Common use of Funktionsweise Clause in Contracts

Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Hauptversicherung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- fonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto- Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzu- legen, sondern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garantieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neuen Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsgutha- ben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen verbleibt ein vorhandenes Fondsgutha- ben im ursprünglichen Teilfonds bis zu dessen Lauf- zeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des beste- henden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die er- worbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprä- mien wieder verstärkt an den Chancen des Kapital- markts teilhaben können. Ihre Höchststandgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gut- haben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach un- serem Schreiben keine Antwort erhalten, wird auto- matisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fondsguthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Ab- ruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsauswahl bzw. einer Übertragung von Fonds- guthaben in einen anderen Fonds gehen die Garan- tien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein ge- nannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbar- ten Rentenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informieren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wo- chen nach Zugang der Information keine Entschei- dung erhalten haben, wird die Investition des Gutha- bens aus dem Garantiefondskonzept und der künfti- gen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und übli- chen Zinserträgen erwarten lässt (z. B. Geldmarkt- fonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Ga- rantiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Interesse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteil- wert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzei- tende des Teilfonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine An- lage künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Informati- on eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebo- tene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfü- gung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns ange- fordert werden.

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Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingun- gen Bedingungen für die Hauptversicherung Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- fonds Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto- Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzu- legenaufzulegen, sondern son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garantieniveau Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neuen neu- en Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsgutha- ben Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen verbleibt ver- bleibt ein vorhandenes Fondsgutha- ben Fondsguthaben im ursprünglichen ursprüngli- chen Teilfonds bis zu dessen Lauf- zeitende Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des beste- henden bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die er- worbene erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprä- mien Investprämien wieder verstärkt an den Chancen Chan- cen des Kapital- markts Kapitalmarkts teilhaben können. Ihre Höchststandgarantien Höchst- standgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gut- haben Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach un- serem unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird auto- matisch automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fondsguthaben Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Ab- rufAbruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsauswahl Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fonds- guthaben Fondsguthaben in einen anderen Fonds gehen die Garan- tien Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein ge- nannten genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbar- ten Rentenzahlungsbeginn vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informieren informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wo- chen Wochen nach Zugang der Information keine Entschei- dung Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Gutha- bens Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künfti- gen künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und übli- chen üblichen Zinserträgen erwarten er- warten lässt (z. B. Geldmarkt- fondsGeldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Ga- rantiezeitraums Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen InteresseInte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteil- wertAnteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzei- tende Laufzeitende des TeilfondsTeil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine An- lage Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Informati- on Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebo- tene angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfü- gung Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns ange- fordert werdenangefordert wer- den.

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Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingun- gen Bedingungen für die Hauptversicherung Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- fonds Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto- Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzu- legenaufzulegen, sondern son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garantieniveau Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neuen Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung Umschich- tung von bereits aufgebauten Fondsgutha- ben Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen verbleibt ein vorhandenes Fondsgutha- ben Fondsguthaben im ursprünglichen ur- sprünglichen Teilfonds bis zu dessen Lauf- zeitende Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des beste- henden bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die er- worbene erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprä- mien Investprämien wieder verstärkt an den Chancen des Kapital- markts teilhaben Kapitalmarkts teilha- ben können. Ihre Höchststandgarantien werden dadurch da- durch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gut- haben Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach un- serem unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird auto- matisch automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fondsguthaben Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Ab- rufAbruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsauswahl Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fonds- guthaben Fondsguthaben in einen anderen Fonds oder den Garantieteil dieser Versicherung (siehe 6.2 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Hauptversicherung) gehen die Garan- tien Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein ge- nannten genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbar- ten Rentenzahlungsbeginn vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informieren informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wo- chen Wochen nach Zugang der Information keine Entschei- dung Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Gutha- bens Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künfti- gen künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und übli- chen üblichen Zinserträgen erwarten er- warten lässt (z. B. Geldmarkt- fondsGeldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Ga- rantiezeitraums Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen InteresseInte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteil- wertAnteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzei- tende Laufzeitende des TeilfondsTeil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine An- lage Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Informati- on Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebo- tene angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfü- gung Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns ange- fordert werdenangefordert wer- den.

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Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Ga- rantien Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhandenen vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allge- meinen Bedingungen Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlauf- zeit Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungs- schein Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit diesem die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchst- standgarantie Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgarantien Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese plan- mäßigen Umschichtungen planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 8.2 der Allgemeinen Bedingun- gen Bedingungen für die Hauptversicherung Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefonds- konzepts Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Auflegung Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anla- gen Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS Flex- Pension FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teil- fonds Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto- Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzu- legenaufzulegen, sondern son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garantieniveau Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neuen neu- en Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsgutha- ben Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen verbleibt ver- bleibt ein vorhandenes Fondsgutha- ben Fondsguthaben im ursprünglichen ursprüngli- chen Teilfonds bis zu dessen Lauf- zeitende Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des beste- henden bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die er- worbene erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprä- mien Investprämien wieder verstärkt an den Chancen Chan- cen des Kapital- markts Kapitalmarkts teilhaben können. Ihre Höchststandgarantien Höchst- standgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gut- haben Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach un- serem unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird auto- matisch automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fondsguthaben Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Ab- rufAbruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsauswahl Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fonds- guthaben Fondsguthaben in einen anderen Fonds gehen die Garan- tien Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein ge- nannten genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbar- ten Rentenzahlungsbeginn vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informieren informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wo- chen Wochen nach Zugang der Information keine Entschei- dung Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Gutha- bens Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künfti- gen künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und übli- chen üblichen Zinserträgen erwarten er- warten lässt (z. B. Geldmarkt- fondsGeldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Ga- rantiezeitraums Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen InteresseInte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteil- wertAnteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzei- tende Laufzeitende des TeilfondsTeil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine An- lage Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Informati- on Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebo- tene angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfü- gung Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns ange- fordert werdenangefordert wer- den.

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