Common use of Gesamtrisiko Commitment Approach Clause in Contracts

Gesamtrisiko Commitment Approach. Die Verwaltungsgesellschaft wendet für die Ermittlung des Gesamtrisikos gemäß § 89 InvFG 2011 den Commitment Ansatz an. Bei diesem Ansatz werden sämtliche Positionen in derivativen Finanzinstrumenten einschließlich eingebetteter Derivate iSv § 73 Abs. 6 InvFG 2011 in den Marktwert einer gleichwertigen Position im Basiswert des betreffenden Derivats (Basiswertäquivalent) umgerechnet. Die Summe der anzurechnenden Werte der derivativen Finanzinstrumente, die nicht der Absicherung dienen, darf den Wert des Fondsvermögens nicht übersteigen. Der anzurechnende Wert für - Finanzterminkontrakte bemisst sich nach dem Kontraktwert multipliziert mit dem an jedem österreichischen Börsentag mit Ausnahme von Bankfeiertagen ermittelten Terminpreis; - Optionsrechte bemisst sich nach dem Wert der Wertpapiere oder Finanzinstrumente, die Gegenstand des Optionsrechtes sind (Underlying).

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