Common use of Funktion der Zielvereinbarungen (ZV) Clause in Contracts

Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungsinstrument zwischen der Behörde und den Hochschulen. Sie beziehen sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Hochschule und auf die vom Land im Rahmen des Globalhaushaltes bereitgestellten Mittel und zu erbringenden Leistungen. Die ZV bilden die Verbindung zwischen finanzieller Autonomie, Strategischer Planung und zielori- entierter Steuerung. Darüber hinaus dienen sie der Profilbildung der Hochschule. Mit den ZV werden strategisch bedeutsame, steue- rungsrelevante Ziele und Zielzahlen für einen 2-3jährigen Zeitraum verbindlich vereinbart.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungsinstrument zwischen der Behörde und den Hochschulen. Sie beziehen sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Hochschule und auf die vom Land im Rahmen des Globalhaushaltes bereitgestellten Mittel und zu erbringenden Leistungen. Die ZV bilden die Verbindung zwischen finanzieller Autonomie, Strategischer strategischer Planung und zielori- entierter zielorientierter Steuerung. Darüber hinaus dienen sie der Profilbildung der Hochschule. Mit den ZV werden strategisch bedeutsame, steue- rungsrelevante steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen für einen 2-3jährigen Zeitraum verbindlich vereinbart.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungsinstrument zwischen der Behörde und den Hochschulender Xxxxxx- und Universitätsbibliothek Bremen (SuUB). Sie beziehen sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Hochschule SuUB und auf die vom Land im Rahmen des Globalhaushaltes bereitgestellten Mittel und zu erbringenden Leistungen. Die ZV bilden die Verbindung zwischen finanzieller Autonomie, Strategischer Planung und zielori- entierter zielorientierter Steuerung. Darüber hinaus dienen sie der Profilbildung der Hochschule. Mit den ZV werden strategisch bedeutsame, steue- rungsrelevante steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen für einen 2-3jährigen in der Regel mehrjährigen Zeitraum verbindlich vereinbart.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungsinstrument zwischen der Behörde und den Hochschulen. Sie beziehen sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Hochschule und auf die vom Land im Rahmen des Globalhaushaltes bereitgestellten bereitge- stellten Mittel und zu erbringenden Leistungen. Die ZV bilden die Verbindung zwischen finanzieller Autonomie, Strategischer Planung und zielori- entierter zielorientierter Steuerung. Darüber hinaus dienen sie der Profilbildung der Hochschule. Mit den ZV werden strategisch stra- tegisch bedeutsame, steue- rungsrelevante steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen für einen 2-3jährigen Zeitraum verbindlich vereinbart.

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Funktion der Zielvereinbarungen (ZV). Die Zielvereinbarungen sind das zentrale Abstimmungsinstrument zwischen der Behörde und den Hochschulen. Sie beziehen sich auf das gesamte Leistungsspektrum der Hochschule und auf die vom Land im Rahmen des Globalhaushaltes bereitgestellten Mittel und zu erbringenden Leistungen. Die ZV bilden die Verbindung zwischen finanzieller Autonomie, Strategischer Planung und zielori- entierter zielorientierter Steuerung. Darüber hinaus dienen sie der Profilbildung Pro- filbildung der Hochschule. Mit den ZV werden strategisch bedeutsame, steue- rungsrelevante steuerungsrelevante Ziele und Zielzahlen für einen 2-3jährigen Zeitraum verbindlich vereinbart.

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