Common use of Funktionsweise Clause in Contracts

Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzulegen, son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neu- en Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen ver- bleibt ein vorhandenes Fondsguthaben im ursprüngli- chen Teilfonds bis zu dessen Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprämien wieder verstärkt an den Chan- cen des Kapitalmarkts teilhaben können. Ihre Höchst- standgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Abruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fondsguthaben in einen anderen Fonds gehen die Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wochen nach Zugang der Information keine Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen Zinserträgen er- warten lässt (z. B. Geldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Inte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzeitende des Teil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns angefordert wer- den.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung

Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 8.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzulegen, son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neu- en Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen ver- bleibt ein vorhandenes Fondsguthaben im ursprüngli- chen Teilfonds bis zu dessen Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprämien wieder verstärkt an den Chan- cen des Kapitalmarkts teilhaben können. Ihre Höchst- standgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Abruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fondsguthaben in einen anderen Fonds gehen die Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wochen nach Zugang der Information keine Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen Zinserträgen er- warten lässt (z. B. Geldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Inte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzeitende des Teil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns angefordert wer- den.

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Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Garantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhande- nen Investprämien (siehe 2.4 der Allgemeinen Bedin- gungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlaufzeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit die- sem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchststandga- rantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgaran- tien erhalten bleiben. Diese planmäßigen Umschich- tungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche- rung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Aufle- gung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anlagen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS FlexPension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teilfonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto-Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzulegen, son- dern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garan- tieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neu- en neuen Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung Umschich- tung von bereits aufgebauten Fondsguthaben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen ver- bleibt verbleibt ein vorhandenes Fondsguthaben im ursprüngli- chen ur- sprünglichen Teilfonds bis zu dessen Laufzeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des bestehenden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die erworbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprämien wieder verstärkt an den Chan- cen Chancen des Kapitalmarkts teilhaben teilha- ben können. Ihre Höchst- standgarantien Höchststandgarantien werden dadurch da- durch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gutha- ben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach unse- rem Schreiben keine Antwort erhalten, wird automa- tisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fonds- guthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen Abruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsaus- xxxx bzw. einer Übertragung von Fondsguthaben in einen anderen Fonds oder den Garantieteil dieser Versicherung (siehe 6.2 der Allgemeinen Bedingun- gen für die Hauptversicherung) gehen die Garantien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informie- ren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wochen nach Zugang der Information keine Entscheidung erhalten haben, wird die Investition des Guthabens aus dem Garantiefondskonzept und der künftigen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen Zinserträgen er- warten lässt (z. B. Geldmarktfonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garan- tiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS In- vestment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Inte- resse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen Anteilwert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzeitende des Teil- fonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine Anla- ge künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Information eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebotene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfügung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns angefordert wer- den.

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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Eine Fondsgebundene Rentenversicherung

Funktionsweise. Als Garantiefondskonzept wird der Garantiefonds DWS FlexPension SICAV angeboten. Der DWS FlexPension SICAV wird durch DWS Investment S.A. Luxemburg verwaltet und gemanagt. Der Garantiefonds selbst besteht aus mehreren Teil- fonds mit gestaffelten Laufzeiten. DWS Investment S.A. Luxemburg erteilt 2 Garantien. Bei der Kauf- preisgarantie wird garantiert, dass der Wert eines Anteils an einem Teilfonds zu dessen Ablauftermin mindestens so hoch ist wie sein ursprünglicher Kauf- preis. Bei der Höchststandgarantie wird der jemals höchste Kaufkurs an einem Höchststandstichtag zum Ablauftermin des Teilfonds garantiert. Die Garantien Ga- rantien beziehen sich somit nur auf die bei Ablauf vorhande- nen vorhandenen Investprämien (siehe 2.4 der Allgemeinen Bedin- gungen Allge- meinen Bedingungen für die Hauptversicherung) und nicht auf die im Versicherungsschein genannten höheren Prämien für die Hauptversicherung. Investitionen in das Garantiefondskonzept erfolgen in den Teilfonds mit der längst möglichen Restlaufzeit Restlauf- zeit dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein Versicherungs- schein genannten Rentenzahlungsbeginn liegt oder mit die- sem diesem zusammenfällt. Jährlich zum ersten Börsentag im Juli wird ein neuer Teilfonds aufgelegt. Immer dann, wenn ein neuer Teilfonds aufgelegt wird, dessen Ablauftermin vor dem im Versicherungsschein genannten Rentenzah- lungsbeginn liegt oder mit diesem zusammenfällt, schichten wir automatisch Ihr Fondsguthaben aus dem Teilfonds mit der nächst kürzeren Restlaufzeit in den neuen Teilfonds mit einer längeren Laufzeit um. Ein neuer Teilfonds wird so eingerichtet, dass er zum Zeitpunkt der Auflegung genau die Höchststandga- rantie Höchst- standgarantie des Vorhergehenden mit der nächst kürzeren Restlaufzeit fortsetzt, sodass bei jeder automatischen Umschichtung einmal erworbene Höchststandgaran- tien Höchststandgarantien erhalten bleiben. Diese planmäßigen Umschich- tungen plan- mäßigen Umschichtungen sind kein Shift oder Switch im Sinne von 9.2 der Allgemeinen Bedingungen Bedingun- gen für die Hauptversiche- rung Hauptversicherung und werden Ihnen nicht berechnet. Zur Sicherstellung dieser Garantien kann es auch über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich sein, dass Teilfonds nur mit einem geringen Anteil oder gar nicht in Aktien investiert sind. Dies kann sich nachteilig auf die Rendite des Garantiefondskonzepts Garantiefonds- konzepts auswirken. Wenn in den letzten 3 Monaten vor Aufle- gung Auflegung eines neuen Teilfonds abzusehen ist, dass der Investitionsgrad in aktienorientierte Anlagen Anla- gen für den neu aufgelegten Teilfonds bei Auflegung unter 50 % liegen würde, behält sich die DWS FlexPension Flex- Pension SICAV vor, den neu aufzulegenden Teilfonds Teil- fonds nicht mit dem Garantieniveau und dem Netto-Netto- Anteilwert des vorausgegangenen Teilfonds aufzulegenaufzu- legen, son- dern sondern mit einem neutralen Netto-Anteilwert und Garan- tieniveau Garantieniveau zum Laufzeitende. In diesem Fall werden nur die künftigen Investprämien in einen solchen neu- en neuen Teilfonds angelegt, jedoch auf eine Umschichtung von bereits aufgebauten Fondsguthaben Fondsgutha- ben in den neu aufgelegten Teilfonds verzichtet. Stattdessen ver- bleibt verbleibt ein vorhandenes Fondsguthaben Fondsgutha- ben im ursprüngli- chen ursprünglichen Teilfonds bis zu dessen Laufzeitende Lauf- zeitende bzw. bis ein geeigneter neuer Teilfonds aufgelegt wird, in den ein Umschichten des bestehenden beste- henden Fondsguthabens ohne Verzicht auf die erworbene er- worbene Höchststandgarantie möglich ist. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass Ihre neuen Investprämien Investprä- mien wieder verstärkt an den Chan- cen Chancen des Kapitalmarkts Kapital- markts teilhaben können. Ihre Höchst- standgarantien Höchststandgarantien werden dadurch nicht berührt. Kommt es auf diese Weise dazu, dass Sie das Fondsmaximum von 20 überschreiten, ist das Gutha- ben Gut- haben eines Ihrer Fonds in einen anderen von Ihnen geführten Fonds zu übertragen. Wir schreiben Sie dazu rechtzeitig an. Sollten wir 3 Wochen nach unse- rem un- serem Schreiben keine Antwort erhalten, wird automa- tisch auto- matisch der Fonds mit dem geringsten aktuellen Fonds- guthaben Fondsguthaben in den Garantiefonds übertragen. Die Garantien beziehen sich auf den 31. Dezember des Jahres, in dem der Teilfonds abläuft. Bei Tod der versicherten Person, bei einem vorzeitigen AbrufAb- ruf, einer Kündigung oder einer Änderung der Fondsaus- xxxx Fondsauswahl bzw. einer Übertragung von Fondsguthaben Fonds- guthaben in einen anderen Fonds gehen die Garantien Garan- tien verloren. Sofern Sie einen vom 1. Januar abweichenden Ren- tenzahlungsbeginn vereinbart haben, haben Sie die Möglichkeit, über die Anlage des im Garantiefonds- konzept befindlichen Guthabens und der laufenden Prämien für die Zeit zwischen dem 31. Dezember des Jahres vor dem im Versicherungsschein genannten ge- nannten Rentenzahlungsbeginn und dem vereinbarten Ren- tenzahlungsbeginn vereinbar- ten Rentenzahlungsbeginn neu zu entscheiden. Wir informie- ren informieren Sie dazu in Textform. Sollten wir 3 Wochen Wo- chen nach Zugang der Information keine Entscheidung Entschei- dung erhalten haben, wird die Investition des Guthabens Gutha- bens aus dem Garantiefondskonzept und der künftigen künfti- gen Prämien in einen Fonds veranlasst, der den Erhalt des Kapitals bei niedrigem Risiko und üblichen übli- chen Zinserträgen er- warten erwarten lässt (z. B. GeldmarktfondsGeldmarkt- fonds). Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garan- tiezeitraums Ga- rantiezeitraums die Wertentwicklung eines Teilfonds negativ beeinflussen, können sich dessen Garantien um die Beträge ermäßigen, die diese Differenz ein- schließlich entgangener markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmachen. Ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS In- vestment Investment S.A. Luxemburg ist nur möglich, wenn dies im Interesse der Anteilinhaber, im öffentlichen Inte- resseInteresse, zum Schutz der Investmentgesellschaft oder der Anteilinhaber erforderlich ist. Ein Rückkauf erfolgt in diesen Fällen zum tagesaktuellen AnteilwertAnteil- wert, der nicht den Garantiewerten entsprechen muss, es sei denn der Rückkauf erfolgt zum Laufzeitende Laufzei- tende des Teil- fondsTeilfonds. Erfolgt ein Rückkauf von Fondsanteilen durch die DWS Investment S.A. Luxemburg oder ist eine Anla- ge An- lage künftiger Prämien in das Garantiefondskonzept nicht mehr möglich, werden Sie hierüber und über den Zeitpunkt der notwendigen Änderung der Anla- gestrategie in Textform informiert. Dabei wird Ihnen als Ersatz ein Fonds aus dem dann aktuellen Fonds- angebot angeboten, der mit dem Garantiefondskon- zept am ehesten vergleichbar ist. Treffen Sie nicht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Information Informati- on eine abweichende Anlageentscheidung innerhalb der dann aktuellen Fondsauswahl, gilt der angebotene angebo- tene Fonds als ausgewählt. Aktuelle Informationen über die Garantien und die Anlagepolitik werden von DWS Investment S.A. Lu- xemburg im Internet unter xxx.xxx.xx zur Verfügung Verfü- gung gestellt. Weitergehende Informationen, wie z. B. der Verkaufsprospekt, können über uns angefordert wer- denange- fordert werden.

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