Krankenhausaufenthalt. Bei stationärer Behandlung der versicherten Person in einem Krankenhaus erbringt die Notrufzentrale folgende Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Erkrankt oder erleidet die versicherte Person einen Unfall und wird sie deswegen in einem Krankenhaus stationär behandelt, erbringt R+V nachstehende Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Wird die versicherte Person in einem Krankenhaus stationär behandelt, erbringt der Versicherer die nachstehenden Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Erkrankt oder erleidet die versicherte Person einen Unfall und wird sie deswegen in einem Krankenhaus stationär behandelt, erbringt der Versicherer nachstehende Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Jede von einem Arzt infolge einer Krankheit oder eines Unfalls verordnete und durch einen Bericht über den Krankenhausaufenthalt nachgewiesene stationäre Aufnahme einer versicherten Person in einem Klinikzentrum (Krankenhaus oder Klinikum) mit einer Mindestdauer von einer Nacht.
Krankenhausaufenthalt. Erkrankt der Versicherte oder erleidet er einen Unfall und wird er deswegen in einem Krankenhaus stationär behandelt, - stellt die 24 Stunden-Notrufzentrale über einen von ihr beauftragten Arzt den Kontakt zum jeweiligen Hausarzt und den behandelnden Ärzten vor Ort her, - sorgt während des Krankenhausaufenthaltes der beauftragte Arzt für die Übermittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten; - informiert die 24 Stunden-Notrufzentrale auf Wunsch des Versicherten die Angehörigen.
Krankenhausaufenthalt. Wird die versicherte Person wegen einer Krankheit oder der Folgen eines Unfalles in einem Krankenhaus stationär behandelt, erbringt die HanseMerkur nachstehende Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Die folgenden Leistungen gelten nur für Personen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Krankenhausaufenthalt. Erkrankt oder verunfallt die versicherte Person nach Antritt der Reise (nicht Wohnsitz der versicherten Personen), erbringt die Union Reiseversicherung AG bei stationärer Behandlung folgende Leistungen:
Krankenhausaufenthalt. Der Krankenhausaufenthalt ist jeder medizinisch notwendige Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in einer öffentlichen oder privaten Krankenanstalt, die über ausreichende diagnostische und therapeutische Mittel verfügt und in der im Verlaufe der Heilbehandlung nur wissenschaftlich erwiesene Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Anwendung kommen. Nicht als Krankenhausaufenthalt gelten: • Aufenthalte in einer Krankenanstalt für die Pflege und Behandlung eines genetischen Defekts • Aufenthalte in einer Krankenanstalt, in der ebenfalls Heilverfahren praktiziert werden oder die auch Genesende aufnimmt, insbesondere Genesungsstätten, Sanatorien, Nervenheilanstalten, Kuranstalten, Gesundheits- und Fitnesseinrichtungen oder vergleichbare Einrichtungen CAVieParticuliersW012017DE • Aufenthalte in einer Krankenanstalt über 90 Tage hinaus während der gesamten Laufzeit dieser Versicherung, unabhängig davon, ob diese direkt aufeinander folgen, wegen Pflege auf Grund einer Tuberkuloseerkrankung und deren Behandlung, einer Geisteskrankheit oder vergleichbarer Leiden • Aufenthalte in einer Krankenanstalt aus beliebigem Grunde mit einer Dauer von mehr als 180 aufeinander oder nicht aufeinander folgender Tage • Aufenthalte in einer Krankenanstalt, sobald die Heilbehandlung diesen stationären Aufenthalt aus medizinischer Sicht nicht mehr notwendig macht oder sobald die Pflege, Obhut oder Fürsorge, die auf Grund der Bewegungsunfähigkeit oder der Geisteskrankheit des Versicherten notwendig werden, auf Grund der medizinischen Befunde die Vorgehensweise der Xxxx sind. • Anwesenheitstage in Krankenanstalten und auf Sanitätsstationen der Armee oder Krankenstationen einer Strafvollzugsanstalt, wenn die Heilbehandlung aus medizinischer Sicht diesen stationären Aufenthalt im zivilen Leben nicht notwendig machen würde.