Garantie/Abrechnung Musterklauseln
Garantie/Abrechnung. Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu EUR 12.700,–. Der Versicherer übernimmt namens und im Auftrag des Karteninhabers/der mitversicherten Personen die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenversicherer oder Dritten übernommen werden, sind sie vom Karteninhaber/den versicherten Personen binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurückzuzahlen.
Garantie/Abrechnung. 128 274 910 (Fassung Jan. 2012) – (V4) Deutscher Sparkassenverlag Urheberrechtlich geschützt Der Versicherer gibt gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahmegarantie bis zu 12.700,– EUR. Der Versicherer über- nimmt namens und im Auftrag des Karteninhabers/der mitversicherten Per- sonen die Abrechnung mit dem Krankenversicherer bzw. sonstigen Dritten, die zur Kostentragung der stationären Behandlung verpflichtet sind. Soweit die vom Versicherer verauslagten Beträge nicht von einem Krankenver- sicherer oder Dritten übernommen werden, sind sie vom Karteninhaber/den versicherten Personen binnen eines Monats nach Rechnungsstellung an den Versicherer zurückzuzahlen.
