Ihr Vertreter. Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind bei der Anwendung von Nr. 10.1 und 10.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen
Ihr Vertreter. Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind bei der Anwendung von Nr. 10.1 19.1 und 10.2 19.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von Ihnen zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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Samples: Sv Vereinspolice