Personelle Ausstattung. Für die Versorgung des besonderen Personenkreises kann bezogen auf eine durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden und eine PKZ von 1,000 mit den Kostenträ- gern ein Personalschlüssel von bis zu vereinbart werden.3 Weiterhin sind folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen: • Alle an der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürf- tigen Menschen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über die not- wendigen Fertigkeiten in der demenzspezifischen bewohnerorientierten Kommunika- tion und Pflege. • Die für den Leistungsbereich zuständige Pflegefachkraft (Bereichsleitung) ist in dieser Funktion in folgendem Umfang beschäftigt: bei 12 Plätzen eine 0,5 VZÄ-Stelle, bis 16 Plätze eine 0,67 VZÄ-Stelle, ab 17 Plätze eine 1,0 VZÄ-Stelle. Ein Stellensplitting ist möglich. Die zuständige Pflegefachkraft verfügt über eine dem Bedarf des besonde- ren Personenkreises entsprechende Fort- oder Weiterbildung im Umfang von min- destens 400 Stdn. und kann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen vorweisen. Der Wegfall der zuständigen Pflege- fachkraft ist den Landesverbänden der Pflegekassen unverzüglich zu melden. Bei Wegfall der bisherigen zuständigen Pflegefachkraft genügt für die nachfolgende Pfle- gefachkraft im Regelfall der Nachweis der erfolgten Qualifikation innerhalb eines Jah- res. Eine gleichwertige Qualifikation kann in Absprache mit den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt werden. • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bezogen auf ihr spezielles Aufgabengebiet und die besonderen Anforderungen der Personengruppen in angemessenem Umfang regelmäßig jährlich fortzubilden. • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine einführende Grundlagenschulung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Personengruppe. Es finden re- gelmäßig Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung Beteiligten statt. Das Pflegeheim strebt die Beteiligung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes an.
Personelle Ausstattung. Die personelle Ausstattung und die Qualifikation richten sich nach dem Hilfebedarf der Leistungsberechtigten und den Erfordernissen der einzelnen Leistungstypen der Einrichtung. Sie müssen den allgemeinen fachlichen Erkenntnissen und Notwendigkeiten für die Maßnahmen entsprechen.
Personelle Ausstattung. V.1. Personelle Ausstattung zur fachlichen Betreuung im Arbeitsbereich V.2. Personelle Ausstattung im Begleitenden Dienst
Personelle Ausstattung. Es gilt die Ziff. 4.6. der WE (Personelle Ausstattung) Entsprechend der Zielsetzung der Werkstatt für behinderte Menschen und des Anderen Leistungsanbieter ist quantitativ ausreichendes und qualitativ geeignetes Personal zur Anleitung und beruflichen Förderung als auch begleitender Betreuung notwendig. Zur Betreuung, Anleitung und Förderung setzt die Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Anderen Leistungsanbieter Fachkräfte gem. § 9 WVO ein. Dies sind:
1. Fachkräfte (in der Regel Facharbeiter, Gesellen oder Meister mit einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung in Industrie, Handwerk oder Dienstleitung) mit Son- derpädagogischer Zusatzausbildung oder
2. Fachkräfte mit einer Qualifikation aus dem pädagogischen/ sozialen Bereich mit sonstigen Kenntnissen und Fähigkeiten siehe § 9 Absatz 3, Satz 4 WVO. Beim Einsatz von Personal, das die vorgenannten Voraussetzungen noch nicht erfüllt, stellt die Werkstatt für behinderte Menschen beziehungsweise der Anderen Leistungs- anbieter die notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen in angemessener Zeit sicher. Die Werkstatt für behinderte Menschen und der Anderen Leistungsanbieter kann den Ein- satz der Fachkräfte auch durch eine Kooperation mit anderen Leistungserbringern si- cherstellen. Entsprechend der Einordnung der Menschen mit Behinderung in die Grup- pen vergleichbaren Hilfebedarfs (siehe Text Ziff. VI.) wird das notwendige Betreuungs- personal abgeleitet.
Personelle Ausstattung. Zur Erbringung der individuellen heilpädagogischen Leistungen (im Rahmen der Frühförderung) sind entsprechend geeignete Kräfte einzusetzen.
Personelle Ausstattung. 1 GruppenleiterIn (Dipl.-SozialpädagogIn/Master) 4 Dipl.-SozialpädagogInnen (Master, ErzieherInnen mit Berufserfahrung und Zusatzqualifikation) 1 : 1,8 für den päd. Bereich 1 : 18 für Hauswirtschaft/Reinigung 1 : 36 für Erziehungsleitung Fachdienst, Therapeutischer Dienst und Ambulanter Dienst (Stellenanteil 0,3 für Arbeit mit der Herkunftsfamilie)
Personelle Ausstattung. Für Betreuung wird mindestens das erforderliche Personal mit folgenden Personalschlüsseln vorgehalten: Fachkräfte: 1,50 : 8 Sprachtherapeuten *: 0,54 : 8 (* =s. Rahmenvereinbarung über Abgrenzung und Kostenteilung bei teilstationärer Sprachheilbehandlung) • Heilerziehungspfleger/in, • Erzieher/in, Fachschüler, Praktikanten, ZDLer, FSJlern werden fachgerecht angeleitet. Neue MitarbeiterInnen werden qualifiziert eingearbeitet. Über die Notwendigkeit des Gruppen übergreifenden Dienstes besteht Einvernehmen.
Personelle Ausstattung. (1) Im Basismodul (Artikel 1 Absatz 5) sind fünf Stellen mit den Wertigkeiten • eine Stelle A16 (für die Leitung), • eine Stelle A15/E15 (Vertretung der Leitung), • eine Stelle A14/E14 sowie • zwei Stellen A12/E12 einzuplanen und zu besetzen. Die Stelleninhaber sollten insbesondere aus den Bereichen Agrarwissenschaften, Geographie, Geoinformatik und verwandten Fachrichtungen kommen.
(2) Für die weiteren Module sind bei Bedarf zusätzliche Stellen erforderlich.
Personelle Ausstattung. Der Personalanhaltswert in den Tagesgruppen liegt bei 1: 3,6 für das pädagogische Perso- nal, d. h. die 9 Kinder und Jugendlichen werden von 2,5 pädagogischen Mitarbei- tern/Mitarbeiterinnen betreut. Zusätzlich wird das Team zur Durchführung der aufsu- chenden Familienarbeit mit einem Stellenanteil von 0,8 ergänzt. Somit ergibt sich für das pädagogische Team ein gesamt Stellenanteil von 3,3 Stellen. Die MitarbeiterInnen neh- men gleichberechtigt ihre Aufgaben wahr und sind der Bereichsleitung direkt unterstellt. Die Fachkräfte müssen eine Ausbildung als ErzieherIn, Sozialpädagoge/Sozialpädagogin oder vergleichbare Qualifikationen nachweisen. Das Team ist zudem für die Gestaltung der Familienarbeit zuständig. Hierfür arbeiten die MitarbeiterInnen nachdem Konzept der Multifamilientherapie, das heißt es gibt regelmä- ßige Gruppennachmittage für die gesamte Familie. Zusätzlich werden die Familien durch aufsuchende Kontakte in ihrem Lebensfeld unterstützt. Das Team ist zuständig für den gesamten alltagspädagogischen Ablauf in der Gruppe. Ei- ne Hauswirtschafterin (0,5-Stelle) ist fester Bestandteil des Teams. Für heilpädagogische Maßnahmen und zusätzliche Hausaufgabenhilfe werden nach Bedarf Honorarkräfte ein- gesetzt. Unterstützt wird das Team durch eine/n FamilientherapeutIn aus dem Therapeutischen Dienst mit einem Stellenanteil von 0,4. Diese/r begleitet die Gruppennachmittage und ge- staltet bei Bedarf individuelle familientherapeutische Termine mit den einzelnen Fami- lien.
Personelle Ausstattung. Die koordinierende Bezugsperson verantwortet den Gesamtprozess der Betreuungsleistungen und ist für einen ausreichenden Informationsfluss zwischen den Beteiligten verantwortlich („Fallverantwortung“). Die Funktion der koordinierenden Bezugsperson wird durch eine pädagogische Fachkraft ausgeübt. Bei Bedarf können ergänzende Leistungsangebote (z.B. Nachbarschaftshilfe, häusliche Krankenpflege etc.) mit einbezogen werden. Die Aufgabe umfasst auch die fachliche Beratung und ggf. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen (z.B. Ehrenamtliche). Die vereinbarten Leistungen können von verschiedenen Fachkräften und sonstigen geeigneten Personen erbracht werden, je nach individuellen Erfordernissen und Fähigkeiten der Leistungsberechtigten.