Gruppendienst Musterklauseln

Gruppendienst. Das Personal muss für die Beschäftigung, Förderung und Betreuung von Menschen mit Behinderung geeignet und fachlich qualifiziert sowie zur Durchführung insbesondere be- schäftigender, pädagogischer, therapeutischer und pflegerischer Tätigkeiten befähigt sein. Das Mitarbeiterteam soll insbesondere im Hinblick auf die vielfältigen Leistungsinhalte und die unterschiedlichen Bedarfe multiprofessionell zusammengesetzt sein. Als fachlich quali- fiziert werden alle sozialen Berufsgruppen angesehen, dazu zählen insbesondere