Common use of Hemmung Clause in Contracts

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Feuerversicherung Der Landwirtschaft, Sturmversicherung Der Landwirtschaft, Versicherungsvertrag

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 1 und 2 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Versicherung Von Maschinen, Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Reisegepäck, Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Photovoltaik Programm, Rahmenvertrag Zur Pauschalen Elektronikversicherung, Elektronik Versicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) 1 und Nr. 3 b2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Zusatzbedingungen Für Die Einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, Versicherungsvertrag, Versicherungsvertrag

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Hausratversicherung, Hausrat Und Glasversicherung, Hausrat Versicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Elektronik Versicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Leitungswasserversicherung (Awb 2008), Versicherungsvertrag

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1§ 12.1, Nr. 3 12.3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß NrPkt. 1., NrPkt. 3 a) 3.1. und Nr3.2. 3 b(zusätzlich bei Objekten) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Dauercampingversicherung, Wochenendhausversicherung, Dauercamper Versicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Verbundende Sach Ge Werbeversicherung, Allgefahren Gewerbeversicherung (Ag) Zur Inhaltsversicherung, Sach Und Gewerbeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

Appears in 3 contracts

Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge- zahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Elektronikversicherung, Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) A3-2.1 und Nr. 3 b) A3-2.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Maschinen Und Kaskoversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) A3-2.1 und Nr. 3 b) A3-2.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Versicherung Von Bauleistungen, Allgemeine Bedingungen Für Die Montageversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden wer- den kann.

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Sources: Elektronik Versicherung, Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum Zeit- raum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Ver- sicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge- zahlt werden kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß NrZiff. 1, Nr. 3 9.3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Inhaltsversicherung Für Gastronomie, Inhaltsversicherung Für Bäckereien

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) a und Nr. 3 b) b ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen (Vgb 88), Feuerversicherung Für Landwirtschaftliche Betriebe

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

Appears in 2 contracts

Sources: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß gemäS Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschä> digung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Elektronik Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver­ schuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. Ziffer 1, Nr. 3 a) 3.1 und Nr. 3 b) 3.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) (und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum Zeit- raum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Hausratversicherung Und Glasversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge- zahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge in- folge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschä- digung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Inhaltsversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) 2 a (und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß gemäS Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh> mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge> zahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1., Nr2. 3 a) und Nr. 3 2. b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver­ schuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Glasversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt ermit- telt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) 2 a ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden wer- den kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß gem. Nr. 1, Nr. 3 a) 1 und Nr. 3 b) a ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenbe- rücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschädi- gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) A 3.2.1 und Nr. 3 b) A 3.2.3 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1Ziffern 16.1, Nr. 3 16.3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden wer- den kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) (und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Glasversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß nach Nr. 1, 1 sowie Nr. 3 3.1 a) und Nr. 3 b) gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenZeitraum, in dem infolge für den wegen Ihres Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nrlaut 1., 3. 1, Nra. und 3. 3 a) und Nr. 3 b) b. ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß nach Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) 1 und Nr. 3 b) 2 a ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Mittlere Betriebsunterbrechungsversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß nach Nr. 1, Nr. 3 a) 1 und Nr. 3 b) 3.1 und Nr. 3.2 gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenZeitraum, in dem infolge für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden wer- den kann.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß nach Nr. 1, Nr. 3 a) a und Nr. 3 b) b ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge- zahlt werden kann.

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Sources: Versicherungsbedingungen Für Die Verbundene Firmen Sachversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenberücksich- tigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt ermit- telt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) A3-2.1 und Nr. 3 b) A3-2.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge wenn aufgrund des Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Maschinenversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschädi- gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Sachversicherung Landwirtschaftlicher Betriebe

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschädi- gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Entschädi- gung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1., Nr. 3 a3.a) und Nr. 3 b3.b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Landwirtschaftliche Sachversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge infol- ge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers die Entschädigung nicht ermittelt er- mittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Gewerbe Gebäudeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Ver- schuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Insurance Agreement

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Verbundene Sach Gewerbeversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge in- folge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung Ent- schädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Hausratversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) A3-2.1 und Nr. 3 b) A3-2.3 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) (und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Geschäftsinhaltversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß NrZiff. 1, NrZiff. 3 a) und NrZiff. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Landwirtschaftliche Gebäude , Inhalts Und Tierversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß gemäS Nr. 1, Nr. 3 a) 2 a (und Nr. 3 2 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Wohngebäude Und Glasversicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1Ziffer 26.1, Nr. 3 a) 26.3.1 und Nr. 3 b) 26.3.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigenbe- rücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Produktbezogene Bedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 2 a) (und Nr. 3 2 b)) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Glas /Werbeanlagenversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt ge- zahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Wohngebäude Versicherungsbedingungen

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nrden Nrn. 1, Nr. 3 a) A 3.2.1 und Nr. 3 b) A 3.2.2 ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Bauleistungs Versicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Allgemeine Bedingungen Für Die Elektronikversicherung

Hemmung. Bei der Berechnung der Fristen gemäß Nr. 1, Nr. 3 a) und Nr. 3 b) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Verschul- dens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.

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Sources: Elektronik Versicherung