Common use of Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags Clause in Contracts

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie die Pauschalen für die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem zwölften Monatsbeitrag.

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Samples: www.clever-fit.com, fitnesssaarland.de

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen (zusammen: „Gesamtpreis“) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung jährliche Zahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag die monatlichen Mitgliedsbeiträge in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten bzw. zum 15. eines jeden Monats für den jeweiligen Kalendermonat (TeilleistungszeitraumTeilzahlungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr Pauschalen für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der dem ersten Beitragszahlung Monatsbeitrag an das Studio zu erbringen. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem zwölften Monatsbeitragleisten.

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Samples: www.clever-fit.com

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag Die vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeiträge sowie die Pauschalen für das Startpaket und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen (zusammen: „Gesamtpreis“) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung Gesamtpreis jährlich im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge ist dieser binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung bzw. spätestens zwei Wochen nach Beginn des jeweiligen Folgejahres an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung jährliche Zahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag die monatlichen Mitgliedsbeiträge in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) zu zahlen. Die Gebühr Zahlung erfolgt per Lastschrifteinzug vom Konto. Die Pauschalen für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der dem ersten Beitragszahlung Monatsbeitrag an das Studio zu erbringen. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem zwölften Monatsbeitragleisten.

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Samples: www.freedom-fitness.de

Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags. Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag sowie Mitgliedsbeitrag, die Pauschalen für die Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie für Verwaltungs- und Serviceleistungen entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung. Sofern mit dem Mitglied vereinbart wird, dass der Mitgliedsbeitrag als Einmalzahlung im Voraus zu erbringen ist, sind die Beiträge Beträge binnen einer Frist von sieben Tagen ab Vertragsunterzeichnung an das Studio zu leisten. Ist keine Einmalzahlung vereinbart, ist das Mitglied berechtigt, den Mitgliedsbeitrag in zwölf gleichen monatlichen Raten an das Studio zu erbringen. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind dann jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) bzw. spätestens zum dritten eines Monats zu zahlen. Die Gebühr für das Zutrittsmedium sowie die Verwaltungspauschale Verwaltung und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sind in einem solchen Fall zugleich mit der ersten Beitragszahlung an das Studio zu erbringen. Die Servicepauschale für das erste Vertragshalbjahr wird zugleich mit dem sechsten Monatsbeitrag zur Zahlung fällig, die Servicepauschale für das zweite Vertragshalbjahr mit dem zwölften Monatsbeitrag.

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Samples: fitness-m-one.de