Personelle Ausstattung Musterklauseln

Personelle Ausstattung. Für die Versorgung des besonderen Personenkreises kann bezogen auf eine durchschnittli- che wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden und eine PKZ von 1,000 mit den Kostenträ- gern ein Personalschlüssel von bis zu vereinbart werden.3 Weiterhin sind folgende Qualifikationsanforderungen zu erfüllen: • Alle an der Pflege, Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung der pflegebedürf- tigen Menschen beteiligten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen verfügen über die not- wendigen Fertigkeiten in der demenzspezifischen bewohnerorientierten Kommunika- tion und Pflege. • Die für den Leistungsbereich zuständige Pflegefachkraft (Bereichsleitung) ist in dieser Funktion in folgendem Umfang beschäftigt: bei 12 Plätzen eine 0,5 VZÄ-Stelle, bis 16 Plätze eine 0,67 VZÄ-Stelle, ab 17 Plätze eine 1,0 VZÄ-Stelle. Ein Stellensplitting ist möglich. Die zuständige Pflegefachkraft verfügt über eine dem Bedarf des besonde- ren Personenkreises entsprechende Fort- oder Weiterbildung im Umfang von min- destens 400 Stdn. und kann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung in der Betreuung von demenziell erkrankten Menschen vorweisen. Der Wegfall der zuständigen Pflege- fachkraft ist den Landesverbänden der Pflegekassen unverzüglich zu melden. Bei Wegfall der bisherigen zuständigen Pflegefachkraft genügt für die nachfolgende Pfle- gefachkraft im Regelfall der Nachweis der erfolgten Qualifikation innerhalb eines Jah- res. Eine gleichwertige Qualifikation kann in Absprache mit den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt werden. • Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind bezogen auf ihr spezielles Aufgabengebiet und die besonderen Anforderungen der Personengruppen in angemessenem Umfang regelmäßig jährlich fortzubilden. • Neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erhalten eine einführende Grundlagenschulung im Hinblick auf die besonderen Anforderungen der Personengruppe. Es finden re- gelmäßig Fallbesprechungen aller maßgeblich an der Pflege und Betreuung Beteiligten statt. Das Pflegeheim strebt die Beteiligung eines gerontopsychiatrisch erfahrenen Arztes an.
Personelle Ausstattung. (1) Die personelle Ausstattung und die Qualifikation richten sich nach dem Hilfebedarf der Leistungsberechtigten und den Erfordernissen der einzelnen Leistungstypen der Einrichtung. Sie müssen den allgemeinen fachlichen Erkenntnissen und Notwendigkeiten für die Maßnahmen entsprechen.
Personelle Ausstattung. V.1. Personelle Ausstattung zur fachlichen Betreuung im Arbeitsbereich V.2. Personelle Ausstattung im Begleitenden Dienst
Personelle Ausstattung. Es gilt die Ziff. 4.6. der WE (Personelle Ausstattung) Entsprechend der Zielsetzung der Werkstatt für behinderte Menschen und des Anderen Leistungsanbieter ist quantitativ ausreichendes und qualitativ geeignetes Personal zur Anleitung und beruflichen Förderung als auch begleitender Betreuung notwendig. Zur Betreuung, Anleitung und Förderung setzt die Werkstatt für behinderte Menschen bzw. der Anderen Leistungsanbieter Fachkräfte gem. § 9 WVO ein. Dies sind:
Personelle Ausstattung. (1) Zur Erbringung der individuellen heilpädagogischen Leistungen (im Rahmen der Frühförderung) sind entsprechend geeignete Kräfte einzusetzen.
Personelle Ausstattung. Die Fach- und Dienstaufsicht zur Wahrung der laufenden Geschäfte der praktischen Aus- bildung werden von der jeweiligen Einrichtung übernommen. Das Ausbildungsverhältnis der Einrichtung als Anstellungsträger bleibt davon unberührt. Ansprechpartner bei Problemen ist die offiziell benannte Praxisanleitung aus dem Bereich der Altenhilfe, die die Ausbildung für den gesamten Zeitraum koordiniert. * nicht Zutreffendes bitte streichen Die Praxisanleitung der jeweiligen Einrichtung erstellt im Anschluss an die praktische Ausbildung eine Beurteilung, welche den Anforderungen genügt, die durch die Praxisan- leitung des Anstellungsträgers vorgegeben werden. Diese Einrichtung verwaltet während des Praktikums das Arbeitszeitkonto (Zeitzuschläge, Einsatzzeiten und Fehlzeiten) und übergibt die Aufzeichnungen anschließend an die Praxisanleitung des Anstellungsträgers.
Personelle Ausstattung. 4.1.3.1 in Heimen/Einrichtungen Der Personalschlüssel gemäß der Hessischen Rahmenvereinbarung beträgt 1 zu 1,8 Jugendlichen. Der Stellenplan sieht 5 pädagogische Mit- arbeiterInnen vor. Zur Zeit (Februar 2014) werden die Ju- gendlichen durch folgende pädagogische MitarbeiterInnen betreut: - 1 Diplom-Sozialpädagogin (Heim- leitung, Kaufmännische Ausbildung, Weiterbildungen im Qualitätsma- nagement, Anti-Aggressivitäts- und Coolnesstraining (AAT u. CT®)und Pädagogisch-behavioristischem Psy- chodrama) - 1 Erzieherin (Wirtschaftliche Lei- tung, Kaufmännische Ausbildung, Weiterbildung in Personenzentrierter Gesprächsführung nach Xxxxxx) - 1 Diplom-Sozialpädagoge (Weiter- bildungen zum Erlebnispädagogen FH und Traumapädagogen) - 1 Diplom-Pädagoge (Weiterbildung in Klientenzentrierter Beratung nach Rogers) - 1 Diplom-Sozialpädagoge ( Weiter- bildungen in Klientenzentrierter Be- ratung nach Xxxxxx und Anti- Aggressivitäts- u. Coolness-Training (AAT/CT®)) Zusätzlich kauft sich die Einrichtung einmal im Monat für 25 Stunden – immer am Wo- chenende - die Leistung einer externen Fachkraft (Erzieher und Dipl. Sozialarbei- ter) ausschließlich für freizeit- und erleb- nispädagogische Maßnahmen ein.
Personelle Ausstattung. In den Kinderdorffamilien und Fam. Wohngruppen sind Hauswirtschaftshilfen in der Regel als Teilzeitkräfte tätig. Zum Teil verfügen sie über die Ausbildung zur Hauswirtschafterin bzw. Hauswirtschaftsmeisterin. Die Mitarbeiter im technischen Bereich verfügen über handwerkli- che Ausbildungen (Tischler, Elektriker). 2 freistehende angemietete Häuser als Außenwohngruppe, bestehend aus 11 Einzelzim- mern, Küche, Wohnzimmer, Freizeiträume, Keller, Waschküche, Garten. Sächliche Ausstattung :Die Häuser bzw. Wohnungen sind für die vollständige Selbstversor- gung mit Küche, Tiefkühlschrank, Spülmaschine, Waschmaschine, Trockner ausgestattet. • Apartments mit Küche, Dusche, WC , • Xxxxxxxxxxxxxxxx, 0 Werkräume, 2 Musikräume, Billardraum, Beatkeller, Freizeit - / Fahrradwerkstatt, Besucherraum für Familien • Aula mit Teeküche, Mitarbeiterbesprechungsraum mit Erzieherbücherei • Kinderdorfkapelle • Hausmeisterwerkstatt, Büros der Verwaltung, • Räume für Nachhilfe und therapeutische Gespräche bzw. Behandlung • Besprechungsräume in gemeinsamer Nutzung mit dem Xxxxxx, Telefonzentrale • 5 Pkws • im Außengelände: Großer Park mit Weiher, freien Wiesenflächen und gepflasterten We- gen, Spielplatz mit Spielgeräten, Tischtennisplatten, einem Sport- und einem Bolzplatz. Als eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat das Kinderdorf in den vergangenen Jahren intensiv daran gearbeitet, die Qualität der pädagogischen Angebote zu sichern und weiterzuentwickeln. Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich unsere Qualitätsentwicklung wie folgt dar: • Grundlage der pädagogischen Arbeit sind die im Kinderdorf-Handbuch (Anlage) hinterlegten schriftlichen Konzeptionen, in welcher die Leitlinien sowie das Leistungsangebot zur Erreichung der Ziele beschrieben sind. • Eine regelmäßige Überprüfung und Fortschreibung der Konzeptionen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Xxxxxx der Einrichtung, mit dem zum gleichen Trägerverband gehörenden Einrichtungsleitungen wie auch zwischen Leitung und pädagogischen Mitarbeiter/innen. Eine ausführliche Neuausrichtung hat das Konzept der Kinderdorffamilien erfahren, das in einer kinderdorfübergreifenden Arbeitsgruppe mit allen beteiligten Mitarbeitergruppen über 2 Jahre entwickelt und im August 2007 auf Trägerebene verabschiedet wurde. • Fachliche Kontakte zu vergleichbaren Einrichtungen sowie Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Fachverbänden führen zu einer kontinuierlichen Auseinandersetzung mit fachlich und politisch relevanten Fragestellungen und fließen in d...
Personelle Ausstattung. 2.1 Der Sehtest darf nur von Personen durchgeführt werden, die einen Nachweis darüber erbracht haben, dass sie das Sehtestgerät einwandfrei bedienen, den Sehtest sachgerecht durchführen und die Sehtestbescheinigung ordnungs­ gemäß ausfüllen können und mit den sonstigen Bestim­ mungen über den Sehtest vertraut sind. Die Sehtester haben hierbei eine Arbeitsanweisung zu beachten (Anlage).
Personelle Ausstattung. Der Personalanhaltswert im vollstationären Bereich liegt bei 1 : 1,8 für das pädagogische Personal, organisiert nach einem GruppenleiterInnensystem, d. h. die Familiengruppen- leiterInnen wohnen gemeinsam mit der eigenen Familie und den ihnen anvertrauten Kindern in einem Haus, so dass ein Schichtdienst weitestgehend vermieden werden kann. Analog der Richtwerte 1 : 1,8 kommen pädagogische MitarbeiterInnen zur Unter- stützung der Arbeit hinzu, die u. a. Urlaubsvertretungen und freie Tage der Gruppenlei- terInnen abdecken. Die MitarbeiterInnen müssen eine Ausbildung als ErzieherIn, Sozi- alpädagogIn oder vergleichbare Qualifikationen nachweisen. Die MitarbeiterInnen der Familiengruppen sind zuständig für den gesamten alltagspädagogischen Ablauf in der Gruppe.