Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds Musterklauseln

Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds. Stichtag: 31.12.2021 Fondsauflage: 02.07.2001 80,00 60,00 40,00 20,00 0,00 -20,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT EUR R01 35,34 % 14,65 % 9,46 % -3,69 % 13,51 % -12,80 % 49,21 % 77,45 % 5,14 % 100,00 80,00 60,00 40,00 20,00 0,00 -20,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT 48,09 % CZK R01 15,82 % 6,79 % -3,70 % 7,44 % -12,03 % 47,57 % 82,82 % -0,16 % 100,00 80,00 60,00 40,00 20,00 0,00 -20,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT HUF R01 37,55 % 21,93 % 8,95 % -4,48 % 13,19 % -9,79 % 53,76 % 95,57 % 6,89 % 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT EUR I01 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 49,24 % 2020 78,72 % 2021 5,95 % 2022 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 ERSTE WWF STOCK ENVIRONMENT EUR D02 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 79,33 % 2021 6,26 % 2022 Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Die Performance wird von der Verwaltungsgesellschaft entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten wie beispielsweise die Höhe des Ausgabeaufschlages, des Rücknahmeabschlages, Gebühren, Provisionen und andere Entgelte nicht berücksichtigt. Diese würden sich bei Berücksichtigung mindernd auf die Wertentwicklung auswirken. Hinweis für Anleger mit anderer Heimatwährung als der Fondswährung: Wir weisen darauf hin, dass die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen kann. Eine aktuellere Wertentwicklung findet sich unter xxx.xxxxx-xx.xxx, Menüpunkt „Unsere Fonds“ unter „Zur Fondssuche“ oder unter „Pflichtveröffentlichungen“ jeweils direkt beim Investmentfonds oder gegebenenfalls im jeweils aktuellsten Produktinformationsblatt („Factsheet“).
Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds. Stichtag: 31.12.2021 Fondsauflage: 10.10.2019 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ERSTE FUTURE INVEST EUR R01 28,86 % 6,81 % 1,40 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 ERSTE FUTURE INVEST CZK R01 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 1,38 % 2022 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 ERSTE FUTURE INVEST HUF R01 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 42,03 % 2021 8,52 % 2022 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 ERSTE FUTURE INVEST EUR D01 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 7,36 % 2022 30,00 25,00 20,00 15,00 10,00 5,00 0,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 ERSTE FUTURE INVEST EUR D02 29,83 % 7,81 % Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Die Performance wird von der Verwaltungsgesellschaft entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten wie beispielsweise die Höhe des Ausgabeaufschlages, des Rücknahmeabschlages, Gebühren, Provisionen und andere Entgelte nicht berücksichtigt. Diese würden sich bei Berücksichtigung mindernd auf die Wertentwicklung auswirken. Hinweis für Anleger mit anderer Heimatwährung als der Fondswährung: Wir weisen darauf hin, dass die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen kann. Eine aktuellere Wertentwicklung findet sich unter xxx.xxxxx-xx.xxx, Menüpunkt „Unsere Fonds“ unter „Zur Fondssuche“ oder unter „Pflichtveröffentlichungen“ jeweils direkt beim Investmentfonds oder gegebenenfalls im jeweils aktuellsten Produktinformationsblatt („Factsheet“).
Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds. Stichtag: 31.12.2021 Fondsauflage: 05.06.2000 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 -1,00 -2,00 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Avantgarde Global Bond Fonds EUR 0,70 % R01 5,66 % 0,74 % 1,97 % 1,24 % -1,61 % 3,19 % 1,02 % -1,39 % 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 -1,00 -2,00 Avantgarde Global Bond Fonds EUR I01 2013 2014 2015 2016 2,00 % 2017 1,30 % 2018 -1,59 % 2019 3,25 % 2020 1,05 % 2021 -1,31 % 2022 Die Wertentwicklung in der Vergangenheit lässt keine Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung zu. Die Performance wird von der Verwaltungsgesellschaft entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten wie beispielsweise die Höhe des Ausgabeaufschlages, des Rücknahmeabschlages, Gebühren, Provisionen und andere Entgelte nicht berücksichtigt. Diese würden sich bei Berücksichtigung mindernd auf die Wertentwicklung auswirken. Hinweis für Anleger mit anderer Heimatwährung als der Fondswährung: Wir weisen darauf hin, dass die Rendite infolge von Währungsschwankungen steigen oder fallen kann. Eine aktuellere Wertentwicklung findet sich unter xxx.xxxxx-xx.xxx, Menüpunkt „Unsere Fonds“ unter „Zur Fondssuche“ oder unter „Pflichtveröffentlichungen“ jeweils direkt beim Investmentfonds oder gegebenenfalls im jeweils aktuellsten Produktinformationsblatt („Factsheet“).

Related to Gegebenenfalls bisherige Ergebnisse des Investmentfonds

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse B1-6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat. B1-6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu. B1-6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. B1-6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat. B1-6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Beschränkung der freien Handelbarkeit der Wertpapiere Vorbehaltlich etwaiger Verkaufsbeschränkungen, sind die Wertpapiere frei übertragbar. Antrag auf Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt oder zum Handel an einem MTF Eine Zulassung zum Handel oder eine Börsennotierung der Wertpapiere ist nicht beabsichtigt. Art und Umfang der Garantie Die Verpflichtungen der Goldman Sachs Finance Corp International Ltd zur Auszahlung des Tilgungsbetrags und anderer Zahlungen gemäß den Bedingungen der Wertpapiere sind unwiderruflich und bedingungslos durch die Garantie der The Goldman Sachs Group, Inc. garantiert. Die Garantie ist gleichrangig mit allen anderen unbesicherten, nicht-nachrangigen Verpflichtungen der The Goldman Sachs Group, Inc. Beschreibung des Garanten The Goldman Sachs Group, Inc. Legal Entity Identifier (LEI): 784F5XWPLTWKTBV3E584 Die The Goldman Sachs Group, Inc. ist im Bundesstaat Delaware in den Vereinigten Staaten von Amerika als Gesell- schaft nach dem allgemeinen Körperschaftsgesetz von Delaware (Delaware General Corporation Law) auf unbestimmte Dauer und unter der Registrierungsnummer 2923466 organisiert. Die Geschäftsadresse der Geschäftsführung der The Goldman Sachs Group, Inc. ist 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxx Xxxx 00000, Xxxxxxxxxx Xxxxxxx. Wesentliche Finanzinformationen über den Garanten Die folgende Tabelle enthält ausgewählte Finanzinformationen bezüglich der Garantin (erstellt nach den allgemein aner- kannten Rechnungslegungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (U.S. GAAP)), die dem geprüften konsolidierten Kon- zernabschluss vom 31. Dezember 2021 jeweils für das am 31. Dezember 2021 bzw. 31. Dezember 2020 geendete Ge- schäftsjahr entnommen sind sowie dem ungeprüften konsolidierten Zwischenbericht für den am 31. Xxxx 2022 geendeten Zeitraum entnommen sind: Netto Zinsüberschuss 6.470 4.751 1.827 1.482 Kommissionen und Gebühren 3.619 3.548 1.011 1.073 Vorsorge für Kreditausfälle 357 3.098 561 -70 Gesamt netto Einkünfte 59.339 44.560 12.933 17.704 Ergebnis vor Steuern 27.044 12.479 4.656 8.337 Nettogewinn bezogen auf die In- haber der Stammaktien 21.151 8.915 3.831 6.711 Gewinn pro Stammaktie (basic) 60,25 24,94 10,87 18,80 Summe der Aktiva 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Unbesicherte Finanzverbindlichkeiten ohne nachrangige Finanzverbindlichkeiten 287.642 251.247 303.137 Nachrangige Finanzverbindlichkeiten 13.405 15.104 13.331 Für den Garanten spezifische wesentlichste Risikofaktoren Die Garantin unterliegt den folgenden zentralen Risiken: • Die Wertpapierinhaber sind der Kreditwürdigkeit der GSG als Garantin der Wertpapiere ausgesetzt. GSG ist einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt, die substanziell und inhärent für ihre Geschäftstätigkeit sind, einschließlich der folgenden Risiken: Marktrisiken, Liquiditätsrisiken, Kreditrisiken, Risiken zur Marktentwicklung und zum allge- meinen Geschäftsumfeld, operationelle Risiken, rechtliche und aufsichtsrechtliche Risiken und Wettbewerbsrisiken. Wenn eines dieser Risiken eintritt, kann sich dies negativ auf die Ertrags- und/oder Finanzlage von GSG und damit auf die Fähigkeit von GSG auswirken, ihre Zahlungsverpflichtungen als Garantin im Rahmen der Wertpapiere nach- zukommen. Für den Fall, dass weder GSFCI noch GSG in der Lage sind, ihren Verpflichtungen aus den Wertpapie- ren nachzukommen, kann der Wertpapierinhaber einen Verlust oder sogar einen Totalverlust erleiden. Die zentralen Risiken, die für die Wertpapiere spezifisch sind, werden wie folgt zusammengefasst: • Bei Festverzinslichen Wertpapieren entspricht der Tilgungsbetrag am Ende der Laufzeit dem Berechnungsbetrag. Das Verlustrisiko des Wertpapierinhabers ist dementsprechend auf die Differenz zwischen dem für den Erwerb der Wertpapiere eingesetzten Kapitals (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) und dem Berechnungsbetrag zuzüglich Zinszahlungen begrenzt. Der Wertpapierinhaber bleibt allerdings weiterhin den Emittentenrisiken bzw. Garantenrisiken ausgesetzt, sodass er bei einer Zahlungsunfähigkeit der Emittentin und der Garantin sein gesamtes für den Erwerb der Wertpapiere eingesetztes Kapital (einschließlich aufgewendeter Transaktionskosten) verlieren kann. Unter anderem aus diesem Grund können Festverzinsliche Wertpapiere während ihrer Laufzeit zu einem Preis gehandelt werden, der unterhalb des Berechnungsbetrags liegt. Wertpapierinhaber können deshalb nicht darauf ver- trauen, die erworbenen Wertpapiere jederzeit während ihrer Laufzeit mindestens zum Berechnungsbetrag veräußern zu können. • Die Wertpapiere sehen während ihrer Laufzeit eine feste Verzinsung vor, die bei Emission festgelegt wird. Der Wertpapierinhaber partizipiert daher nicht von einem allgemein steigenden Marktzinsniveau. Bei einem steigenden allgemeinen Marktzinsniveau besteht bei Festverzinslichen Wertpapieren das Risiko, dass sich der Preis der Wert- papiere während der Laufzeit verringert. • Die Bedingungen der Wertpapiere können in bestimmten Fällen eine außerordentliche Kündigung der Emittentin vorsehen, so dass der Wertpapierinhaber ein Verlustrisiko trägt, da der Kündigungsbetrag unter dem Marktpreis der Wertpapiere liegen kann. Der Wertpapierinhaber trägt auch das Wiederanlagerisiko im Hinblick auf den Kündi- gungsbetrag. • Wertpapierinhaber tragen das Risiko, die Wertpapiere während ihrer Laufzeit nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. zu einem bestimmten Kurs veräußern zu können. • Wertpapierinhaber tragen ein Verlustrisiko auf Grund der steuerlichen Behandlung der Wertpapiere. Zudem kann sich die steuerliche Beurteilung der Wertpapiere ändern. Dies kann sich erheblich nachteilig auf den Kurs und die Einlösung der Wertpapiere sowie die Zahlung unter den Wertpapieren auswirken. Forderungen an Kunden und sonstige 160.673 121.331 174.637 Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und sonstigen 251.931 190.658 292.981 Gesamtverbindlichkeiten und Eigenkapital der Anteilsinhaber 1.463.988 1.163.028 1.589.441 Harte Kernkapitalquote (CET1) (standard- isiert) 14,2 14,7 14,4 Gesamtkapitalquote (standardisiert) 17,9 19,5 18,1 Verschuldungsquote (Tier 1) 7,3 8,1 7,1

  • Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  • Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgängig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rechnungsabschluss erteilt wurde.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.