Beschwerden. Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung, die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, X-00000 Xxxx, Xxxxxxxxxxx) oder die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA, Bereich Versicherungsaufsicht, Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0, X-0000 Xxxx) gerichtet werden. Des Weiteren ist der Versicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn er mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollte. Eine entsprechende Beschwerde müsste vom Versicherungsnehmer an die unten aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenfrei, das Recht zum Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt. Versicherungsombudsmann e.V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx, Xxxxxxxxxxx Tel.: +49 (0)1804/22 44 24 Fax: +49 (0)1804/22 44 25 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Markel MITTEILUNG NACH §§ 16 FF VERSVG ÜBER DIE FOLGEN EINER VERLETZUNG DER GESETZLICHEN ANZEIGEPFLICHT Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Grundlage unseres Angebots sind die von Ihnen gemachten Angaben. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten beziehungsweise beantwortet haben. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder gemacht haben. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Beschwerden. Meldung von Problemen zwischen Ihnen und PayPal bezüglich unserer Dienstleistungen Wenn Sie mit dem Ergebnis des Beschwerdeverfahrens nicht zufrieden sind ...
Beschwerden. Bei Beschwerden können Sie sich an die für uns zuständige Aufsichtsbehörde wenden: BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Telefon: +00 (0)000 0000 0000 Telefax: +00 (0)000 0000 0000 Website: xxx.xxxxx.xx, E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Markel MITTEILUNG NACH § 19 ABSATZ 5 VVG ÜBER DIE FOLGEN EINER VERLETZUNG DER GESETZLICHEN ANZEIGEPFLICHT Sehr geehrte Xxxxxx, sehr geehrter Kunde, Grundlage unseres Angebots sind die von Ihnen gemachten Angaben. Dafür ist es notwendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, beziehungsweise beantwortet haben. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen oder gemacht haben. Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.
Beschwerden. Beschwerden können an den Versicherer, das Commissariat aux Assurances (CAA), den Insurance Ombudsman ACA, die österreichische Finanzmarktaufsicht, die Bundes- anstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder den Versicherungsombudsmann e.V. gerichtet werden. Als Versicherer mit Sitz in Luxemburg unterliegt die Hiscox SA der umfassenden Aufsicht durch die Versicherungsaufsicht des Großherzogtums Luxemburg, dem Commissariat aux Assurances (CAA). Commissariat aux Assurances 0, xxxxxxxxx Xxxxxx XX, 1840 Luxembourg Großherzogtum Luxembourg Tel.: +35222 / 6911 - 1 Fax: +35222 / 6910 E-Mail: xxx@xxx.xx Verbrauchern steht zudem die Möglichkeit offen, Beschwerden auch in deutscher Sprache an den Insurance Ombudsman in Luxemburg zu richten. Insurance Ombudsman ACA 00, xxx Xxxxxx 0000 Xxxxxxxxxx Phone: +35244 / 2144 - 1 Fax: +35244 / 0289 E-Mail: xxxxxxxxx@xxx.xx Beschwerden können zudem auch an die österreichische Finanzmarktaufsicht gerichtet werden. Finanzmarktaufsicht Xxxx-Xxxxxx-Xxxxx 0 0000 Xxxx Tel.: +431 / 24959 - 0 Fax.: +431 / 24959 - 5499 Für die deutsche Niederlassung der Hiscox SA ist ergänzend auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000 00000 Xxxx Tel.: 0228 / 4108 - 1394 Fax: 0228 / 4108 - 1550 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxx.xx Des Weiteren ist der Versicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e. V. Damit ist für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollte. Eine entsprechende Be- schwerde müsste vom Versicherungsnehmer an die nachstehend aufgeführte Adresse gerichtet werden. Das Verfahren ist für den Versicherungsnehmer kostenfrei und das Recht zum Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs bleibt davon unberührt. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxx Tel.: 0800 / 369 - 6000 +4930 / 206058 - 99 (aus dem Ausland) Fax: 0800 / 369 - 9000 +4930 / 206058 - 98 (aus dem Ausland) E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx 00X, Xxxxxx X.X. Xxxxxxx, L-1855 Luxemburg eingetragen im „Xxxxxxxx xx Xxxxxxxx xx xxx Xxxxxxxxx“ (XXX) xxx Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxx, unter der Nummer B217018 Der vorliegende Versicherungsvertrag wird abgeschlossen über folgende Niederlassung: Hiscox SA, Niederlassung für die Bundesrepublik Deutschland Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx einge...
Beschwerden. Sollte es für Sie einmal Grund zur Unzu- friedenheit geben, wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Ihre Bank wird Ihr Anliegen unvoreingenommen prüfen. Lässt sich eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung nicht finden, haben Sie vielfach die Mög- lichkeit, über die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes der Deutschen Volks- banken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR), xxx.xxx.xx, ein Ombudsmann-Verfahren einzuleiten oder sich an die Deutsche Bun- desbank zu wenden. Bei Streitigkeiten mit einer privaten Bausparkasse (wie zum Bei- spiel der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG) steht Ihnen zusätzlich das Ombudsverfahren beim Verband der Privaten Bausparkassen zur Verfügung (www.schlichtungsstelle- xxxxxxxxx.xx). Ein solches außergerichtli- ches Schlichtungsverfahren ist für Sie kos- tenlos. Weitergehende Informationen kön- nen Sie der Ihnen zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Information entnehmen. Bei Streitigkeiten mit einem Versicherungs- unternehmen (wie zum Beispiel der R+V Lebensversicherung AG) steht Ihnen zu- sätzlich das Ombudsverfahren der Versi- cherungswirtschaft zur Verfügung. Siehe hierzu Ziffer 5.
Beschwerden. 9.5.4 Falls Sie eine Beschwerde haben sollten, ste- hen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir werden alles tun, um Sie zufrieden zu stellen. Sollte uns dies nicht gelingen, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden, die Bundesanstalt für Fi- nanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000, 00000 Xxxx. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versiche- rungsombudsmann e. V. Damit ist für Sie als beson- derer Service die Möglichkeit eröffnet, den unabhän- gigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu nehmen, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten. Sie müssen die Be- schwerde innerhalb von 8 Wochen einreichen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Versicherungsombudsmann e. V. Xxxxxxxx 000000, 00000 Xxxxxx Tel.: 01804/224424 (0,24 Euro/Gespräch) Fax: 01804/224425 E-Mail: xxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xx Die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erfolgt bei An- tragstellung.
Beschwerden. Allgemeine Beschwerden hinsichtlich der Aktivitäten der Gesellschaft oder Beschwerden in Bezug auf den Verwaltungsrat können direkt an die Gesellschaft gerichtet oder an xxxxxxxxxx.xx-xx@xxx.xxx gesendet werden. Beschwerden hinsichtlich der Verwaltungsgesellschaft oder ihrer beauftragten Stellen können direkt an die Verwaltungsgesellschaft gerichtet oder an xxxxxxxxxx.xx-xx@xxx.xxx gesendet werden. Angaben zu internen Beschwerdemanagementverfahren der Verwaltungsgesellschaft sind auf Anfrage per E-Mail oder postalische Anschrift erhältlich. Bei Beschwerden zu den von einer Vertriebsstelle, einer Untervertriebsstelle, einem Finanzintermediär oder einem Vermittler erbrachten Dienstleistungen werden die Anteilsinhaber gebeten, sich mit der jeweiligen Vertriebsstelle, der jeweiligen Untervertriebsstelle, dem jeweiligen Finanzintermediär oder Vermittler in Verbindung zu setzen, wenn sie zusätzliche Informationen über etwaige Rechte benötigen, die ihnen aufgrund der Beziehung zu der Vertriebsstelle, der Untervertriebsstelle, dem Finanzintermediär oder Vermittler zustehen.
Beschwerden. Beschwerden können an den Versicherer, dessen Vertragsverwaltung und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, Sektor Versicherungsaufsicht, Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx) gerichtet werden.
Beschwerden. Allfällige Beschwerden können bei der Versicherungsge- sellschaft oder der italienischen Versicherungsaufsichtsbe- hörde (IVASS) unter Befolgung nachstehender Anweisun- gen eingereicht werden. sind die Beschwerden zu richten, die das Vertragsverhält- nis betreffen, insbesondere in Bezug auf die Haftungs- zuweisung, die tatsächliche Leistungserbringung, die Bezifferung und Auszahlung der geschuldeten Beträge an den Anspruchsberechtigten oder die Schadenfälle. Die Beschwerden müssen folgende Angaben enthal- ten: Vor- und Zuname und Wohnsitz des Beschwerde- führers; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versi- cherungsvermittlers oder der Personen, deren Tätigkeit beanstandet wird, kurze Beschreibung des Beschwer- degrundes und alle Unterlagen, die zur umfassenden Beschreibung des Sachverhalts und der entsprechen- den Umstände nützlich sind. Die Versicherungsgesellschaft muss innerhalb 45 Tagen nach Erhalt der Beschwerde an die vom Beschwerde- führer genannte Adresse antworten. Die Beschwerden müssen schriftlich, per Post, Fax oder E-Mail, gesendet werden an: Ebenso besteht die Möglichkeit, die Beschwerde über den Abschnitt Kontakt der Website www. xxxxxx-xxxxxxx.xx einzureichen. sind Beschwerden zu richten: - die die Feststellung der Einhaltung der Bestimmun- gen des Versicherungskodex, der entsprechenden Durchführungsbestimmungen und des Verbraucher- schutzgesetzes (über den Fernvertrieb von Finanz- dienstleistungen an den Verbraucher) durch die Ver- sicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, die Versicherungsvermittler und die Versicherungs- sachverständigen zum Gegenstand haben; - in den Fällen, in denen der Antragsteller mit dem Er- gebnis der an den Versicherer gerichteten Beschwer- den unzufrieden ist oder innerhalb von 45 Tagen keine Antwort vom Versicherer erhält. An die IVASS gerichtete Beschwerden müssen folgende Angaben enthalten: Vorname, Nachname und Adresse des Beschwerdeführers sowie eine evtl. Telefonnummer; Name der Versicherungsgesellschaft, des Versicherungs- vermittlers oder des Sachverständigen, deren Tätigkeit beanstandet wird; kurze und erschöpfende Beschreibung des Beschwerdegrundes; eine Kopie der bei der Versiche- rungsgesellschaft eingereichten Beschwerde und Kopie ihrer etwaigen Antwort, jeweils bei ausbleibender Ant- wort innerhalb 45 Tagen und nicht als zufriedenstellend angesehener Antwort; sowie sämtliche Unterlagen, die zur genauen Schilderung der Umstände beitragen. Zur Einreichung der Beschwerde bei der IVASS kann d...
Beschwerden. Eine Beschwerde besteht aus einer detaillierten Beschreibung und wird per Fax oder Brief an die WH Geschäftsführung gerichtet. WH bestätigt den Erhalt der Beschwerde innerhalb von zehn Arbeitstagen und fragt unter Umständen nach weiteren Informationen, falls dies für das Verfassen der Rückantwort nötig erscheint. Nach der Bestätigung des Eingangs der Beschwerde erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine Antwort, sofern Sie die von WH nachgefragten Informationen geliefert haben. Sollten Sie die Antwort nicht als zufriedenstellend erachten, dann können Sie ein Verfahren zur außergerichtlichen Schlichtung bei der C.S.S.F. einleiten, dessen Details Sie auf xxx.xxxx.xx finden.