Informationen zu diesem Basisprospekt Musterklauseln

Informationen zu diesem Basisprospekt. Die Emittentin beabsichtigt, die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe in der Bundesrepublik Deutschland, in der Republik Österreich und/oder im Großherzogtum Luxemburg öffentlich zum Kauf anzubieten und/oder die Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu beantragen. Zu diesem Zweck hat die Emittentin diesen Basisprospekt erstellt und veröffentlicht. Dieser Basisprospekt enthält Angaben, die mittels Verweis in diesen Basisprospekt einbezogen werden. Eine Liste, die angibt, wo die mittels Verweises einbezogenen Angaben enthalten sind, befindet sich im Abschnitt "Liste der mittels Verweis einbezogenen Angaben" auf Seite 214 f. Dieser Basisprospekt ist ferner im Zusammenhang mit etwaigen Nachträgen zum Basisprospekt zu lesen. Die für die Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe geltenden Emissionsbedingungen, die in dem Basisprospekt enthalten sind, sind aufgeteilt in allgemeine Bedingungen (die "Allgemeinen Emissionsbedingungen") sowie in spezifische Produktbedingungen (die "Besonderen Emissionsbedingungen"). Die Besonderen Emissionsbedingungen betreffen die unterschiedlichen Zinsstrukturen (feste Verzinsung, variable Verzinsung (Variabler Zinssatz oder Swapsatz), Nullkupon Verzinsung oder keine Verzinsung) und enthalten die verbindlichen Regelungen für jeden der betreffenden Produkttypen. Es gibt die folgenden Varianten: • die Besonderen Emissionsbedingungen für festverzinsliche Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe; • die Besonderen Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe mit variabler Verzinsung (Variabler Zinssatz); • die Besonderen Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe mit variabler Verzinsung (Swapsatz); • die Besonderen Emissionsbedingungen für Nullkupon Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe oder Nichtverzinsliche Schuldverschreibungen bzw. Pfandbriefe. Die Allgemeinen Emissionsbedingungen und die Besonderen Emissionsbedingungen werden zusammen als "Emissionsbedingungen" bezeichnet. Die jeweils anwendbaren Emissionsbedingungen für die Schuldverschreibungen befinden sich im Abschnitt "Allgemeine und Besondere Emissionsbedingungen für Schuldverschreibungen" auf Seite 102 ff und für die Pfandbriefe im Abschnitt "Allgemeine und Besondere Emissionsbedingungen für Pfandbriefe" auf Seite 162 ff. Bestimmte Angaben zu den Schuldverschreibungen (einschließlich der Emissionsbedingungen mit allen verbindlichen Produktdaten), die in diesem Basisprospekt als Optionen bzw. als Platzhalter dargestellt sind, si...
Informationen zu diesem Basisprospekt. Dieser Basisprospekt ist im Zusammenhang mit etwaigen Nachträgen zum Basisprospekt zu lesen. Die jeweiligen Endgültigen Bedingungen einer Wertpapieremission sind im Zusammenhang mit diesem Basisprospekt und etwaigen Nachträgen zu lesen. Die für die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen geltenden Wertpapierbedingungen, die in dem Basisprospekt enthalten sind, sind aufgeteilt in allgemeine Bedingungen (die "Allgemeinen Emissionsbedingungen") sowie in spezifische Produktbedingungen (die "Besonderen Emissionsbedingungen"), die unterschiedliche Zinsstrukturen (Feste, Variable (Euribor®-Satz, Libor®- Satz oder Inflations-Index)) und die Kreditereignisabhängigkeit betreffen. Die Allgemeinen Emissionsbedingungen und die Besonderen Emissionsbedingungen werden zusammen als "Emissionsbedingungen" bezeichnet.

Related to Informationen zu diesem Basisprospekt

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.