Common use of Hinweise zu dem Basisprospekt Clause in Contracts

Hinweise zu dem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der PVO in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospekt beschriebenen – verstanden werden. Anleger sollten eine eigene Bewertung der Eignung einer Anlage in die Schuldverschreibungen treffen. Ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls die sonstigen in diesem Basisprospekt genannten Quellen, haben die zur Erstellung dieses Basisprospekts benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat niemanden zur Abgabe von Gewährleistungen oder zur Weiterleitung von Informationen betreffend die Landesbank Baden-Württemberg oder die Schuldverschreibungen ermächtigt, die über den Inhalt dieses Basisprospekts, seiner etwaigen Nachträge und der betreffenden Endgültigen Bedingungen hinausgehen. Dementsprechend gelten etwa abgegebene Gewährleistungen oder Informationen nicht als von der Landesbank Baden- Württemberg ermächtigt. Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche in diesem Basisprospekt, seinen etwaigen Nachträgen oder in den betreffenden Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung noch zutreffend sind. Die Emittentin wird jedoch gemäß Artikel 23 PVO jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die in diesem Basisprospekt und seinen etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen können, jeweils in einem Nachtrag zum Basisprospekt bekannt geben. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge hierzu noch die betreffenden Endgültigen Bedingungen oder sonstige in Zusammenhang mit diesem Angebotsprogramm oder den Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Informationen bezwecken es als Empfehlung, Angebot oder Aufforderung der Landesbank Baden-Württemberg zu dienen, unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen zu erwerben oder zu zeichnen. Weder die Landesbank Baden-Württemberg noch ein Dritter hat eine Verpflichtung zum Erwerb der Schuldverschreibungen oder zur Herstellung oder Aufrechterhaltung einer Marktliquidität übernommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich in Bezug auf unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen ein liquider Markt entwickelt.

Appears in 2 contracts

Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Derivativen Schuldverschreibungen, Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Derivativen Schuldverschreibungen

Hinweise zu dem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der PVO in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospekt beschriebenen – verstanden werden. Anleger sollten eine eigene Bewertung der Eignung einer Anlage in die Schuldverschreibungen treffen. Ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls die sonstigen in diesem Basisprospekt genannten Quellen, haben die zur Erstellung dieses Basisprospekts benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat niemanden zur Abgabe von Gewährleistungen oder zur Weiterleitung von Informationen betreffend die Landesbank Baden-Württemberg oder die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen ermächtigt, die über den Inhalt dieses Basisprospekts, seiner etwaigen Nachträge und der betreffenden Endgültigen Bedingungen hinausgehen. Dementsprechend gelten etwa abgegebene Gewährleistungen oder Informationen nicht als von der Landesbank Baden- Baden-Württemberg ermächtigt. Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche in diesem Basisprospekt, seinen etwaigen Nachträgen oder in den betreffenden Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung noch zutreffend sind. Die Emittentin wird jedoch gemäß Artikel 23 PVO § 16 WpPG jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die in diesem Basisprospekt und seinen etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen, die die Beurteilung der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen beeinflussen können, jeweils in einem Nachtrag zum Basisprospekt bekannt geben. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge hierzu noch die betreffenden Endgültigen Bedingungen oder sonstige in Zusammenhang mit diesem Angebotsprogramm oder den kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Informationen bezwecken es als Empfehlung, Angebot oder Aufforderung der Landesbank Baden-Württemberg zu dienen, unter dem Angebotsprogramm emittierte kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen zu erwerben oder zu zeichnen. Weder die Landesbank Baden-Württemberg noch ein Dritter hat eine Verpflichtung zum Erwerb der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen oder zur Herstellung oder Aufrechterhaltung einer Marktliquidität übernommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich in Bezug auf unter dem Angebotsprogramm emittierte kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen ein liquider Markt entwickelt.

Appears in 1 contract

Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen

Hinweise zu dem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der PVO in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe – wie in diesem Basisprospekt beschriebenen – verstanden werden. Anleger sollten eine eigene Bewertung der Eignung einer Anlage in die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe treffen. Ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls die sonstigen in diesem Basisprospekt genannten Quellen, haben die zur Erstellung dieses Basisprospekts benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat niemanden zur Abgabe von Gewährleistungen oder zur Weiterleitung von Informationen betreffend die Landesbank Baden-Württemberg oder die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe ermächtigt, die über den Inhalt dieses Basisprospekts, seiner etwaigen Nachträge und der betreffenden Endgültigen Bedingungen hinausgehen. Dementsprechend gelten etwa abgegebene Gewährleistungen oder Informationen nicht als von der Landesbank Baden- Württemberg ermächtigt. Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche in diesem Basisprospekt, seinen etwaigen Nachträgen oder in den betreffenden Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung noch zutreffend sind. Die Emittentin wird jedoch gemäß Artikel 23 PVO jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die in diesem Basisprospekt und seinen etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe beeinflussen können, jeweils in einem Nachtrag zum Basisprospekt bekannt geben. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge hierzu noch die betreffenden Endgültigen Bedingungen oder sonstige in Zusammenhang mit diesem Angebotsprogramm oder den Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefen zur Verfügung gestellten Informationen bezwecken es als Empfehlung, Angebot oder Aufforderung der Landesbank Baden-Württemberg zu dienen, unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe zu erwerben oder zu zeichnen. Weder die Landesbank Baden-Württemberg noch ein Dritter hat eine Verpflichtung zum Erwerb der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe oder zur Herstellung oder Aufrechterhaltung einer Marktliquidität übernommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich in Bezug auf unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe ein liquider Markt entwickelt.

Appears in 1 contract

Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen Und Pfandbriefen

Hinweise zu dem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der PVO in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospekt beschriebenen – verstanden werden. Anleger sollten eine eigene Bewertung der Eignung einer Anlage in die Schuldverschreibungen treffen. Ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls die sonstigen in diesem Basisprospekt genannten Quellen, haben die zur Erstellung dieses Basisprospekts benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat niemanden zur Abgabe von Gewährleistungen oder zur Weiterleitung von Informationen betreffend die Landesbank Baden-Württemberg oder die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe ermächtigt, die über den Inhalt dieses Basisprospekts, seiner etwaigen Nachträge und der betreffenden Endgültigen Bedingungen hinausgehen. Dementsprechend gelten etwa abgegebene Gewährleistungen oder Informationen nicht als von der Landesbank Baden- Württemberg ermächtigt. Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche in diesem Basisprospekt, seinen etwaigen Nachträgen oder in den betreffenden Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung noch zutreffend sind. Die Emittentin wird jedoch gemäß Artikel 23 PVO § 16 WpPG jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die in diesem Basisprospekt und seinen etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe beeinflussen können, jeweils in einem Nachtrag zum Basisprospekt bekannt geben. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge hierzu noch die betreffenden Endgültigen Bedingungen oder sonstige in Zusammenhang mit diesem Angebotsprogramm oder den Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefen zur Verfügung gestellten Informationen bezwecken es als Empfehlung, Angebot oder Aufforderung der Landesbank Baden-Württemberg zu dienen, unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe zu erwerben oder zu zeichnen. Weder die Landesbank Baden-Württemberg noch ein Dritter hat eine Verpflichtung zum Erwerb der Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe oder zur Herstellung oder Aufrechterhaltung einer Marktliquidität übernommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich in Bezug auf unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe ein liquider Markt entwickelt.

Appears in 1 contract

Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Schuldverschreibungen Und Pfandbriefen

Hinweise zu dem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt wurde von der BaFin in ihrer Eigenschaft als zuständige Behörde im Sinne der PVO in der Bundesrepublik Deutschland gebilligt. Die BaFin billigt diesen Basisprospekt ausschließlich auf Grund der Übereinstimmung mit den durch die PVO vorgegebenen Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz. Die Billigung darf nicht als Befürwortung der Emittentin und als Bestätigung der Qualität der bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen – wie in diesem Basisprospekt beschriebenen – verstanden werden. Anleger sollten eine eigene Bewertung der Eignung einer Anlage in die bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen treffen. Ausschließlich die Landesbank Baden-Württemberg sowie gegebenenfalls die sonstigen in diesem Basisprospekt genannten Quellen, haben die zur Erstellung dieses Basisprospekts benötigten Informationen zur Verfügung gestellt. Die Landesbank Baden-Württemberg hat niemanden zur Abgabe von Gewährleistungen oder zur Weiterleitung von Informationen betreffend die Landesbank Baden-Württemberg oder die Schuldverschreibungen ermächtigt, die über den Inhalt dieses Basisprospekts, seiner etwaigen Nachträge und der betreffenden Endgültigen Bedingungen hinausgehen. Dementsprechend gelten etwa abgegebene Gewährleistungen oder Informationen nicht als von der Landesbank Baden- Württemberg ermächtigt. Es ist nicht gewährleistet, dass sämtliche in diesem Basisprospekt, seinen etwaigen Nachträgen oder in den betreffenden Endgültigen Bedingungen enthaltenen Informationen nach ihrer jeweiligen Veröffentlichung noch zutreffend sind. Die Emittentin wird jedoch gemäß Artikel 23 PVO jeden wichtigen neuen Umstand oder jede wesentliche Unrichtigkeit in Bezug auf die in diesem Basisprospekt und seinen etwaigen Nachträgen enthaltenen Informationen, die die Beurteilung der Schuldverschreibungen beeinflussen können, jeweils in einem Nachtrag zum Basisprospekt bekannt geben. Weder dieser Basisprospekt noch etwaige Nachträge hierzu noch die betreffenden Endgültigen Bedingungen oder sonstige in Zusammenhang mit diesem Angebotsprogramm oder den Schuldverschreibungen zur Verfügung gestellten Informationen bezwecken es als Empfehlung, Angebot oder Aufforderung der Landesbank Baden-Württemberg zu dienen, unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen zu erwerben oder zu zeichnen. Weder die Landesbank Baden-Württemberg noch ein Dritter hat eine Verpflichtung zum Erwerb der Schuldverschreibungen oder zur Herstellung oder Aufrechterhaltung einer Marktliquidität übernommen. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich in Bezug auf unter dem Angebotsprogramm emittierte Schuldverschreibungen ein liquider Markt entwickelt.

Appears in 1 contract

Samples: Basisprospekt Über Ein Angebotsprogramm Zur Emission Von Bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen