Haftung für Schäden 8.2 Damages. (1) Die Haftung von TIGER Coatings auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insb. aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Punktes 8.2 eingeschränkt. 7,*(5 &RDWLQJV¶ irrespective of the legal grounds, in particular due to impossibility, delay, defective or incorrect delivery, breach of contract, breach of obligations during contractual negotiations, and tort, shall be limited, insofar as fault is relevant in each case, in accordance with the provisions of this section 8.2.
(2) TIGER Coatings haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Dies gilt soweit gesetzlich zulässig sinngemäß für schlichte grobe Fahrlässigkeit.