Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben (Verzug § 27 AVBFernwärmeV): 1,20 € / 1,43 € Zahlungseinzug durch Beauftragten (Verzug § 27 AVBFernwärmeV): 90,00 € / 107,10 € Einstellung der Versorgung (§ 33 AVBFernwärmeV): 120,00 € / 142,80 € Wiederaufnahme der Versorgung (Ziffer 8.1 der Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen, § 33 AVBFernwärmeV): während der Geschäftszeiten: 90,00 € / 107,10 € außerhalb der Geschäftszeiten: 180,00 € / 214,20 € Unmöglichkeit der Durchführung der Einstellung, Wiederaufnahme oder sonstiges Servicearbeiten, da Kunde trotz ordnungsgemäßer Terminankündigung nicht angetroffen wird pro Stunde (Mindestsumme): 70,00 € / 83,30 € Rechnungsnachdruck auf Kundenwunsch, inkl. Versand je Rechnung: 10,00 € / 11,90 € Durchführung einer Leistungsreduzierung (§ 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV) pro Stunde (Mindestsumme): 70,00 € / 83,30 € Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.1980 (BGBI. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28.09.2021 (BGBI I S.4591) Auf Grund des § 27 des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom 9. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3317) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet: § 1 Gegenstand der Verordnung
Kostenpauschalen netto / brutto
Kostenpauschalen. (1) Die Kostenpauschalen 86510, 86512, 86514, 86516, 86518 und 86520 umfassen, unter Beachtung der Nebeneinanderberechnungsausschlüsse, keine im EBM abgebildeten Leistungen.
Kostenpauschalen. Kosten aus Zahlungsverzug (gemäß Ziffer 4.2)
Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben 4,50 €* • Nachinkasso/Direktinkasso 15,00 €* • Nicht fristgerechte Rückgabe der RFID-Karte nach Vertragsende 20,00 €* • Bearbeitung einer Rücklastschrift (zuzüglich zu der vom Kreditinstitut berechneten Gebühr) 3,00 €* • Sperrung der contract-ID 20,00 € • Neuausstellung durch Verlust der RFID-Karte 20,00 € • Freischaltung der Sperrung der contract-ID 20,00 € (In den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zum Zeitpunkt der Leistungserbringung enthalten; die mit * versehenen Preise unterlie- gen nicht der Umsatzsteuer.)
Kostenpauschalen. Mahnkosten pro Mahnschreiben (Ziffer 4.2) netto 3,00 € / / brutto 3,00 € Zahlungseinzug durch Beauftragten (Ziffer 4.2) 8,00 € / 8,00 € Unterbrechung der Anschlussnutzung (Ziffer 8.3) 47,50 € / 47,50 € Wiederaufnahme der Anschlussnutzung (Ziffer 8.3) 40,95 € / 48,73 € In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) enthalten; sind der Brutto- und Nettobetrag betragsgleich, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht.
Kostenpauschalen. Die EWS berechnet im Falle von Zahlungsverzug, der Unterbrechung der Versorgung sowie der Wieder- herstellung der Versorgung folgende Kosten:
Kostenpauschalen. Die aktuellen Kostenpauschalen der jeweils gültigen ergänzenden Bedingungen können im Internet eingesehen werden (xxx.xxxxxxxxxx-xxxxxxxxx.xx) und betragen, netto / brutto Mahnkosten pro Mahnschreiben € 3,40 Zahlungseinzug durch Beauftragten € 20,00 Bareinzahlungskosten € 0,84 € 1,00 Freischaltung der Sperrung der Contract ID € 4,20 € 5,00 Kosten für Bankrücklastschriften Gebühr des jeweiligen Kreditinstituts In den genannten Bruttobeträgen ist die Umsatzsteuer in der gesetzlich festgelegten Höhe enthalten; wird kein Bruttobetrag genannt, besteht derzeit keine Umsatzsteuerpflicht. Kundennummer Ich ermächtige die Stadtwerke Buxtehude GmbH, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadtwerke Buxtehude GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut IBAN (Diese Daten erhalten Sie von Ihrer Bank und müssen unbedingt angegeben werden) Ort, Datum Unterschrift (Kontoinhaber)
Kostenpauschalen netto brutto
Kostenpauschalen. 37.1. Kosten für Zahlungsverzug: Mahnung (Ziffer 5.2) Euro 5,00, Nachinkasso Euro 12,00, Unterbrechung der Anschlussnutzung (Ziffer 8.2) Euro 70,00, Wiederauf- nahme der Anschlussnutzung Euro 70,00.