Gesamt-Energiebilanz Musterklauseln

Gesamt-Energiebilanz. HINWEIS: Die in diesem Kapitel dargestellten Ergebnisse basieren auf der Ausgabe der „Gesamtbilanz“ des Klimaschutz-Planers. Sie wurden für eine bessere Verständlichkeit aufbereitet und teilweise um eigene Betrachtungen ergänzt (Vergleiche mit bundesdeutschen Statistiken). Wie allgemein bekannt fand im Bilanzierungszeitraum 2019 bis 2021 die Covid19-Pandemie statt, die sich auf die Jahre 2020 und 2021 auswirkte. Abweichungen vom Jahr 2019 lassen sich nicht eindeutig erklären – hier können Pandemie wie auch zahlreiche andere Einflüsse wie Effizienzsteigerung und Suffizienz zusammenwirken. Im betrachteten Bilanzierungszeitraum 2019 bis 2021 bewegte sich der errechnete Gesamtendenergiebedarf zwischen ca. 408 GWh in 2019 und 401 GWh in 2021. Bei fast konstanter Bevölkerungszahl (+25 Menschen entsprechend 0,2 %) entspricht das pro Kopf einer Minderung um 1,6 %. Im Jahr 2020 lagen die Energiebedarfe bei 365 GWh und damit aufgrund der Pandemie gegenüber 2019 erwartungsgemäß niedriger, und zwar pro Kopf um -10,5 %. Der Wärmebedarf pro Kopf sank in 2020 wie auch der Gesamtenergiebedarf um etwa 10 % gegenüber 2019, überstieg allerdings in 2021 den Wärmebedarf pro Kopf von 2019 um 2 %. Der Strombedarf pro Kopf sank in 2020 um 14 % und blieb auch in 2021 um 5,5 % unterhalb des Strombedarfs von 2019. Der Rückgang durch Stromeinsparungen ist erfreulich, wird – so fortgesetzt – allerdings die künftig höheren Bedarfe einer elektrischen Mobilität und einer zunehmend elektrifizierten Wärmeversorgung nicht ansatzweise kompensieren können. Die Energiebedarfe für den Verkehrssektor pro Kopf sind in 2020 gegenüber 2019 um etwa 7 % gesunken, in 2021 – abweichend zum Wärme- und Stromsektor – noch um zusätzliche 2 %. Das Gesamtbild zeigt deutlich: Die für Klimaschutz notwendige Reduzierung der Energiebedarfe erfolgt bisher nicht. [GWh] 400 408 402 300 245 367 221 251 200 100 0 2019 Verkehr Strom 2020 Wärme 2021