Gewährleistungen und Preisanpassungen Musterklauseln

Gewährleistungen und Preisanpassungen. Wird im Unternehmenskaufvertrag eine Preisanpassung auf den Vollzugsstich- tag hin vereinbart, so werden – vor allem bei einer Eigenkapitalanpassung mit- tels Abrechnungsbilanz auf den Vollzugstag – eine Reihe von Gewährleis- tungsproblemen durch die Preisanpassung aufgefangen. Andererseits werfen Preisanpassungsmechanismen Abgrenzungsfragen zur Gewährleistung auf. Bei den in diesem Zusammenhang interessierenden Preisanpassungsklauseln geht es um Anpassungen auf den Vollzugstag hin (sog. Closing Adjustments) und nicht um sog. Earn-out Klauseln, bei welchen ein Teil des Kaufpreises vom zukünftigen Unternehmenserfolg nach Vollzug des Kaufes abhängig gemacht wird.13 Der Grundmechanismus von Closing Adjustments ist in der Regel der- art, dass am Vollzugszeitpunkt ein vorläufiger Preis bezahlt wird. Anschlies- send werden die für die Preisanpassung massgebenden Parameter auf den Voll- zugstag hin errechnet. Für den Fall, dass sich die Parteien über das Resultat nicht einigen können, wird in der Regel ein Schiedsgutachter bestimmt. Sobald sich die Parteien über den Stand der Bezugsgrösse am Vollzugstag geeinigt ha- ben oder der Schiedsgutachter entschieden hat, wird der Anpassungsbetrag zahlbar. Dieser kann grundsätzlich zugunsten des Käufers oder des Verkäufers ausfallen. Preisanpassungen auf den Vollzugstag hin sind meist bilanzorientiert, 12 Vgl. dazu auch XXXXXXX, Übergang von Nutzen und Gefahr, N 22 ff.