Kostenpauschalen Musterklauseln

Kostenpauschalen. (1) Die Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516, 86518 und 86520 umfassen, unter Beachtung der Nebeneinanderberechnungsausschlüsse, keine im EBM abgebildeten Leistungen. (2) Die Diagnose der Tumorerkrankung ist unter Angabe des endständigen Kodes gemäß ICD-10-GM zu dokumentieren. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86510 ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345, 26315 und 86512 berechnungsfähig. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86512 ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345, 26315 und 86510 berechnungsfähig. Die Kostenpauschale 86512 ist nur unter Angabe der Therapieform berechnungsfähig. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86514 ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315 berechnungsfähig. Die Kostenpauschale 86514 ist nur unter Angabe des/der verwendeten Medikaments/Medikamente berechnungsfähig. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86516 ist im Behandlungsfall nicht neben den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315 berechnungsfähig. Die Kostenpauschale 86516 ist nur unter Angabe des/der verwendeten Medikaments/Medikamente berechnungsfähig. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86518 ist bei progredientem Verlauf der Krebserkrankung nach Abschluss einer medikamentösen Tumortherapie oder Strahlentherapie bzw. nach erfolgter Operation eines Patienten ohne Heilungschance abrechnungsfähig. − Durchführung eines standardisierten palliativmedizinischen Basisassessments (PBA) zu Beginn der Behandlung − Umfassende Behandlung zur Symptomkontrolle und - behandlung und psychosozialen Stabilisierung unter Einbeziehung der Angehörigen Die Kostenpauschale 86518 ist im Behandlungsfall nicht neben den Kostenpauschalen 86516 und 86520 berechnungsfähig. einmal je Behandlungsfall Die Kostenpauschale 86520 schließt die Gespräche im Zusammenhang mit einer peroralen medikamentösen Tumortherapie ein und ist bei einer ausschließlich hormonell bzw. antihormonell wirkenden Therapie (ATC-Klasse L02-Endokrine Therapie) nicht berechnungsfähig. Die Kostenpauschale 86520 ist im Behandlungsfall nicht neben den Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86518 und den Gebührenordnungspositionen 07345, 08345, 09345, 10345, 13435, 13675, 15345 und 26315 berechnungsfähig. Die Kosten...
Kostenpauschalen. Rückständige Zahlungen werden nach Ablauf des von der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft angegebenen Fälligkeitstermins schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden berechnet. Bei Unterbrechung der Versorgung und Wiederherstellung der Versorgung werden folgende Pauscha- len in Rechnung gestellt: Folgende Kostenpauschalen zur o. g. Regelung gelten lediglich im Strom Grundver- sorgungsgebiet der SWT Stadtwerke Trier Versorgungs-GmbH • Nachinkassogang (nach Ziffer 4.2) 32,00 Euro • Unterbrechung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) 32,00 Euro • Wiederherstellung der Versorgung (nach Ziffer 8.3) - während der Dienstzeit 32,00 Euro - außerhalb der Dienstzeit 128,00 Euro Die LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft behält sich vor, die tatsächlich ent- standenen Kosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat der LWE Landwerke Eifel Vertriebsgesellschaft die anfallenden Bankgebühren für Rücklastschriften zu er- statten. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der LWE Landwerke Eifel Ver- triebsgesellschaft ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich nied- riger ist als die Pauschale. Der Betrag für die Wiederherstellung der Versorgung enthält die Umsatzsteuer in der zum Liefer-/Leistungszeitpunkt jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (z. Zt. 16 %). Die Kosten aus Zahlungsverzug (Mahnung, Nachin- kassogang) und Unterbrechung der Versorgung unterliegen nicht der Umsatzsteu- er.
Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben (Ziffer 4.2) netto 3,00 € / / brutto 3,00 € Zahlungseinzug durch Beauftragten (Ziffer 4.2) 8,00 € / 8,00 € Unterbrechung der Anschlussnutzung (Ziffer 8.3) 47,50 € / 47,50 € Wiederaufnahme der Anschlussnutzung (Ziffer 8.3) 40,95 € / 48,73 € In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; sind der Brutto- und Nettobetrag betragsgleich, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben 4,50 €* • Nachinkasso/Direktinkasso 15,00 €* • Nicht fristgerechte Rückgabe der RFID-Karte nach Vertragsende 20,00 €* • Bearbeitung einer Rücklastschrift (zuzüglich zu der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr) 3,00 €* • Sperrung der contract-ID 20,00 € • Neuausstellung durch Verlust der RFID-Karte 20,00 € • Freischaltung der Sperrung der contract-ID 20,00 € (In den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung enthalten; die mit * versehenen Preise unterlie- gen nicht der Umsatzsteuer.)
Kostenpauschalen. 37.1. Kosten für Zahlungsverzug: Mahnung (Ziffer 5.2) Euro 5,00, Nachinkasso Euro 12,00, Unterbrechung der Anschlussnutzung (Ziffer 8.2) Euro 70,00, Wiederauf- nahme der Anschlussnutzung Euro 70,00. 37.2. Wählt der Kunde eine abweichende Abrechnung gemäß Ziffer 4.4 der Allgemeinen Geschäfts- bedingungen, werden pro Abrechnung hierfür Euro 8,00 brutto (Euro 6,72 netto) berechnet. 37.3. In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe enthalten (derzeit 19%); alle anderen Kosten- pauschalen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. 37.4. Der Lieferant darf keine gesonderten Entgelte für den Fall einer Kündigung des Vertrages, insbesondere wegen eines Wechsels des Lieferanten, verlangen.
Kostenpauschalen. Die aktuellen Beträge können im Internet eingesehen werden (xxx.xxxxxxxxxx-xxxxx.xx), derzeit betragen Sie für netto brutto Mahnkosten pro Mahnschreiben € 2,50 Zahlungseinzug durch Beauftragten € 24,00 € 28,56 Unterbrechung der Anschlussnutzung € 24,00 € 28,56 Wiederaufnahme der Anschlussnutzung € 24,00 € 28,56 Kosten für unberechtigte Zutrittsverweigerung und vergebliche Inbetriebsetzung € 48,00 € 57,12 Kosten für Bankrücklastschriften Gebühr des jeweiligen Kreditinstituts Prüfung eines Zählers nach Aufwand Versorgungseinstellung durch Sperrung des Zählers € 48,00 € 57,12 Wiederaufnahme der Versorgung durch Öffnung des gesperrten Zählers € 48,00 € 57,12 In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben (Verzug § 27 AVBFernwärmeV): € 1,20 / € 1,43 - Zahlungseinzug durch Beauftragten (Verzug § 27 AVBFernwärmeV): € 90,00 / €107,10 - Einstellung der Versorgung (§ 33 AVBFernwärmeV): € 120,00/€ 142,80 - Wiederaufnahme der Versorgung (Ziffer 8.1. der Ergänzenden Allgemei- nen Versorgungsbedingungen, § 33 AVBFernwärmeV): - während der Geschäftszeiten: € 90,00 / € 107,10 - außerhalb der Geschäftszeiten: € 180,00/€ 214,20 - Unmöglichkeit der Durchführung der Einstellung oder Wiederaufnahme der Versorgung, weil Kunde trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung nicht angetroffen wird: € 60,00/€ 71,40 - Rechnungsnachdruck auf Kundenwunsch inkl. Versand je Rechnung: € 10,00 / € 11,90 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück. Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxxx 00 | 00000 Xxxxxxxxxx xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx | F 08274 9278-599 Kundenbetreuung T 08274 9278-567 Hiermit widerrufe(n) ich/ wir (*) den von mir/ uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistungen: Bestellt am (*)/ erhalten am (*) Name des/ der Verbraucher(s) Anschrift des/ der Verbraucher(s) X Datum, Ort Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) (*) Unzutreffendes streichen. Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen des FVU zur AVBFernwärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und die Fernwärmeversorgung
Kostenpauschalen netto/brutto Mahnkosten pro Mahnschreiben € 2,10 Erstellung von Zwischenrechnungen auf Kundenwunsch inkl. Versand pro Rechnung € 2,10/€ 2,50 In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der ge- setzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; wird kein Brut- tobetrag genannt, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
Kostenpauschalen. Die EWS berechnet im Falle von Zahlungsverzug, der Unterbrechung der Versorgung sowie der Wieder- herstellung der Versorgung folgende Kosten: A) für jede schriftliche Zahlungsaufforderung (Mahnung): 6 €* B) für jede Sperrankündigung: 8 €* C) die für die Unterbrechung und Widerherstellung der Belieferung entstehenden Kosten durch den zuständigen Stromverteilnetzbetreiber werden dem Kunden in der entsprechenden Höhe in Rechnung gestellt. D) wird bei bestehendem SEPA-Mandat eine Lastschrift nicht eingelöst und es entsteht eine Rücklastgebühr, wird dem Kunden die entsprechende Rücklastgebühr der Bank zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 2,50 €* pro Rücklastschrift in Rechnung gestellt. E) ist eine Auskunft zur Adressermittlung zum Zweck der Rechnungsstellung notwendig, berechnet die EWS hierfür pauschal einen Betrag von 10 (netto) bzw. 11,90 € brutto (inkl. 19% MWSt). F) unabhängig von den genannten Pauschalen können auf den fälligen Betrag vom Fälligkeitstag an Verzugszinsen gemäß BGB berechnet werden. G) es steht dem Kunden frei, nachzuweisen, dass der EWS gar kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist. Auf Verlangen des Kunden wird die EWS die Berechnungsgrundlage für die unter Ziffer 17 A,B,D und E aufgeführten Kosten darlegen.