Mitgliedsbeiträge Musterklauseln

Mitgliedsbeiträge a) Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere die Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebots, des Nassbereichs - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die vom Club angebotenen Zusatzleistungen (z. B. Gastronomie, Getränke, Diagnostik, Umkleideschränke, Spa, Parken, Handtücher, Personal Training, speziell ausgewiesene Kurs- und Trainingsformate sowie weitere Leistungen). Schließt der Kunde einen Vertrag über die angebotenen Zusatzleistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wurde von der Mitgliederversammlung beschlossen und sind seit dem letzten Tätigkeitsbericht stabil geblieben. Die kostenfreie Mitgliedschaft von Altmitgliedern (mehr als 45 Jahre Mitgliedschaft) wurde mit der Satzungsänderung 2019 abgeschafft, wobei „Besitzstandsschutz“ gewährt wurde. Die Mitgliedsbeiträge betrugen im Berichtszeitraum: Ordentliche Mitglieder 60,- € Ordentliche Mitglieder in Ausbildung bzw. im Vorbereitungsdienst (z.B. Praktikanten, Auszubildende, Studenten, Inspektoranwärter oder Referendare) 30,- € Fördermitglieder 120,- € Ehrenmitglieder kostenfrei Die Beiträge sind fällig bis zum 31.3. eines Jahres. Die Zahlungsmoral der Mitglieder ist als relativ gut zu bezeichnen; es bestehen Außenstände in nur geringem Umfang. Zu 85% der Beiträge werden mittels Lastschriftverfahren/ Sammelliste BDVI (s.u.) eingezogen bzw. werden überwiesen. Die Beiträge der Mitglieder, die gleichzeitig Mitglied im BDVI (Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure) sind, werden direkt vom BDVI getragen. Nach einer Vereinbarung zur Mitgliederverwaltung zwischen DVW e.V. und BDVI aus dem Jahr 2003 sind die Mitglieder des BDVI - mit Ausnahme der Fördermitglieder - automatisch auch Mitglieder des jeweiligen DVW- Landesvereins (korporierte Mitglieder). Der BDVI übernimmt für seine Mitglieder die Beitragszahlungen (Inkassorisiko liegt beim BDVI). Der BDVI ist aufgrund des bei ihm liegenden Inkassorisikos berechtigt, von der Jahresgesamtabrechnung der DVW-Landesvereine (an den BDVI) einen Abschlag in Höhe von pauschal 5 % vorzunehmen. Die Mitglieder erhalten im Rahmen ihres Mitgliedsbeitrags als wesentlichen Bestandteil der Vereinsleistung die vom DVW-Bund als Herausgeber im Wissner- Verlag publizierte zfv – Zeitschrift für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement (seit 1871, sechs Mal im Jahr, Auflage rd. 8000); diesem Tätigkeitsbericht wird nach 10 Jahren erneut ein Beispielexemplar beigefügt. Die Finanzierung der zfv erfolgt über die Zahlung eines Beitrags an den DVW e.V. je Mitglied. Die bundesweit bedeutendste Veranstaltung des DVW ist die jährlich im September bzw. Oktober an wechselnden deutschen Messe-Standorten vom DVW e.V. veranstaltete INTERGEO. Hierbei handelt es sich um eine Kongressmesse (ca. 1.300 Kongressteilnehmer, ca. 19.000 Messebesucher aus 100 Ländern, über 640 Fachaussteller aus 40 Ländern). Die INTERGEO ist weltweit die größte Veranstaltung und Kommunikationsplattform im Bereich Geodäsie, Geoinformation und La...
Mitgliedsbeiträge. 3.4.1. Xxxxx Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten
Mitgliedsbeiträge a) Membership fees are charged for the usual services of a fitness contract, in particular the use of the equipment, the standard offering of group exercise classes, the wet area - regardless of the actual use by the member. The membership fee does not include additional services offered by the Club (e.g., catering, beverages, diagnostics, lockers, spa, parking, towels, personal training, specially designated course and training formats and other services). If the customer concludes a contract for the additional services offered, this contract does not become part of the main contract.
Mitgliedsbeiträge b) Mitgliedsbeiträge werden für die Nutzung des iChange-Coachings und die App - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind andere von Holmes Place angebotenen Leistungen (z. B. Nutzung der Holmes Place Fitness-Clubs). Schließt der Kunde einen Vertrag über andere Leistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil der iChange- Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeiträge. Xxxxx das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. 1
Mitgliedsbeiträge. Alle monatlichen Beiträge sind zum 1. des Monats im Voraus fällig. Für die fristgerechte Zahlung ist der Kunde verantwortlich. Die Mitgliedsbeiträge zieht MEGA SPORTS mit der SEPA-Lastschrift zum Fälligkeitstag, jeweils zum 1. eines Monats ein. Die Anmeldegebühr und der anteilige Beitrag ab Trainingsbeginn bis zum Vertragsbeginn sind sofort in bar / EC-Karte zu bezahlen bzw. werden beim ersten Lastschrifteinzug erhoben. Xxxxx das Mitglied in Zahlungsrückstand, ist MEGA SPORTS berechtigt, den Zutritt zu verweigern. Ebenfalls ist MEGA SPORTS in diesem Fall berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden. Der Beitrag ist jedoch trotzdem fällig. Bei Mahnungen und Rücklastschriften ist die MEGA SPORTS berechtigt, Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu erheben. MEGA SPORTS ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag anzupassen. Mehrwertsteuererhöhungen nach Vertragsabschluss gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Mandatsreferenz-Nummer wird dem Kunden gesondert mitgeteilt. Die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift wird auf einen Tag verkürzt. Bei Zahlungsrückständen behält sich MEGA SPORTS vor, ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Rechtsverfolgungskosten (insbesondere Gerichtskosten, Kosten der Vollstreckungsorgane, Ermittlungskosten etc.) sind dann vom Kunden zu ersetzen.
Mitgliedsbeiträge. (1) Die Höhe der regelmäßigen Beiträge, der Aufnahmegebühr, der Umlage sowie ihre Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Mitgliedsbeiträge. (1) Bei den Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Pauschalbeträge. Das Mitglied ist demnach verpflichtet FTC die Mitgliedsbeiträge entsprechend der Vertragsvereinbarungen im Anmeldeformular unabhängig davon zu zahlen, ob er die Serviceleistungen tatsächlich in Anspruch genommen hat. Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich bis zum dritten Tage des Monats, für welchen der Beitrag bestimmt ist und damit im Voraus zu zahlen. FTC stellt dem Mitglied für die gezahlten Mitgliedsbeiträge und alle anderen Zahlungen, zu denen das Mitglied gemäß dieser Vereinbarung verpflichtet ist, eine Rechnung aus. Vorbehaltlich sämtlicher anderer Rechte und Ansprüche im Verzugsfall werden verspätete Zahlungen mit Zinsen in Höhe von 1% pro Monat ab dem 15. Verzugstag verzinst.
Mitgliedsbeiträge. Der Jahresbeitrag wird über Lastschriftverfahren eingezogen und beträgt derzeit für: