Funktionsweise Musterklauseln
Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Hauptversicherung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- f...
Funktionsweise. Sobald Sie sich angemeldet haben, ist Stripe berechtigt, die Stripe Climate Spende von Ihrem Stripe Konto oder Ihrem, für die betreffende Transaktion erstellten Nutzerbankkonto pro Transaktion oder als Gesamtbetrag über einen bestimmten Zeitraum einzuziehen. Stripe verwendet sämtliche Stripe Climate Spenden dazu, Dekarbonisierung durch beispielsweise Finanzierung von Forschung und Entwicklung für neue Technologien zur Kohlenstoffemissionsreduzierung zu fördern. Stripe Climate Spenden können nicht erstattet werden.
Funktionsweise. 1. Beabsichtigt ein Nutzer der Plattform seine Wertpapiere zu verkaufen (nachfolgenden „Verkäufer“), kann er auf dem Exporo Handelsplatz ein Verkaufsangebot abgeben. Der Verkäufer muss hierzu die Art und Anzahl der zu verkaufenden Wertpapiere und den Kaufpreis angeben. Exporo wird dieses Angebot des Verkäufers auf dem Exporo Handelsplatz veröffentlichen. Das Angebot des Verkäufers wird nach Abschluss eines Kaufvertrages, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten ab der Veröffentlichung vom Exporo Handelsplatz gelöscht.
2. Hat ein anderer Nutzer Interesse am Kauf von Wertpapieren des Verkäufers (nachfolgend „Käufer“), kann der Käufer das Angebot über ein oder mehrere Wertpapiere des Verkäufers annehmen. Durch das Klicken des Buttons „Kaufangebot abgeben“ kommt der Kaufvertrag über die von ihm gewählte Anzahl an Wertpapieren des Verkäufers zu den vom Käufer benannten Konditionen zustande. Exporo informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss des Kaufvertrages.
3. Ein Vertragsabschluss über den Verkauf eines Wertpapieres kommt allein zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Der Vertragsschluss kommt außerhalb der Plattform zustande. Der Verkäufer und der Käufer können frei entscheiden, ob sie den Kaufvertrag miteinander abschließen möchten. Exporo hat insbesondere kein en Einfluss darauf, ob und zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande kommt. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über den Verkauf eines Wertpapieres gegenüber Exporo.
Funktionsweise. 1 - Der Beirat gibt sich eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirats. @ 2 - Die Entscheidungen des Beirats werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung können Entscheidungen im Umlaufverfahren gefasst werden. Außerdem kann jedes Mitglied nach Maßgabe der Geschäfts- ordnung einem anderen Mitglied Vollmacht für Abstimmungen erteilen. Jedes Mitglied kann nur eine Vollmacht pro Sitzung annehmen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist der Beirat nicht beschlussfähig, lädt der Vorsitzende zu einer zweiten Sitzung ein, bei der der Beirat ungeachtet der in Absatz 2 erwähnten Bedingung beschlussfähig ist. @ 3 - Die Gruppe, deren Meinung sich nicht durchgesetzt hat, ist befugt, ein Minderheitengutachten abzugeben. @ 4 - Die Ersatzmitglieder des Beirates können an den Sitzungen teilnehmen. Sie verfügen nur über eine beratende Stimme, es sei denn, sie vertreten das effektive Mitglied. Der Beirat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Fachleute zu den Sitzungen einladen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Darüber hinaus kann er Arbeitsgruppen einsetzen.
Funktionsweise. OVHcloud richtet einen Schutz vor DoS- und DDoS-Attacken (Distributed) Denial of Service) unter dem Vorbehalt ein, dass diese auf massive Weise ausgeführt werden. Zweck dieser Funktion ist es, den Dienst des Kunden während der gesamten Dauer einer Attacke voll funktionsfähig zu erhalten. Die Funktion besteht darin, den von außerhalb des OVHcloud-Netzes eingehenden Traffic zum Dienst des Kunden zu prüfen. Der Sendeverkehr, der als rechtswidrig qualifiziert wird, wird vor der Infrastruktur des Kunden abgewiesen und ermöglicht es den berechtigten Nutzern auf die vom Kunden angebotenen Anwendungen trotz Cyber-Angriffen zuzugreifen. Diese Schutzmaßnahmen greifen jedoch nicht bei CyberAngriffen wie SQL-Injection, Brute Force und der Ausnutzung von Sicherheitslücken (Aufzählung nicht abschließend).
Funktionsweise. Aktionäre sind Mitgesellschafter und Eigentümer der Aktiengesellschaft, also des Unternehmens, in das sie investiert haben: Bei sog. „Stückaktien“ anteilig nach dem Verhältnis der von ihnen gehaltenen Stückzahl von Aktien zur Zahl der insge- samt von der Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien, bei „Nennwertaktien“ nach dem Verhältnis der Summe des Nennwerts der von ihnen gehaltenen Aktien zum Gesamtnennwert aller von der Aktiengesellschaft ausgegebenen Aktien. Die Aktien als Wertpapiere verbriefen diese Anteilsrechte; sie können als „Namensaktien“ auf den Namen des jeweiligen Aktionärs ausgestellt sein, andernfalls handelt es sich um „Inhaberaktien“. Wenn die Aktiengesellschaft der Übertragung von Namensaktien auf einen neuen Inhaber vorab zustimmen muss, handelt es sich um „Vinkulierte Namensaktien“. 08.22, f001 Aktionäre haben als Miteigentümer eine Reihe von Rechten. Sie können – insbe- sondere im Rahmen der sog. „Hauptversammlungen“, der mindestens jährlichen Versammlung mit Teilnahmerecht aller Aktionäre zum jeweiligen Stichtag (in der Regel dem „Record Date“ am 21. Tag vor der jeweiligen Hauptversammlung) – Auskünfte zur Lage der Aktiengesellschaft erhalten und über wichtige Angelegen- heiten der Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss abstimmen. Aktionäre haben überdies das anteilige Recht am jeweiligen Jahresgewinn; die Hauptversammlung entscheidet, inwieweit dieser an die Aktionäre als „Dividende“ ausgezahlt oder für die Zwecke der Aktiengesellschaft einbehalten und verwendet wird. Bei „Vor- zugsaktien“ kann dieser Anteil überproportional hoch ausfallen, im Gegenzug verzichten Vorzugsaktionäre in der Regel auf ihre Mitbestimmungsrechte in der Aktiengesellschaft. Feste, planbare Erträge liefern Aktien nicht. Neben der Divi- dendenzahlung ergeben sich Renditechancen (aber auch umgekehrt Risiken) aus der Wertveränderung der Aktien, bei Aktien die an einer Börse gehandelt werden also aus der Kursveränderung. Diese Rechte werden vor „Verwässerung“ geschützt; gibt die Aktiengesellschaft wei- tere Aktien aus um zusätzliches Kapital einzusammeln (Kapitalerhöhung), steht den bisherigen Aktionären grundsätzlich das Recht zu, diese Aktien vor fremden Dritten zu erwerben. Bei Neueinteilungen des Kapitals (Veränderung der ausgegebenen Stückzahl durch Zusammenlegung oder Splitting der bisherigen Aktien) wird der Bestand entsprechend berichtigt, ohne dass dabei der Anteil des Aktionärs an der Aktiengesellschaft verändert würde.
Funktionsweise. Client und Server verbinden sich jeweils mit einer von CGM bereit- gestellten Gegenstelle, dem CGM MOBILE WORK Verbindungsserver, folgend als CGM-Server bezeichnet. Die Installationsroutine unterscheidet zwischen Server- und Client- installation. Bei Auswahl der Serverinstallation wird ein dauerhaft aktiver Dienst auf dem Kundenserver installiert, welcher die Verbin- dung zum CGM-Server aufbaut und aufrechterhält. Bei Auswahl der Clientinstallation muss die Verbindung durch Anwenderinteraktion aufgebaut werden. Bei beiden Installationsarten wird ein einzigarti- ger Schlüssel generiert, mit dem die Endgeräte sich gegenüber dem CGM-Server ausweisen und eine gesicherte Verbindung aufbauen können. Die Clientinstallation kann optional auf einem vom Kunden bereitge- stellten USB-Stick durchgeführt werden. Die Anwendung ist dann portabel verfügbar und kann nur in Verbindung mit dem verwendeten USB-Stick auf jedem Endgerät ausgeführt werden. Um eine Verbindung vom Client zum Kundenserver aufzubauen, verbindet sich der am Nebenstandort befindliche Client ebenfalls mit dem CGM-Server und dort werden automatisiert die zueinander gehörenden Endgeräte verbunden. Die Verbindung des Clients zum CGM-Server wird nach der Nutzung wieder beendet.
Funktionsweise. Sofern keine oder keine anders lautenden Anweisungen vorliegen, führt bpost Bank die nachgenannten Transaktionen im Hinblick auf depotgeführte Finanzinstrumente automatisch aus, jedoch unter Vorbehalt des speziellen Systems, das auf Finanzinstrumente zur Anwendung gelangt, die der Vertretbarkeit (Fungibilität) unterliegen: Die Haftung von bpost Bank für die Ausführung oder Nichtausführung dieser Transaktionen kann nur bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz angestrengt werden. bpost Bank nimmt in Bezug auf alle kontogeführten Finanzinstrumente keine Überprüfung der Widersprüche vor. Der Kunde akzeptiert alle gesetzlichen Folgen der Übermittlung von Finanzinstrumenten an bpost Bank, denen widersprochen wird.
Funktionsweise. Die vom Rundsteuerempfänger empfangenen Telegramme werden durch ein internes Programm verarbeitet. Das gesendete Telegramm löst folgende Schaltvorgänge aus.
Funktionsweise. Der Weltbetriebsrat funktioniert gemäß folgenden Grundsätzen: • Jahresversammlungen: Der Weltbetriebsrat tritt einmal im Jahr zu einer Vollversammlung als Präsenzsitzung zusammen. Je nach Tagesordnung erstrecken sich die Vollversammlungen auf höchstens zwei Tage. Vor jeder Vollversammlung findet eine eintägige vorbereitende Sitzung unter den Mitgliedern des Weltbetriebsrates statt. Ebenso kann nach der Vollversammlung eine nachbereitende Sitzung unter den Mitgliedern des Weltbetriebsrates organisiert werden. Die Geschäftsleitung nimmt weder an den vorbereitenden, noch an den nachbereitenden Sitzungen teil. Eine zweite Vollversammlung von höchstens einem Tag Dauer kann zwischen zwei Präsenzsitzungen als Videokonferenz organisiert werden. Auch vor dieser Sitzung findet eine vorbereitende Sitzung der Mitglieder des Weltbetriebsrates ohne die Vertreter der Geschäftsleitung statt. • Kontaktgruppe: Eine Kontaktgruppe bestehend aus dem Vorsitzenden des Weltbetriebsrates oder seinem Vertreter, dem Sekretär (siehe oben) sowie Vertretern der unterzeichnenden internationalen Gewerkschaftsverbände wird errichtet. Diese Kontaktgruppe hat folgende Aufgaben: - Erleichterung des Austausches zwischen der Geschäftsleitung von ENGIE und dem Weltbetriebsrat; - Vorbereitung der Tagesordnungen; - Austausch von Informationen und punktuelle Kommunikation über den Konzern zwischen zwei Sitzungen des Weltbetriebsrates. Dieser Austausch findet mindestens zwei Monate vor der Versammlung des Weltbetriebsrates per Videokonferenz statt.
