Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Hauptversicherung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- f...
Funktionsweise. Sobald Sie sich angemeldet haben, ist Stripe berechtigt, die Stripe Climate Spende von Ihrem Stripe Konto oder Ihrem, für die betreffende Transaktion erstellten Nutzerbankkonto pro Transaktion oder als Gesamtbetrag über einen bestimmten Zeitraum einzuziehen. Stripe verwendet sämtliche Stripe Climate Spenden dazu, Dekarbonisierung durch beispielsweise Finanzierung von Forschung und Entwicklung für neue Technologien zur Kohlenstoffemissionsreduzierung zu fördern. Stripe Climate Spenden können nicht erstattet werden.
Funktionsweise. 1. Beabsichtigt ein Nutzer der Plattform seine Wertpapiere zu verkaufen (nachfolgenden „Verkäufer“), kann er auf dem Exporo Handelsplatz ein Verkaufsangebot abgeben. Der Verkäufer muss hierzu die Art und Anzahl der zu verkaufenden Wertpapiere und den Kaufpreis angeben. Exporo wird dieses Angebot des Verkäufers auf dem Exporo Handelsplatz veröffentlichen. Das Angebot des Verkäufers wird nach Abschluss eines Kaufvertrages, spätestens aber nach Ablauf von drei Monaten ab der Veröffentlichung vom Exporo Handelsplatz gelöscht.
2. Hat ein anderer Nutzer Interesse am Kauf von Wertpapieren des Verkäufers (nachfolgend „Käufer“), kann der Käufer das Angebot über ein oder mehrere Wertpapiere des Verkäufers annehmen. Durch das Klicken des Buttons „Kaufangebot abgeben“ kommt der Kaufvertrag über die von ihm gewählte Anzahl an Wertpapieren des Verkäufers zu den vom Käufer benannten Konditionen zustande. Exporo informiert Käufer und Verkäufer über den Abschluss des Kaufvertrages.
3. Ein Vertragsabschluss über den Verkauf eines Wertpapieres kommt allein zwischen Käufer und Verkäufer zustande. Der Vertragsschluss kommt außerhalb der Plattform zustande. Der Verkäufer und der Käufer können frei entscheiden, ob sie den Kaufvertrag miteinander abschließen möchten. Exporo hat insbesondere kein en Einfluss darauf, ob und zu welchen Konditionen ein Kaufvertrag zustande kommt. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Abschluss eines Vertrags über den Verkauf eines Wertpapieres gegenüber Exporo.
Funktionsweise. Die Wohnungs-AGs werden von den Bewohnern betrieben. Das Aktien-Eigentum ist nicht auf Profit ausgerichtet. Die einzelnen Wohnungs-AGs beschließen Satzungen, die zu veröffentlichen und im Handelsregister einzutragen sind. Die Aktienanteile entsprechen der jeweiligen Wohnnutzfläche und den anteiligen Allgemeinflächen. Eigentümer können Privatpersonen oder Institutionen sein (Unter- nehmen, Non-Profit-Akteure, Gemeinden). Sie können die Wohnungen selbst nutzen oder vermieten. Dies führt zu einer Durchmischung der Gebäude mit Mieter- und Eigentümerhaushalten. Dies fördert die soziale und ethnische Integration und vermindert räumliche Segregation. Die übergeordnete Entscheidungsbefugnis liegt bei der Aktionärsversammlung. Sie wird mindestens einmal jährlich einberufen. Die Stimmrechte entsprechen dem Aktienanteil des jeweiligen Besitzers. Die meisten Entscheidungen werden über einfache Mehrheiten der abgegebenen Stimmen gefällt, was die Entscheidungsfindung erleichtert (Finlex, 2017). Gleich einer regulären AG wählt die Aktionärs- versammlung einen Vorstand, der die Geschäftsführung und weitreichende Entscheidungsbefugnisse in der Verwaltung innehat. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Er beauftragt in der Regel einen Manager, der mit der tagtäglichen Verwaltung der Immobilie betraut ist. Der Manager hebt die Bewirtschaftungskosten ein und führt die Buchhaltung. Er betreut die Anlage hinsichtlich In- standhaltung, Reinigung, etc. Bei größeren Renovierungen werden mehrere Angebote eingeholt, über die vom Vorstand, oder, wenn dies in den Satzungen nicht vorgesehen ist, direkt von der Aktionärs- versammlung entschieden wird. Die Teilhaber haben keine persönliche Haftung gegenüber der Woh- nungs-AG. Die einzelnen Aktien können aber als Sicherheit für die Aufnahme von Darlehen genutzt werden, entweder durch die Einzelinhaber, oder, wenn die Aktionärsversammlung das beschließt, ge- meinsam, z.B. für größere Renovierungen (Lujanen, 2010). Die AG hat weitgehende Möglichkeiten, säumige Einzelaktionäre zur Zahlung der Bewirtschaftungs- kosten zu veranlassen. Die Aktionärsversammlung kann sich der Wohnung des säumigen Anteils- eigners für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren bemächtigen. Durch Vermietung der Wohnung können dann Mieteinnahmen die ausstehenden Zahlungen des Inhabers ausgleichen. Der Inhaber kann gegen die vorübergehende Inbesitznahme der Wohnung durch die AG vor Gericht Einspruch erheben. Das weitreichende Druckmittel hat dazu beigetrage...
Funktionsweise. Client und Server verbinden sich jeweils mit einer von CGM bereit- gestellten Gegenstelle, dem CGM MOBILE WORK Verbindungsserver, folgend als CGM-Server bezeichnet. Die Installationsroutine unterscheidet zwischen Server- und Client- installation. Bei Auswahl der Serverinstallation wird ein dauerhaft aktiver Dienst auf dem Kundenserver installiert, welcher die Verbin- dung zum CGM-Server aufbaut und aufrechterhält. Bei Auswahl der Clientinstallation muss die Verbindung durch Anwenderinteraktion aufgebaut werden. Bei beiden Installationsarten wird ein einzigarti- ger Schlüssel generiert, mit dem die Endgeräte sich gegenüber dem CGM-Server ausweisen und eine gesicherte Verbindung aufbauen können. Die Clientinstallation kann optional auf einem vom Kunden bereitge- stellten USB-Stick durchgeführt werden. Die Anwendung ist dann portabel verfügbar und kann nur in Verbindung mit dem verwendeten USB-Stick auf jedem Endgerät ausgeführt werden. Um eine Verbindung vom Client zum Kundenserver aufzubauen, verbindet sich der am Nebenstandort befindliche Client ebenfalls mit dem CGM-Server und dort werden automatisiert die zueinander gehörenden Endgeräte verbunden. Die Verbindung des Clients zum CGM-Server wird nach der Nutzung wieder beendet.
Funktionsweise. OVHcloud richtet einen Schutz vor DoS- und DDoS-Attacken (Distributed) Denial of Service) unter dem Vorbehalt ein, dass diese auf massive Weise ausgeführt werden. Zweck dieser Funktion ist es, den Dienst des Kunden während der gesamten Dauer einer Attacke voll funktionsfähig zu erhalten. Die Funktion besteht darin, den von außerhalb des OVHcloud-Netzes eingehenden Traffic zum Dienst des Kunden zu prüfen. Der Sendeverkehr, der als rechtswidrig qualifiziert wird, wird vor der Infrastruktur des Kunden abgewiesen und ermöglicht es den berechtigten Nutzern auf die vom Kunden angebotenen Anwendungen trotz Cyber-Angriffen zuzugreifen. Diese Schutzmaßnahmen greifen jedoch nicht bei CyberAngriffen wie SQL-Injection, Brute Force und der Ausnutzung von Sicherheitslücken (Aufzählung nicht abschließend).
Funktionsweise. Client und Server verbinden sich jeweils mit einer von CGM bereit- gestellten Gegenstelle, dem CGM MOBILE WORK Verbindungsserver, folgend als CGM-Server bezeichnet. Die Installationsroutine unterscheidet zwischen Server- und Client- installation. Bei Auswahl der Serverinstallation wird ein dauerhaft aktiver Dienst auf dem Kundenserver installiert, welcher die Verbin- dung zum CGM-Server aufbaut und aufrechterhält. Bei Auswahl der Clientinstallation muss die Verbindung durch Anwenderinteraktion aufgebaut werden. Bei beiden Installationsarten wird ein einzigarti- ger Schlüssel generiert, mit dem die Endgeräte sich gegenüber dem CGM-Server ausweisen und eine gesicherte Verbindung aufbauen können.
Funktionsweise. (1) Der Vorsitz des FABEC-Rates wird abwechselnd von einem der Vertragsstaaten wahrgenommen.
(2) Die Beschlüsse des FABEC-Rates werden einstimmig gefasst. Jeder Vertragsstaat hat eine Stimme. Die Beschlüsse des FABEC-Rates werden als Entscheidungen der Vertreter der Vertragsstaaten angesehen.
(3) Die Beschlüsse treten zwei Monate nach ihrer Annahme in Kraft, es sei denn, ein Vertragsstaat unterrichtet die anderen Vertragsstaaten innerhalb von zwei Monaten nach der Annahme eines Beschlusses darüber, dass er diesen nur mit Zustimmung seiner gesetzgebenden Organe umsetzen kann. In diesem Fall tritt der Beschluss einen Tag, nachdem der letzte betroffene Vertragsstaat die anderen Vertragsstaaten darüber unterrichtet hat, dass seine gesetzgebenden Organe ihre Zustimmung erteilt haben, in Kraft.
(4) Die vom FABEC-Rat verabschiedete Geschäftsordnung hat Regelungen insbesondere über die Einberufung von Sitzungen, die vorherige Übermittlung der Tagesordnung, die Ernennung und die Amtszeit des Vorsitzenden sowie das Abstimmungsverfahren einschließlich der Möglichkeit der Beschlussfassung durch Schriftwechsel zu enthalten.
(5) Der FABEC-Rat tritt auf Einladung seines Vorsitzenden mindestens zweimal pro Jahr sowie bei Xxxxxx zusammen. Jeder Vertragsstaat ist berechtigt, die Einberufung einer Sitzung zu verlangen.
Funktionsweise. 1 - Der Beirat gibt sich eine von der Regierung zu genehmigende Geschäftsordnung. Diese Geschäftsordnung regelt die Einzelheiten der Arbeitsweise des Beirats. @ 2 - Die Entscheidungen des Beirats werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung können Entscheidungen im Umlaufverfahren gefasst werden. Außerdem kann jedes Mitglied nach Maßgabe der Geschäfts- ordnung einem anderen Mitglied Vollmacht für Abstimmungen erteilen. Jedes Mitglied kann nur eine Vollmacht pro Sitzung annehmen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Ist der Beirat nicht beschlussfähig, lädt der Vorsitzende zu einer zweiten Sitzung ein, bei der der Beirat ungeachtet der in Absatz 2 erwähnten Bedingung beschlussfähig ist. @ 3 - Die Gruppe, deren Meinung sich nicht durchgesetzt hat, ist befugt, ein Minderheitengutachten abzugeben. @ 4 - Die Ersatzmitglieder des Beirates können an den Sitzungen teilnehmen. Sie verfügen nur über eine beratende Stimme, es sei denn, sie vertreten das effektive Mitglied. Der Beirat kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Fachleute zu den Sitzungen einladen, die mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Darüber hinaus kann er Arbeitsgruppen einsetzen.
Funktionsweise. 3.1 Regelmässige Treffen der politischen Verantwortungsträger