Funding-Zeitraum. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem maximalen Gesamtzeitraum von 24 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 5 contracts
Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen
Funding-Zeitraum. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem maximalen Gesamtzeitraum von 24 12 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben abge- geben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 3 contracts
Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen
Funding-Zeitraum. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem maximalen Gesamtzeitraum von 24 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 2 contracts
Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen
Funding-Zeitraum. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem maximalen Gesamtzeitraum von 24 12 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 1 contract
Samples: Darlehensbedingungen
Funding-Zeitraum. 3.1 Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem ei- nem maximalen Gesamtzeitraum von 24 12 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen Zeichnungserklärun- gen abgegeben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 1 contract
Samples: Darlehensbedingungen
Funding-Zeitraum. Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig von 12 Monaten bis zu einem maximalen maxi- malen Gesamtzeitraum von 24 12 Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer Darlehens- nehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben haben, in Kenntnis setzen („Verlängerungs-Mitteilung“).
Appears in 1 contract
Samples: Darlehensbedingungen