Common use of Funktion der Zielvereinbarungen (ZV) Clause in Contracts

Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument zwischen dem Land und den Hochschu- len. Sie werden auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hoch- schulen geschlossen und stellen insofern die Verbindung zwischen diesen beiden Planungen her. Die Zielvereinbarungen dienen auch der Profilbildung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen werden die Finanzmittel festgelegt, die das Land den Hochschulen im Kontraktzeitraum zur Verfü- gung stellen wird. Gleichzeitig werden im Gegenzug die von den Hochschulen im gesamten Aufgabenspektrum zu erbringen- den qualitativen und quantitativen Leistungen vereinbart. Dabei werden für einen i. d. R. mehrjährigen Zeitraum strategisch bedeutsame und zugleich steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen verbindlich vereinbart. Die Zielvereinbarungen stellen insofern auch die Verbindung zwischen der den Hochschulen im Rahmen des Globalhaushalts übertragenen finanziellen Autonomie und der zielorientierten Steuerung durch das Land dar.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument zwischen dem Land und den Hochschu- Hochschu­ len. Sie werden auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hoch- Hoch­ schulen geschlossen und stellen insofern die Verbindung zwischen diesen beiden Planungen her. Die Zielvereinbarungen dienen auch der Profilbildung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen werden die Finanzmittel festgelegt, die das Land den Hochschulen im Kontraktzeitraum Zielvereinbarungszeitraum zur Verfü- gung Verfügung stellen wird. Gleichzeitig werden im Gegenzug die von den Hochschulen im gesamten Aufgabenspektrum zu erbringen- den erbringenden qualitativen und quantitativen Leistungen vereinbart. Dabei werden für einen i. d. R. mehrjährigen Zeitraum strategisch bedeutsame und zugleich steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen verbindlich vereinbart. Die Zielvereinbarungen stellen insofern auch die Verbindung zwischen der den Hochschulen im Rahmen des Globalhaushalts übertragenen finanziellen Autonomie und der zielorientierten Steuerung durch das Land dar.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument zwischen dem Land und den Hochschu- lenHochschulen. Sie werden auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hoch- schulen Hochschulen geschlossen und stellen insofern die Verbindung zwischen diesen beiden Planungen her. Die Zielvereinbarungen dienen auch der Profilbildung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen werden die Finanzmittel festgelegt, die das Land den Hochschulen im Kontraktzeitraum Zielvereinbarungszeitraum zur Verfü- gung Verfügung stellen wird. Gleichzeitig werden im Gegenzug die von den Hochschulen im gesamten Aufgabenspektrum zu erbringen- den erbringenden qualitativen und quantitativen Leistungen vereinbart. Dabei werden für einen i. d. R. mehrjährigen Zeitraum strategisch stra­ tegisch bedeutsame und zugleich steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen verbindlich vereinbart. Die Zielvereinbarungen stellen insofern auch die Verbindung zwischen der den Hochschulen im Rahmen des Globalhaushalts übertragenen finanziellen Autonomie und der zielorientierten Steuerung durch das Land dar.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument zwischen dem Land und den Hochschu- len. Sie werden auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hoch- schulen geschlossen und stellen insofern die Verbindung zwischen diesen beiden Planungen her. Die Zielvereinbarungen dienen auch der Profilbildung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen werden die Finanzmittel festgelegt, die das Land den Hochschulen im Kontraktzeitraum Zielvereinbarungszeitraum zur Verfü- gung Verfügung stellen wird. Gleichzeitig werden im Gegenzug die von den Hochschulen im gesamten Aufgabenspektrum zu erbringen- den erbringenden qualitativen und quantitativen Leistungen vereinbart. Dabei werden für einen i. d. R. mehrjährigen Zeitraum strategisch bedeutsame und zugleich steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen verbindlich vereinbart. Die Zielvereinbarungen stellen insofern auch die Verbindung zwischen der den Hochschulen im Rahmen des Globalhaushalts übertragenen finanziellen Autonomie und der zielorientierten Steuerung durch das Land dar.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungs- und Steuerungsinstrument zwischen dem Land und den Hochschu- Hochschu­ len. Sie werden auf der Grundlage der Wissenschaftsplanung des Landes und der Hochschulentwicklungsplanung der Hoch- Hoch­ schulen geschlossen und stellen insofern die Verbindung zwischen diesen beiden Planungen her. Die Zielvereinbarungen dienen auch der Profilbildung der Hochschulen. In den Zielvereinbarungen werden die Finanzmittel festgelegt, die das Land den Hochschulen im Kontraktzeitraum Zielvereinbariingszeitraum zur Verfü- gung Verfügung stellen wird. Gleichzeitig werden im Gegenzug die von den Hochschulen im gesamten Aufgabenspektrum Aufgabenspek.trum zu erbringen- den erbringenden qualitativen und quantitativen Leistungen vereinbart. Dabei werden für einen i. d. R. mehrjährigen Zeitraum strategisch bedeutsame und zugleich steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen verbindlich vereinbart. Die Zielvereinbarungen stellen insofern auch die Verbindung zwischen der den Hochschulen im Rahmen des Globalhaushalts übertragenen finanziellen Autonomie und der zielorientierten Steuerung durch das Land dar.

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