder sonstiger Form ausdrücklich gestatten. Beabsichtigt der AN in den LIEFERGEGENSTÄNDEN FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE zu verwenden, übernimmt es der AN als wesentliche Vertragspflicht, dem AG unverzüglich in TEXTFORM (i) mitzuteilen, welche FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE Komponenten verwendet werden sollen, (ii) mitzuteilen, welche Copyright-/Urhebervermerke und Lizenzbedingungen für diese einschlägig sind und dem AG diese in Kopie zu übergeben sowie (iii) dem AG ausdrücklich zu bestätigen, dass kein sogenannter COPYLEFT-EFFEKT ausgelöst wird, aufgrund dessen die LIEFERGEGEN- STÄNDE insgesamt oder in wesentlichen Bestandteilen als FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE einzustufen wären. Insbe- sondere wird der AN ausdrücklich bestätigen, dass keine proprietären Softwarekomponenten vom COPYLEFT-EFFEKT erfasst sind. Soweit der Einsatz von FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE nach Maßgabe dieser Ziffer zulässig ist, so ist der AN verpflichtet, sicherzustellen, dass der Einsatz der FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE die vertrags- bzw. bestim- mungsgemäße Nutzung der LIEFERGEGENSTÄNDE durch den AG und Unternehmen der VOLKSWAGEN-GRUPPE nicht be- schränkt. Der AN wird die Informationen zu (i) und (ii) in einem von dem AG vorgegebenen Format bereitstellen. Überlässt der AN dem AG LIEFERGEGENSTÄNDE, die FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE enthalten, ohne vorherige Zustimmung des AG oder beruht die Zustimmung des AG auf schuldhaft unvollständigen oder unzutreffenden In- formationen im Sinne des vorstehenden Absatzes, so ist der AG nach seiner ▇▇▇▇ berechtigt, vom VERTRAG zurück- zutreten oder von dem AN zu verlangen, die FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE durch eine gleichwertige proprietäre Software zu ersetzen; Ziffer 22.1 Satz 3 und 4 gelten entsprechend. Der AN stellt den AG der Höhe nach unbegrenzt von allen Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten aufgrund der Verwendung von FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE frei. Ziffer 22.4 gilt entsprechend. Soweit dies nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen der FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE erforderlich ist, hat der AN den Quellcode der FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE spätestens mit Auslieferung der LIEFERGEGENSTÄNDE an den AG zu übergeben. Sofern der AG vor Vert...
FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE. 6.1 Der Lieferant darf in den Lieferungen und Dienstleistungen für ŠKODA keine sog. „Free and Open Source Software“ (nachstehend „FOSS“) verwenden, d.h. eine Software, die in der Regel kostenlos aus einer offenen Quelle bezogen werden kann, ausgenommen eine ausdrückliche Genehmigung der FOSS-Verwendung im einschlägigen Handelsvertrag und unter Erfüllung der im Vertrag oder im EKB-IT genannten Bedingungen.
6.2 Der Lieferant ist berechtigt, die FOSS unter folgenden Bedingungen zu verwenden:
a) Die FOSS steht nicht auf der Liste der verbotenen FOSS (siehe Anlage ITS 1.05) oder wurde von ŠKODA nicht als verboten bezeichnet;
b) Nennung vollständiger und korrekter Informationen über die konkrete FOSS, einschließlich z.B. der präzisen Bezeichnung und Version, sämtlicher einschlägiger Lizenzbedingungen, der Bezugsquelle und des Hinweises auf Urheberrechte;
c) Nennung der Gründe für die Verwendung der FOSS;
d) Bestätigung der erfolgreich vorgenommenen Kompatibilitätsprüfung bei mehreren FOSS-Komponenten/- Lizenzen.
6.3 Der Lieferant hat eventuelle Subunternehmer zur Einhaltung der Bedingungen für die FOSS-Verwendung zu verpflichten.
6.4 Verstößt der Lieferant gegen eine der im Artikel 6 genannten Pflichten oder verstößt er gegen Bestimmungen der Lizenzbedingung oder der Nutzung der verwendeten FOSS, haftet der Lieferant für ŠKODA zugefügte Schäden und Verluste. Bei den seitens Dritter gegen ŠKODA erhobenen Ansprüchen hat der Lieferant alle mögliche Mitwirkung bei der Verteidigung der Rechte von ŠKODA zu leisten. Ein Verstoß gegen den Artikel 6 dieser EKB-IT stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Vertragsbedingungen dar.
6.5 Die Bedingungen für die Verwendung von FOSS werden sinngemäß für das sog. „Open Content“, d.h. Inhalte der Datenbanken, schriftlichen Dokumente, Medien, Fotos angewandt, die ohne Entgeltzwang, aber unter der Bedingung der Einhaltung der konkreten Lizenzbedingungen verwendet werden können.
FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE. („FOSS“)
FREE AND OPEN SOURCE SOFTWARE. 11.1 „Free und Open Source Software“ („FOSS“) ist jede Software, die
(i) unter Lizenzbedingungen lizenziert wurde, die von der Open Source Initiative oder der Free Software Foundation als Open Source Software anerkannt und als solche auf ihrer jeweiligen Webseite aufgeführt wird und/oder (ii) vom jeweiligen Rechteinhaber beliebigen Nutzern lizenzge- bührenfrei auf Basis einer Vereinbarung überlassen wurde, die das Recht zur Bearbeitung und Verbreitung dieser Software beinhaltet und welche die Verbreitung oder den Zugriff auf die Software nur dann er- laubt, wenn bestimmte Materialien oder Informationen (z.B. Lizenztexte, Copyright- oder Urheberrechtsvermerke, Sourcecode oder schriftliche Angebote hierzu) oder Links zu den Materialien oder den Informationen (im Folgenden „Zusätzliche FOSS Materialien“) mit der Software mit- geliefert oder anderweitig offengelegt werden.
11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dass seine Leistung nur solche FOSS enthält, deren Verwendung vom Besteller zuvor schriftlich freige- geben wurde. Eine Pflicht zum Einsatz von FOSS besteht nicht.
11.3 Verwendet der Auftragnehmer freigegebene FOSS, ist er verpflichtet, die Pflichten aus den jeweiligen Lizenzbedingungen der FOSS zu erfüllen und dem Besteller eine vollständige Liste mit den Namen und Versions- nummern der anwendbaren Lizenzbedingungen sowie die verwendeten FOSS Komponenten, die dazugehörigen Lizenztexte und den vollstän- digen korrespondierenden Sourcecode der FOSS Komponenten sowie alle zusätzlichen FOSS Materialien zu übergeben. Ein Link zu den zu- sätzlichen FOSS Materialien ist nicht ausreichend. Der vollständige kor- respondierende Sourcecode ist der Quellcode der von dem Auftragneh- mer übergebenen Software einschließlich der erforderlichen Informatio- nen für die Kompilierung und Installation der Software, der den Besteller in die Lage versetzt, einen Rebuild der Software selbst zu erstellen.
11.4 Die Mängelrechte nach dem Vertrag beziehen sich auch auf die FOSS Komponenten und gelten unabhängig davon, ob die Software FOSS o- der eine Eigenentwicklung oder eine sonstige Third-Party-Software ist.
