Selbstbehalt Musterklauseln

Selbstbehalt. Der nach Nr. 1 bis 8 ermittelte Betrag wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Entstehen mehrere Schäden, so wird der Selbstbehalt jeweils einzeln abgezogen. Entstehen die mehreren Schäden jedoch an derselben Sache und besteht außerdem ein Ursachenzusammenhang zwischen diesen Schäden, so wird der Selbstbehalt nur einmal abgezogen.
Selbstbehalt. Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt. Die Bestimmungen über die Entschädigungsgrenzen nach Nr. 7 sind im Anschluss an diese Kürzung anzuwenden.
Selbstbehalt. Der Teil des Schadens, der laut Vertrag infolge einer Entschädigung für einen Schadenfall von dem Versicherungsnehmer zu tragen ist. Der Selbstbehalt kann als Betrag, in Prozent, in Tagen, in Stunden oder in Kilometern ausgedrückt werden.
Selbstbehalt. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 10% des Schadens und der Kosten gemäß Art. 5, Pkt.5 AHVB, mindestens EUR 500,-.
Selbstbehalt. Im Versicherungsfall wird der im Versicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt abgezogen.
Selbstbehalt. Der Selbstbehalt des Versicherungsnehmers beträgt in jedem Versicherungsfall 10% des Schadens, höchstens EUR 200,00.
Selbstbehalt. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich in jedem Versicherungsfall mit einem im Ver- sicherungsschein vereinbarten Betrag an der Leistung des Versicherers.
Selbstbehalt. Die Eigenbeteiligung wird pro Schaden, unabhängig von der Schuldfrage und/oder der Beteiligung eines anderen Fahrzeuges berechnet. Im Falle eines Schadens wird die Kreditkarte erneut in Höhe der Eigenbeteiligung belastet. Freikilometer / -meilen In allen Paketen sind unbegrenzte Freikilometer eingeschlossen.
Selbstbehalt. Es gelten die vertraglich vereinbarten Selbstbehalte.