Mitgliedsbeiträge a) Mitgliedsbeiträge werden für die üblichen Leistungen eines Fitnessvertrages, insbesondere die Nutzung der Geräte, des normalen Kursangebots, des Nassbereichs - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind die vom Club angebotenen Zusatzleistungen (z. B. Gastronomie, Getränke, Diagnostik, Umkleideschränke, Spa, Parken, Handtücher, Personal Training, speziell ausgewiesene Kurs- und Trainingsformate sowie weitere Leistungen). Schließt der Kunde einen Vertrag über die angebotenen Zusatzleistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil des Hauptvertrages.
b) Die im Mitgliedsvertrag ausgewiesene Erstzahlung wird mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrages fällig; Mitgliedsbeiträge sind monatlich, 2-wöchentlich oder wöchentlich im Voraus zu zahlen und werden ausschließlich per SEPA-Einzugsermächtigungsverfahren von einem Girokonto eingezogen. Holmes Place ist dabei berechtigt, die Zahlungsabwicklung Für die Zusatzleistung „Personal Training“ wird ein Vertrag zwischen dem Kunden und Holmes Place abgeschlossen. Diese Serviceleistung ist clubgebunden und nicht auf andere Clubs übertragbar.
a) Es gibt Personal Training-Produkte in Form eines Paketes und eines Abonnements. Um die Trainingsoptimierung, bzw. Leistungsoptimierung und -erhalt des Kunden zu gewährleisten, wird bei einem Paket von einer Gültigkeitszeit in Wochen ausgegangen, die der Anzahl der Trainingseinheiten entspricht (z.B. 4er-Paket = 4 Wochen).
b) Das Abonnement hat je nach Xxxx des Mitglieds eine Mindestlaufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Innerhalb dieser Mindestlaufzeit ist das Abonnement nicht ordentlich kündbar. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit und ist ab diesem Zeitpunkt jederzeit mit einer Frist zum Monatsende kündbar. Falls nicht anderes im Zusatzvertrag aufgeführt, gilt beim VIP-Abonnement die Mindestlaufzeit von 3 Monaten.
c) Die Verfügbarkeit bestimmter Trainer kann nicht immer gewährleistet werden. Die Trainerwahl erfolgt durch Terminabsprache mit einem Trainer.
d) Das Mitglied hat einen Personal-Training-Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen. Erfolgt die Absage kurzfristiger, gilt das Personal Training als wahrgenommen.
e) Urlaubszeiten (= Abwesenheit von bis zu 4 Wochen) sind mit Holmes Place und dem Trainer abzustimmen. Wegen Urlaubszeiten oder sonstigen Gründen nicht wahrgenommene Trainingseinheiten müssen innerhalb der Gültigkeits- bzw....
Mitgliedsbeiträge. Von den Mitgliedern werden Beiträge pro Grundstück/ Parzelle erhoben. Garteneigner oder Pächter, die mehrere Grundstücke mit Wasser und/oder Stromanschluss nutzen, zahlen einen Beitrag als Mitgliedsbeitrag und für die weiteren Grundstücke den gleichen Betrag als Umlagegebühr. Die Höhe des Jahresbeitrages und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden. §6 Jedes Mitglied ist berechtigt sich aktiv am Vereinsleben zu beteiligen, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die vereinseigenen- und Gemeinschaftseinrichtungen zu nutzen. §7 Jedes Mitglied ist verpflichtet, -diese Satzung einzuhalten und sich nach diesen Grundsätzen innerhalb des Vereins gärtnerisch und im Sinne der Landschaftspflege und des Naturschutzes zu betätigen -Beschlüsse des Vereins anzuerkennen und aktiv für deren Erfüllung mit zu wirken -Mitgliedsbeiträge, Umlagen sowie andere finanzielle Verpflichtungen, die sich aus der Nutzung einer Gartengrundstücks ergeben innerhalb eines Monats nach Aufforderung zu entrichten. -die von der Mitgliederversammlung beschlossenen Gemeinschaftsleistungen zu erbringen. Für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit ist der von der Mitgliederversammlung beschlossene Ersatzbetrag zu entrichten. – Bauliche Veränderungen auf den Eigentums- und Pachtgrundstücken bedürfen auf der Grundlage der Thüringer Bauordnung einer Baugenehmigung durch das Bauamt der Stadt Langewiesen und den zuständigen Behörden des Landratsamtes des Ilm Kreises in Arnstadt. Bei geplanten Baumaßnahmen in den Pachtgrundstücken ist vorher auch die Zustimmung des Vorstandes des Gartenvereins, als zuständigen Unterverpächter, einzuholen. - Baumaßnahmen in privaten Grundstücken sind dem Vorstand zur Kenntnis zu geben um überprüfen zu können ob dadurch Gemeinschaftseigentum (Versorgungsleitungen für Strom und Wasser) nicht gefährdet werden. -Die Gartenanlagenordnung ist einzuhalten. §8 Die Organe des Vereins sind: -Die Mitgliederversammlung -der Vorstand -die Kassenprüfer Der Vorstand des Vereins besteht aus 7 Personen, - dem Vorsitzenden - dem Stellvertretenden Vorsitzenden -dem Schatzmeister und bis zu weiteren 4 Mitgliedern, die mit konkreten Aufgaben betraut werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. In Kassengeschäften erfolgt die Vertretung des Vereins gemeinschaftlich ...
Mitgliedsbeiträge. Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und vom Konto des Mitglieds eingezogen. Anfallende Zusatzbeträge werden zum Vertragsbeginn fällig. - Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 5€ fällig. - Für die Erstausgabe und jede weitere Neuausgabe des Zugangsmediums wegen schuldhaftem Verlust oder Beschädigung fällt eine Verwaltungspauschale an. Im Falle einer Neuausgabe entspricht die Höhe dieser Verwaltungspauschale dem Betrag, welcher zum Zeitpunkt der Neuausgabe für eine Erstausgabe fällig werden würde. - Zusätzliche Produkte und Leistungen von Momentum, die nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden. Bei Buchungen von Kursen/Workshops/Seminaren/Präventionskursen gelten deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. - Für den Fall, dass die gesetzliche Umsatzsteuer erhöht wird, steht MOMENTUM das Recht zu den vereinbarten Mitgliedsbeitrag entsprechend anzupassen. Die Ausübung dieses Preisanpassungsrechts wird durch Erklärung in Text- oder Schriftform ausgeübt. Wobei die Preiserhöhung ab dem Monat wirksam ist, der auf den Monat folgt, dem dem die Erklärung zugegangen ist. Ermäßigt sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, dann ermäßigt sich der Mitgliedsbeitrag entsprechend. - Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach Vorankündigung zum nächsten Monat.
Mitgliedsbeiträge. Erträgnisse aus Veranstaltungen und sonstigen vereinseigenen Aktivitäten
Mitgliedsbeiträge. Es wird vereinbart, dass Beiträge zu Mitgliedschaften in Verbänden und Organisationen im Vereinbarungszeitraum in angemessenem Umfang berücksichtigt und mit einer Pauschale abgegolten wird. Es ergibt sich folgende Pauschale pro Beh./Kal.Tag:
Mitgliedsbeiträge. Mitgliedsbeiträge werden für die Nutzung des iChange-Coachings und die App - unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme durch das Mitglied - erhoben. Im Mitgliedsbeitrag nicht inbegriffen sind andere von Holmes Place angebotenen Leistungen (z. B. Nutzung der Holmes Place Fitness-Clubs). Schließt der Kunde einen Vertrag über andere Leistungen, wird dieser Vertrag nicht Bestandteil der iChange- Mitgliedschaft.
Mitgliedsbeiträge. Die Mitgliedsunternehmen sind zur Zahlung von Beiträgen verpflichtet. Die Höhe und Ausnahmen regelt die Beitragsordnung. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Beitragsordnung gilt bis zu einer erneuten Beschlussfassung durch wheasy. Näheres regelt die Beitragsordnung.
Mitgliedsbeiträge. Der Jahresbeitrag wird über Lastschriftverfahren eingezogen und beträgt derzeit für:
a) Aktive Mitglieder, Erwachsene: 20,00 Euro
b) Jugendliche, von 14 bis 18 Jahren: 10,00 Euro
c) Kinder, von 6 bis 14 Jahren: 5,00 Euro
d) Fördermitglieder: 15,00 Euro
e) Arbeitseinsatz-Kaution für 2 Arbeitseinsätze: 20,00 Euro Die aktuellen, vom geschäftsführenden Narrenrat festgelegten, Mitgliedsbeiträge gelten bis zur nächsten Änderung durch den geschäftsführenden Narrenrat. Eine Änderung wird frühestens zum nächsten Geschäftsjahr wirksam.
Mitgliedsbeiträge. Ein gegebenenfalls anfallender Teilbetrag ab dem Zutrittsdatum bis zum Mitgliedschaftsbeginn wird bei der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Die vereinbarten monatlichen Beiträge werden jeweils zum vereinbarten Abbuchungstermin im Voraus fällig. Die Verwaltungspauschale, Kartengebühr und Bearbeitungsgebühr in Höhe von insgesamt 19,90€ sind bei Mitgliedsabschluss mit dem ersten Beitrag einmalig zur Zahlung fällig. Im Quartal wird eine Servicepauschale u.a. für Instandhaltung von 9,99 € erhoben. Xxxxx das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden alle Beiträge bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort zur Zahlung fällig. Ändert sich der derzeit gesetzliche Mehrwertsteuersatz so ändert sich auch der mtl. Beitrag hierdurch entsprechend.
Mitgliedsbeiträge. Subventionen und Spenden.